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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihren Lebensunterhalt

Das Risiko der Berufsunfähigkeit betrifft im Hinblick auf die finanzielle Absicherung alle, vor allem den Personenkreis, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, da seit dem 01.01.2001 die frühere Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden ist.

Leben, Beruf, Detail

Ergänzen Sie die geminderten gesetzlichen Leistungen

Die Ansprüche aus der gesetzlichen Renteversicherung decken nur in sehr geringem Umfang den tatsächlichen Bedarf im Fall der Berufsunfähigkeit. Es wird somit sehr schwer, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen schließen.

 

Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten der Absicherung:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständiger Vertrag.
  • Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann in Verbindung sowohl mit einer privaten Kapital- oder Rentenversicherung als auch mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

Der Leistungsumfang im Fall der Berufsunfähigkeit ist in beiden Fällen gleich.

Der Leistungsumfang unserer Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir zahlen die vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Unabhängig, ob durch Krankheit oder Unfall verursacht. Das heißt, die volle Leistung aus unserer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Plegebedürftigkeit gilt als Berufsunfähigkeit, wenn die versicherte Person bei wesentlichen Tätigkeiten des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen ist. Die Berufsunfähigkeit muss für voraussichtlich mindestens drei Jahre oder bereits seit mehr als sechs Monaten bestehen, um die Voraussetzungen für die Auszahlung zu erfüllen. Solange Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen, entfällt die weitere Beitragszahlung. Trotz dieser Beitragsfreistellung und der laufenden Renten bleibt Ihr Anspruch auf die Versicherungsleistung (in Verbindung mit einer Kapitallebens-, Renten- und Risikolebensversicherung) bei Ablauf oder Tod voll bestehen.

Weitere Vorteile unserer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Flexible Tarifgestaltung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Keine abstrakte Verweisung auf andere mögliche Tätigkeiten
  • Keine Anzeigepflicht bei späterem Wechsel des Berufs oder Aufnahme eines gefährlichen Hobbys
  • Auf Wunsch ist zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsanerkennung möglich

Überschussbeteiligung

Von Beginn an sind Sie am Überschuss beteiligt. Die anfallenden Überschüsse erhöhen so laufend die Versicherungsleistung oder verringern den monatlichen Beitrag.

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