Mitten im Berufsleben - und dabei stets auf der sicheren Seite!
Seit dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Alle Beiträge für die neu abgeschlossene FirmenRente sind damit lohnsteuerfrei. Die Renten- und Kapitalleistungen aus den Direktversicherungen werden dagegen nach Auszahlung voll versteuert.
Ihr Vorteil durch die gesetzlichen Änderungen:
Sie können 2008 Beiträge bis zu 2.544 Euro (2009: 2.592 Euro) steuerbegünstigt in eine FirmenRente einzahlen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, jährlich einen Betrag von bis zu 1.800 Euro lohnsteuerfrei als Aufwendung geltend zu machen.
Wechseln Sie die Arbeitsstelle? Nehmen Sie Ihre FirmenRente doch mit!
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, bleibt Ihre alte Direktversicherung weiterhin bestehen. Sie können Ihre Beiträge einfach weiter zahlen. Ihre erworbenen Betriebsrentenanwartschaften werden Ihnen voll angerechnet.
Geld auf Abruf Wenn Sie sich nicht sofort bei Vertragsabschluss auf einen Auszahlungszeitpunkt festlegen können oder wollen – kein Problem. Bei der FirmenRente mit Abrufoption haben Sie vor Vertragsablauf genügend Zeit, sich zu entscheiden. Der Abruf der Versicherung ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Bei Ablauf der Versicherung werden die Leistungen dann an Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt.
Die FirmenRente - Ihre Vorteile im Überblick
- Ersparnis von Lohnsteuer
- Beiträge als Aufwendung von der Lohnsteuer befreit
- Wirkungsvolle Ergänzung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- Mitnahme der FirmenRente bei Arbeitsplatzwechsel
- Absicherung der Hinterbliebenen
Eine individuelle Lösung für Ihre persönliche Situation können Sie gerne mit Ihrem Betreuer besprechen.
24 Stunden Hotline
Unsere Hotline steht Ihnen im Schadenfall rund um die Uhr zur Verfügung. (0391) 7 367 367
