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Schutzbrief inklusive Schadenservice
Schutzbrief inklusive
Der Schutzbrief in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung haben wir bereits mit einem stattlichen Schutzbrief-Leistungspaket ausgestattet. Der Schutzbrief bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz, wenn Sie mit PKW, Campingfahrzeug bis 4 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht oder Motorrad unterwegs sind.
Die Leistungen im gesamten europäischen Ausland.
In den Schutz eingeschlossen sind dabei das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug, wenn es von einem berechtigten Fahrer genutzt wird.
Leistungen des Schutzbriefs
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Sie benötigen... |
Wir bezahlen... |
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Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort |
bis zu 100 Euro |
| Abschleppen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall | bis zu 150 Euro |
| Bergen des Fahrzeugs nach Panne oder Unfall | Bergungskosten in voller Höhe |
| Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall oder Diebstahl | Bahnkosten 2. Klasse (bei Entfernungen ab 1.200 km 1. Klasse oder Liegewagen oder Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen) sowie 40 Euro Taxikosten (nachgewiesene Taxifahrten) |
| Übernachtung bei Fahrzeugausfall, nach Panne oder Unfall oder Diebstahl | bis zu drei Übernachtungen, pro Übernachtung und Person bis 60 Euro |
| Mietwagen | Nach einer Panne, wenn sie mehr als 50 Kilometer von zuhause entfernt passiert oder nach einem Unfall oder Diebstahl für maximal sieben Tage und höchstens bis insgesamt 350 Euro |
| Hilfe bei der Werkstattsuche | Suche nach einer Werkstatt über den Versicherer. Für die Leistung der Werkstatt übernimmt der Versicherer keine Haftung. |
| Ersatzteileversand in Ausland | anfallende Versandkosten |
| Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall nach Panne oder Unfall in Deutschland | Übernahme der Kosten für einen Pick-up-Service (Fahrzeug und Insassen gemeinsam zurück zum Wohnort), wenn das Fahrzeug nicht innterhalb von drei Tagen fahrbereit gemacht werden kann und voraussichtlich Reparaturkosten kleiner oder gleich der Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug sind |
| Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall nach Panne oder Ausfall im Ausland oder dessen Nähe | Transportkosten zu einer Werkstatt bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den Wohnsitz, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Tagen fahrbereit gemacht werden kann und voraussichtlich Reparaturkosten kleiner oder gleich der Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug sind Transportkosten zu einer Werkstatt bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den Wohnsitz, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Tagen fahrbereit gemacht werden kann und voraussichtlich Reparaturkosten kleiner oder gleich der Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug sind |
| Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall nach Panne oder Unfall bzw. Wiederauffinden nach Diebstahl im Ausland | Unterstellkosten für zwei Wochen |
| Fahrzeugverzollung und –verschrottung im Ausland | die Verfahrensgebühren (nicht Zollbetrag und Steuern) oder die Kosten der Verschrottung, wenn das die Verzollung verhindert |
| Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall infolge Todes oder einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung des Fahrers | Kosten der Rückholung und bis zu höchstens drei Nächte bis zu je 60 Euro pro Person. Bei Selbstrückholung 0,50 Euro Kostenersatz pro Entfernungskilometer zwischen Wohnsitz und Schadensort |
| Krankenrücktransport einer versicherten Person wegen Erkrankung oder Verletzung ärztlich angeordnet | Kosten für den Rücktransport inkl. der Kosten des begleitenden Arztes/Sanitäters (wenn behördlich vorgeschrieben) sowie bis zu drei Übernachtungen pro Nacht und Person bis 60 Euro |
| Rückholung von Kindern unter 16 Jahren | Kosten in Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse (bei Entfernung ab 1.200 km 1. Klasse oder Liegewagenkosten oder Kosten eines Linienfluges der Economy-Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen) sowie 40 Euro Taxikosten für Abholung und Rückfahrt der Kinder mit Begleitperson |
| Hilfe im Todesfall im Ausland | Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland |
Schaden
Unbürokratische Leistungsabrechnung
Im In- und Ausland müssen Sie in den meisten Fällen nicht in Vorleistung treten. Wenn Sie die Hilfeleistung über unseren zentralen Telefonservice anfordern, erfolgt die Hilfe bargeldlos und ohne Schadenmeldung. Der Dienstleister rechnet direkt mit uns ab. Sollten Sie eine Zahlung erbracht haben, erfolgt die Erstattung einfach nach Vorlage der Originalrechnung.
Telefonservice - Hilfe rund um die Uhr
Die Koordination der Hilfeleistungen erfolgt rund um die Uhr durch das ÖRAG Service-Center:
ÖRAG Service GmbH
Tel: 0180 512 345 6
(0,12 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz)
oder der Servicenummer der ÖSA Versicherungen
Tel: (0391) 7 367 367
24 Stunden Hotline
Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367
