Entscheidung ohne Risiken!
Bei Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz entsprechend den Privathaftpflichtversicherung automatisch mit eingeschlossen. Die nachstehenden Texte beziehen sich speziell auf die Amtshaftpflichtversicherung.
Trotz aller Berufserfahrung und solider Fachkenntnisse können Ihnen Fehler unterlaufen, für die Sie mit Ihrem privaten Vermögen unbegrenzt haften müssen. Daher ist es für folgenden Personenkreis wichtig, den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung zu erweitern:
- Beamte
- Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst
- Richter
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Verrechnen Sie sich nicht bei Ihrem HaftpflichtschutzDie Amtshaftpflicht prüft und reguliert Schadenersatzansprüche von Dritten, die durch die berufliche Tätigkeit des Bediensteten verursacht wurde. Die Diensthaftpflicht für Angestellte des öffentlichen Dienstes umfasst ergänzend Ersatzansprüche des Dienstherrn/Arbeitgeber wegen eines Personen- oder Sachschadens. Voraussetzung für beide Versicherungen ist die Haftung nach beamtenrechtlichen Vorschriften. |
Was tut die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung für Sie?
Aufgabe unserer Privat- und Amtshaftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
- Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
- Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
24 Stunden Hotline
Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367

