Moderne Rentner - Ein Leben lang alles richtig gemacht!
Sie möchten Ihre Zukunft aktiv gestalten und auch im Alter persönliche Freiräume genießen? Die gesetzliche Altersvorsorge allein kann Ihnen dafür nicht mehr den finanziellen Grundstock bieten. Eine zusätzliche private Absicherung wird von Ihnen gefordert und gleichzeitig auch gefördert. Für mehr Sicherheit und eine finanzielle Versorgung, die Ihren Lebensstandard auch im Alter ermöglicht, sorgt unsere BasisRente.
Die Rente ist nicht mehr das, was sie mal war.
Der Generationenvertrag, auf dem unser Rentensystem basiert, ist in Schieflage geraten. Seit 1957 finanzieren die Arbeitenden mit ihren Beiträgen die Versorgung der Rentner. Auf einen Empfänger kamen damals drei Beitragszahler. Damit ist es vorbei. Derzeit liegt das Verhältnis bei nur noch zwei Zahlenden, die einen Rentner finanzieren und in 2030 wird es nur ein einziger Arbeitender sein, der für einen Rentner aufkommen muss. Es ist kaum vermeidbar, dass damit sowohl mehr Belastungen für den Arbeitnehmer als auch weitere Einschränkungen für den Rentner verbunden sind.

[Kopie von OEV-Zusatzmodule]
Der Gesetzgeber ändert die Bestimmungen zur Altersvorsorge.
Seit 2005 bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, über eine so genannte BasisRente ("Rürup-Rente") die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen. Im Gegenzug unterliegen sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die BasisRente der neuen Gesetzgebung. Die Steuerfreiheit der Beiträge und Steuerpflicht der Leistungen sind stufenweise geregelt.
Übergangsregelung - Beiträge und Steuern

Abb.: Arbeitnehmer, Steuerfreier Anteil des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung
Beispiel gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge und Steuern
AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber
|
Einkommen: |
30.000 Euro |
|
GRV-Beitrag 19.5 % gesamt |
5.850. Euro |
| AN und AG je | 2.925 Euro Absetzbar |
| 2005: 5.850 Euro x 60 % = | 3.510 Euro |
| Für den AG: | 2.925 Euro |
| Für den AN: | 585 Euro |
| Absetzbar 2015: 5.850 Euro x 80 % = | 4.680 Euro |
| Für den AG: | 2.925 Euro |
| Für den AN: | 1.755 Euro |
| Absetzbar 2025: 5.850 Euro x 100 % = | 5.850 Euro |
| Für den AG: | 2.925 Euro |
| Für den AN: | 2.925 Euro |
Übergangsregelung - Leistungen und nachgelagerte Besteuerung

Abb.: Rentenzugangsjahr, Steuerpflichtiger Anteil der Basisversorgung
(in % des Gesamtbetrags)
Beispiel Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Herr Althaus geht im September 2005 in Rente. Er erhält 1.000 EUR/Monat. Rentenanpassungen erfolgen zum 01.07.2006 auf 1.100 EUR und zum 01.07.2007 auf 1.200 EUR.
- 2005: 4 x 1.000 EUR = 4.000 EUR x 50 % = zu versteuern 2.000 EUR*
- 2006: 6 x 1.000 EUR + 6 x 1.100 EUR = 12.600 EUR x 50 % = zu versteuern 6.300 EUR*
- Für die restliche Laufzeit der Rente wird ein Freibetrag von 6.300 EUR festgeschrieben: 2007: 6 x 1.100 EUR + 6 x 1.200 EUR = 13.800 EUR minus 6.300 EUR = zu versteuern 7.500 EUR*
*Das zu versteuernde Einkommen vermindert sich noch um 102 EUR (Werbungskosten-Pauschbetrag).
24 Stunden Hotline
Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367
