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Damit kleinen Wirbelwinden nichts in die Hose geht!

Kinder sind lebhaft, tollen herum und haben Spaß. Natürlich haben die kleinen Racker dabei kein Auge für eventuelle Gefahren oder Risiken. Da kann es schon mal passieren, dass sie ihrem Schutzengel entwischen und etwas passiert. Wenn Sie dann nur eine gesetzliche Unfallversicherung haben, kann es auch finanziell wehtun.

Unfallversicherung Kinder

Was tut die private Unfallversicherung für Kinder?

Warum sollten Sie sich mit kleinen Leistungen für kleine Leute zufrieden geben? Gerade unsere Kleinsten haben es verdient, die bestmögliche Vorsorge zu bekommen. Auch wenn Sie als Eltern noch so verantwortungsvoll sind, können Sie Ihre Kinder nicht ständig im Blick haben. Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihre Kinder für den Notfall optimal ab.


Kleine Leistungen der Sozialversicherungen:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Kinder kein Krankengeld
  • Die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung reichen in vielen Fällen für den tatsächlichen Pflegeaufwand nicht aus
  • Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für Kinder keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Die gesetzliche Unfallversicherung schützt nur im Kindergarten oder in Kindertagesstätten, in der Schule sowie auf dem jeweiligen Hin- und Rückweg. In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz.
  • Eine Unfall-Rente wird erst ab einem Invaliditätsgrad (Verweis auf Lexikon) von 20 % gezahlt
  • In der Freizeit – hier passieren 70 % der Unfälle mit Kindern – besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz

Große Leistung der privaten Unfallversicherung:

  • Sicherheit rund um die Uhr und weltweit
  • Sofortiger Versicherungsschutz
  • Keine Verrechnung mit Leistungen anderer Versicherungsträger
  • Wenn etwas passiert, gibt es Geld ab jedem messbaren Grad der Invalidität und bei Unfalltod
  • Bei Tod des Versicherungsnehmers wird die Unfallversicherung für das versicherte Kind beitragsfrei weitergeführt
  • Lebenslange Unfallrente zusätzlich zur Invaliditätsleistung
  • Sofortleistung bei Schwerverletzungen (Verweis auf Lexikon)
  • Unfall-Krankenhaustagegeld mit Verdopplung ab dem 4. Tag
  • Bergungskosten bis 10.000 Euro und Rehabilitationsbeihilfe (Kurbeihilfe) bis 1.500 Euro sind beitragsfrei mitversichert
  • weiter zu Detailinformationen
 

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