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Versicherte Leistungen

Als Jäger sind Ihre erlaubten jagdlichen Betätigungen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht durch uns versichert. Darüber hinaus ist auch der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd, versichert. Dies gilt auch für den Schießstand oder den Kontrollschuss im Revier.

Beitragsfrei eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als

  • Halter von höchstens drei Jagdhunden
  • eines nicht gewerbsmäßigen Hundeführers

Fährt der Jäger in Urlaub und gibt seinen Hund beim Nachbarn in Obhut, genießt dieser auch Versicherungsschutz durch die Jagd Haftpflichtversicherung.

Betriebshaftpflicht für Revierinhaber

Wie Sie wissen, sind Jagden laut Gesetz Betriebe. Für Revierinhaber ist sicher interessant, dass die Jagd-Haftpflichtversicherung somit praktisch gleichzeitig den Deckungsumfang einer Betriebshaftpflicht bietet. Und das kostenlos! Demzufolge ist mitversichert:

  • die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr für die im Jagdbetrieb beschäftigten Personen (z. B. Berufsjäger, Jagdaufseher oder Treiber)
  • die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des Jagdbetriebes oder eines Teils angestellt hat, und sämtlicher übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.

Ausschlüsse und Besonderheiten

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind:

  • Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden
  • Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle in Ihrem Betrieb handelt, die von den Berufsgenossenschaft übernommen werden
  • Wildschäden

Besonderheiten

Auslandsschäden sind im Rahmen der Jagd Haftpflichtversicherung mitversichert.

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Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367