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Ohne Risiko - mehr Spaß!

Genießen Sie Ihre Freizeitaktivitäten. Denn bei einem Unfall sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung finanziell abgesichert. Im Fall eines Unfalls, der eine Minderung Ihrer Arbeitsleistung nach sich zieht, sinkt Ihr Einkommen, aber die Belastungen bleiben und die Ausgaben steigen! Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

Egal ob als Erwachsener oder für Ihr Kind, mit unserer Unfallversicherung haben Sie einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Risiken eines Unfalls. Unsere Leistungen sichern Sie finanziell ab, falls Sie wegen einer unfallbedingten Invalidität nicht mehr oder nur teilweise arbeiten können.

  • Ihr Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr und weltweit
  • Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität und bei Unfalltod
  • 24h Hotline für Serviceleistungen

Invaliditätssumme

Die vereinbarte Invaliditätssumme sorgt dafür, dass Sie bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine einmalige Geldleistung erhalten. Zur Berechnung Ihrer individuell passenden Invaliditätssumme gilt als Faustregel das dreifache Bruttojahresgehalt. Wenn Sie also 30.000 Euro brutto im Jahr verdienen, ist eine Invaliditätssumme von 90.000 Euro empfehlenswert.

Todesfallleistung

Für den Fall, dass ein Unfall oder die direkten Unfallfolgen innerhalb eines Jahres zum Tode führen, kann eine Todesfallleistung vereinbart werden. In diesem Fall wird der vereinbarte Betrag dann an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt. Ist kein Bezugsberechtigter angegeben oder dieser vorher verstorben, sind die gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben bezugsberechtigt.

Unfallrente

Die Unfallrente dient zur Abdeckung langfristiger, regelmäßiger Belastungen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder professionelle Betreuung finanzieren müssen. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50 % (siehe Gliedertaxe), wird zusätzlich zu einer vereinbarten Invaliditätssumme die versicherte Rente von uns gezahlt.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe legt fest, zu welchem Prozentsatz Sie Invalide sind. Zum Beispiel, wird der Verlust eines Zeigefingers mit 10 % Invalidität beurteilt, der Verlust der Sehkraft auf einem Auge mit 50 %. Von der Einstufung der Invalidität hängt dann der Betrag ab, der Ihnen von der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt wird. Wenn Sie eine Progression einschließen, steigen die Leistungen mit der Höhe der Invalidität überproportional an.

Progression

Sie können in Ihre Unfallversicherung eine Progression einschließen. Dadurch werden die unterschiedlichen Stufen der Invalidität nach oben hin stärker gewichtet, d. h. eine höhere Invalidität wird mit höheren Invaliditätssummen versorgt. Die Einstufung der Invalidität nimmt der behandelnde Arzt vor.

Krankenhaustagegeld

Für jeden Tag im Krankenhaus in Folge eines Unfalls erhalten Sie das vereinbarte Krankenhaustagegeld bis zu drei Jahren. Ab dem 4. Tag wird es in doppelter Höhe gezahlt. Bei ambulanten Operationen erhalten Sie für drei Tage einfaches Krankenhaustagegeld.

Krankentagegeld

Wenn bei Ihnen nach einem Unfall eine vorübergehende oder auch dauernde Arbeitsunfähigkeit eintritt, zahlen wir Ihnen das vereinbarte Krankentagegeld, maximal ein Jahr.

Kosmetische Operationen

Diese Kosten können Sie bis zu 10.000,- Euro mitversichern. Bei unfallbedingtem Verlust oder Teilverlust der natürlichen Schneidezähne ersetzen wir die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten.

Bergungskosten

Zusätzliche Bergungskosten in Folge eines Unfalls sind beitragsfrei bis 10.000 Euro mitversichert.

Rehabilitationsbeihilfe

Wir gewähren beitragsfrei eine Rehabilitationsbeihilfe (Kurbeihilfe) in Höhe von 1.500 Euro, wenn die Kur durch einen Unfall notwendig geworden ist.

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