kopfbild_oesa_vam
logo_oesa_vam oesa_logo_druck
Privatkunden
Firmenkunden
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Versicherungen Service Ratgeber Ihre ÖSA

  • Versicherungen
  • Haftpflicht
    • Privat
    • Privat und Amt
    • Tierhalter
    • Haus- und Grundbesitz
    • Bauherren
    • Gewässerschaden
    • Jagd
  • Kraftfahrt
  • Der ÖSA Copilot
  • Haushalt und Wohnen
  • Leben
  • Rente
  • Unfall
  • Reise
  • Rechtsschutz
  • Kranken
  • 50Plus
  • 5 SternePlus

  • 1
    Produkt- übersicht
  • 2
    Detail- informationen
  • 3
    Quick-Check
  • 4
    Beratungs- anfrage

Versicherte Leistungen

Wir versichern Sie gegen alle Ansprüche, die aus der gesetzlichen Haftung für Tierhalter abgeleitet werden können. Diese so genannte Halterhaftung wird wie folgt definiert:

 

Haftpflicht, Tierhalter

Versicherte Leistungen

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." (§ 833 Satz 1, Bürgerliches Gesetzbuch) Grundsätzlich ist es dabei egal, ob Sie tatsächlich ein Verschulden trifft. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wird der Schaden durch Ihr Haustier verursacht, das Sie aus beruflichen Gründen halten, wie z. B. einen Wachhund, oder das für Ihren Unterhalt bestimmt ist, z. B. ein Blindenhund, haften Sie nicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Tier sorgfältig beaufsichtigt haben. Wir prüfen für Sie, ob und wie hoch Sie haften müssen und bezahlen berechtigte Schadensersatzansprüche. Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehren wir für Sie ab. Als Deckungssumme können Sie eine, zwei oder drei Millionen Euro wählen. Neben Tierhaltern ist auch der Tierhüter in den Versicherungsschutz eingeschlossen sowie Schäden, die sich im Ausland ereignen.


Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung

Unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung fallen z. B. Wellensittiche, Goldhamster, Kaninchen, Bienen oder Katzen. Das Gleiche gilt für andere zahme Haustiere, wie etwa Schafe oder Ziegen, wobei hier auch Flurschäden mitversichert sind. Ebenso fällt unter den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung, wenn Sie z. B. den Hund Ihres Nachbarn für ein Wochenende betreuen.

Ausschlüsse und Besonderheiten

Nicht alle Hunderassen versicherbar Kampfhunde oder als gefährlich eingestufte Hunde können bei uns leider nicht haftpflichtversichert werden. Für u.a. folgende Rassen kann daher kein Versicherungsschutz geboten werden:

  • American Pit-Bull
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa-Inu
  • außerdem für Mischlinge aus Kreuzungen mit mindestens einer dieser Hunderassen

Eine vollständige Aufzählung der vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Hunderassen ist den aktuellen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Für nähere Einzelheiten oder Rückfragen sprechen Sie uns bitte direkt an.  

  • zurück zu Produktübersicht
  • weiter zu Quick-Check
 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Anbieterkennung
© ÖSA Versicherungen - Tierhalterhaftpflicht
Betreuer Suche
ÖSA FeuerwehrRente

Informationen zur ÖSA FeuerwehrRente

weiter


24 Stunden Hotline

Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367