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Merkblatt zur Datenverarbeitung
Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor mißbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Benutzung der uns bekanntgegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf
eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine
Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung
– schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der
allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei
Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu einem Vertragsabschluß. Trotz
Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung
und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,
erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z.B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis
unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindungserklärung) voraus.
In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher ein Antrag auf
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre
Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie
Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie
erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder
eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum
Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der
Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über eine Kfz-Totalschaden oder bei
Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der
von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an
Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende
versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des
Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre
Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen
auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die
Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z.B. frühere Krankheiten und
Versicherungsfälle oder Mitteilung über gleichartige andere Versicherung (beantragte, bestehende,
abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmißbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in
den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen
Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder
entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.
4. Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur
weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmißbrauch Anfragen an
den zuständen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen
anderer Versicherer zu beantworten.
Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiele:
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des
Versicherungsmissbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung
- Kfz-Versicherer
Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der
Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht.
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung.
- Lebensversicherer
Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag
aus versicherungsmedizinischen Gründen,
aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,
wegen verweigerter Nachuntersuchung;
Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung
des Vertrages seitens des Versicherungsunternehmers wegen geforderter Beitragszuschläge
Zweck: Risikoprüfung.
- Rechtsschutzversicherer
vorzeitige Kündigung durch den Versicherer nach mindesten zwei Versicherungsfällen innerhalb von
12 Monaten.
Vorzeitige Kündigung bei konkretem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der
Versicherung.
Zweck: Überprüfung der Angaben zu Versicherungen bei der Antragstellung.
- Sachversicherer
Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts
des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadenssummen erreicht sind.
Zweck: Risikoprüfung, Schadensaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.
- Transportversicherer
Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadensfälle, insbesondere in
der Reisegepäckversicherung.
Zweck: Schadensaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.
- Unfallversicherer
Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen
Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen;
außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung
auf Leistung.
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.
5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe
Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung und andere Dienst-,
Service- sowie Finanzdienstleistungen, z.B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) werden
durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden
Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen
zusammen.
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt.
Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer,
Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese
Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der
zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen
korrekt verbucht werden.
Die übrigen allgemeinen Antrags- Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar.
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen
Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenüber-
mittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind.
Branchenspezifische Daten – wie zB. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen
unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.
Unserer Unternehmensgruppe (öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt – ÖSA) gehören z.Zt. folgende Versicherungsunternehmen an:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Unsere Kooperationspartnern für die von uns nicht selbst betriebenen Versicherungssparten und Servicedienstleistungen sind:
Landschaftliche Brandkasse Hannover, Hannover
Union Krankenversicherung AG, Saarbrücken
ÖRAG – Rechtsschutzversicherungs-AG, Düsseldorf
ÖRAG – Service GmbH, Düsseldorf
Uelzener Allgemeine Versicherung VVag, Uelzen, (Tierversicherung)
ELVIA Reiseversicherung AG München
Allgemeine Kreditversicherung AG, Mainz
Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z.B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der ÖSA zusammen. Dazu kooperieren wir mit den in unserem Geschäftsgebiet zuständigen Sparkassen, der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse bzw. dem in unserem Geschäftsgebiet zuständigen Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband sowie den weiteren Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z.B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6.
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten, sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots
unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner, werden Sie durch einen unserer
Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät.
Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften (sowie im
Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen,
Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.).
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen (sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z.B. Abschluß und Stand Ihres Bausparvertrages). Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.
Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten
Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten.
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.
Agentur
Bernd Jauch
Friedrich-Henze-Str. 56
06179 Teutschenthal
Tel: 034601-21393
Fax: 034601-21393
Öffnungszeiten
Montag
09.00-12.00 Uhr
Dienstag
15.00-18.00 Uhr
Mittwoch
15.00-18.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
09.00-12.00 Uhr
