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    Was bringt eine pri­va­te Un­fall­ver­sich­er­ung?

22.10.2019
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet vor allem Schutz im Arbeitsleben. Verletzen Sie sich während Ihrer Arbeitszeit, so werden Schäden in der Regel durch die gesetzliche Absicherung kompensiert. Doch was passiert, wenn Sie sich in der Freizeit, beispielsweise beim Sport, verletzen? Bei solchen privaten Unfällen – und den damit verbundenen gesundheitlichen und finanziellen Schäden – greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Kann eine private Unfallversicherung die Lösung sein?
Im Gespräch mit unserem Versicherungsberater Max Grüning klären wir die Grundlagen.
 
Herr Grüning, eine gesetzliche Unfallversicherung tritt in der Regel bei Arbeitsunfällen sowie Unfällen auf dem Arbeitsweg ein. Zu welchem Zeitpunkt greift eine private Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung greift, sobald Sie durch einen Unfall geschädigt werden und dadurch Schäden davontragen. Das können selbstverursachte Unfälle, aber auch eine Schädigung durch Dritte oder ein sonstiges, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis sein.
Eine Folge eines Unfalls ist ja zum Beispiel ein Beinbruch. Verheilt dieser nicht vollständig, kann eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung verbleiben. Man spricht dann von einem sogenannten „Invaliditätsgrad“. In diesem Fall erhalten Sie aus Ihrer privaten Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung.
 
Der von Ihnen angesprochene Beinbruch wird ja bekanntlich im Krankenhaus behandelt. Diese Behandlung kann auch Kosten mit sich bringen, die Sie selbst tragen müssen. Besteht im Fall eines Krankenhausbesuchs eine finanzielle Entlastung durch eine private Unfallversicherung?
Grundsätzlich kommt die Krankenkasse für Ihre Behandlungskosten auf, aber es gibt vieles, was sie selbst zahlen müssen. Wenn Sie für einige Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden, sichert Sie das sogenannte „Krankenhaustagegeld“ ab. Dieses Tagegeld wird beim Vertragsabschluss der privaten Unfallversicherung individuell vereinbart und kann von Ihnen dazu genutzt werden, um selbst zu tragende Kosten während des Krankenhausaufenthaltes zu kompensieren.
 
Gehen wir mal von einem Hobbyfußballer aus, der in einem Sportverein aktiv ist und sich während eines Spiels verletzt. Greift eine private Unfallversicherung denn auch bei solchen freizeitlichen Sportunfällen?
Das tut sie. Als Vereinssportler sind Sie grundsätzlich über die Vereinsunfallversicherung mitversichert. Im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten ist es allerdings immer ratsam, zusätzlich eine private Unfallversicherung zu haben. Und nicht jeder betreibt ja Sport im Verein. Dann muss man sich ausschließlich auf seine private Vorsorge verlassen können.
 
Das stimmt. Aber kann man denn bei einer Verletzung, die aus einem Foul resultiert, schon von einem Unfall sprechen?
Ein Unfall liegt vor, wenn man durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Im Falle des Fouls ist der Unfallbegriff somit erfüllt.
 

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Bildnachweis:
Titelbild: © Oleg Breslavtsev – stock.adobe.com
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
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