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Versicherte Leistungen Haftung im täglichen Leben Mitversicherte Personen Zusätzliche Leistungen

Versicherte Leistungen

Umfassendes Leistungspaket

Unsere private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das fast keine Wünsche offen lässt.

  • Deckungssummen von ein, zwei oder drei Millionen Euro
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Schutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt - in Europa sogar unbegrenzt
  • Mietsachschäden in Höhe der Sachschaden-Deckungssumme
  • Verpflichtungen aus dem Mietvertrag: die gesetzliche Haftpflicht aus der vom Hausbesitzer durch Vertrag übernommenen Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht
  • Bauherren Haftpflicht für An- und Umbaumaßnahmen bis 25.000 Euro
  • Surfen

Mitversichert sind außerdem:

  • Selbstbewohntes Einfamilienhaus

Praktikumzeiten von Kindern während Schule, Studium und Berufsausbildung 

 

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Haftung im täglichen Leben

Privat, Detail

Unsere private Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im täglichen Leben.



Sie sind in folgenden Bereichen abgesichert:

  • Rad fahren, Einkaufen, Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger
  • Haus- und Grundbesitz: bei Selbstnutzung von Einfamilienhäusern und/oder Wochenendhäusern vom Versicherungsnehmer bzw. den mitversicherten Personen zu privaten Wohnzwecken im Inland
  • Mietsachschäden: bei Schäden an privat gemieteten Räumen, z. B. Beschädigung des Fußbodens, des Waschbeckens, der Fensterbank. Nicht eingeschlossen sind Schäden z. B. an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
  • Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, z. B für die vom Hausbesitzer auf den Mieter übertragene Beleuchtungs- und/oder Streu- und Reinigungspflicht
  • Kinder: Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder
  • Sport - beim Freizeitsport: z. B. beim Skifahren, Fußball, Squash, Inline-Skating und Snowboarden, ausgenommen Flug- und Motorsport
  • Kleintierhaltung: zahme Haustiere und "gezähmte Kleintiere", z. B. Katzen, Hamster, Wellensittiche, Bienen. Sie dürfen nicht zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten oder gezüchtet werden.
  • Schlüsselverlust: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, außerhalb der beruflichen/dienstlichen Tätigkeit begrenzt auf 15.000 EUR je Schadenereignis und 30.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Für Hunde und Pferde bieten wir den speziellen Versicherungsschutz der  Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

 

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Mitversicherte Personen

Schutz für Sie und Ihre Familie

Ihre private Haftpflichtversicherung schützt nicht nur Sie, sondern auch Mitglieder Ihrer Familie. Sie sind ohne einen zusätzlichen Beitrag mitversichert.

Dazu zählen:

  • Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften
  • Lebensgefährtin/-gefährte, wenn sie/er unverheiratet und unter der Anschrift des Versicherungsnehmers amtlich gemeldet ist sowie im Versicherungsvertrag namentlich genannt wird
  • Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
  • Volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre, Studium, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen). Eine unmittelbar anschließende zweite Ausbildung (Lehre oder Studium) ist ebenfalls mitversichert, ebenso Grundwehr- bzw. Zivildienst
  • Haushaltshilfen: während der Tätigkeit als Haushaltshilfe für Sie; Schäden an Ihrem Eigentum sind dabei jedoch nicht versichert
 

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Zusätzliche Leistungen

Mehr Möglichkeiten - mehr Schutz

Die folgenden Leistungen können mit unserer privaten Haftpflichtversicherung zusätzlich abgedeckt werden:

Schadenersatzausfall-Deckung

Diese Versicherung springt dann ein, wenn Sie zwar Ansprüche gegen jemanden haben, dieser aber keine oder keine ausreichende Privat- oder Tierhalter Haftpflichtversicherung hat oder mangels Vermögen Ihren Forderungen nicht nachkommen kann. Voraussetzung dafür ist ein rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil und ein gescheiterter Vollstreckungsversuch. Versicherungsschutz besteht zu den für die Privat-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen. Außerdem muss Ihre Forderung mindestens 2.500 Euro betragen.

Schäden durch deliktunfähige Kinder

Verursacht Ihr Kind unter 7 Jahren einen Schaden, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Schäden durch deliktunfähige Kinder können als Ergänzung zum Vertrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz ist je Schadenereignis und Versicherungsjahr auf 2500 EUR begrenzt.

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Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367

Bedingungen

Laden Sie hier die entsprechenden Bedingungen als PDF herunter.

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