Öltanks bergen Risiken
Öltankinhaber sind laut Wasserhaushaltsgesetz für Schäden an Grund- und Fließgewässern verantwortlich, die durch auslaufendes Öl aus ihren Anlagen verursacht werden. Die Schuldfrage ist dabei völlig belanglos.
Mit Öl zu heizen kann teuer werden
Wenn Öl austritt, sind Sie verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beseitigen. Die anfallenden Kosten fürs Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen des ölverschmutzten Erdreichs sowie für die Reinigung von verschmutzten Gewässern tragen Sie. Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt für Sie diese Kosten.
Was tut die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Sie?
Aufgabe unserer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist es, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie erhoben werden. Wir kümmern uns um die Dinge, die im Schadenfall erledigt werden müssen:
- Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzpflicht besteht
- Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Im Falle eines Rechtsstreits führen wir für Sie den Prozess und tragen auch die hierfür anfallenden Kosten.
24 Stunden Hotline
Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367
