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Versicherte Leistungen

Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Schuldfrage.

Im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen - zwei oder drei Millionen Euro - sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, wenn Grundwasser durch Lagerung oder Verwendung von Heizöl verunreinigt wird. Auch entstandene Kosten, um einen drohenden Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern, übernimmt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Außerdem sind Schäden abgedeckt, die am Gebäude oder Erdreich durch das Heizöl entstanden sind.

Ausschlüsse und Selbstbeteiligung

Ausgenommen von der Regulierung ist der Schaden am Heizöltank selbst.

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Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367