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Sicherheit für Ihr Unternehmen

Auch bei größter Sorgfalt können Ihnen oder Ihren Mitarbeitern Fehler passieren, für die Sie haften müssen. Doch die heutige Arbeitswelt verzeiht keine Fehler. Genau deshalb sollten Sie sich absichern.

Unsere Produkte auf einen Blick

Betriebshaftpflicht

In Deutschland haftet je­des Un­ter­neh­men und je­der Selbst­stän­di­ge mit dem ge­sam­ten Ge­schäfts­ver­mö­gen. Im Scha­den­fall können existenz­be­drohende Scha­den­er­satz­for­de­run­gen auf Sie zu­kom­men.

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen
  • Ersatz des er­satz­pflich­ti­gen Schadens
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

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Berufshaftpflicht

Wer anderen einen Scha­den zu­fügt, wird da­für in der Regel zur Kasse ge­be­ten. Im schlimm­sten Fall kön­nen die Kos­ten Grö­ßen­ord­nun­gen er­rei­chen, die die Existenz Ihrer Praxis ge­fähr­det.

  • Schutz für Sie und Ihre Mit­ar­bei­ter vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen
  • spezielle Leistungen und somit be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Ärzte, Zahn­ärzte und Tier­ärzte
  • inklusive Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für Ihre be­trieb­li­chen Grund­stücke

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Umweltversicherung

Sie haften für Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen, durch die Dritte ge­schä­digt wer­den oder für öko­lo­gi­sche Schä­den an der Um­welt selbst wie zum Bei­spiel in Ge­wäs­sern oder in Na­tur­schutz­ge­bie­ten.

  • Prüfung der Haf­tungs­fra­ge
  • Berechtigte Ansprüche der Ge­schä­dig­ten wer­den im Rah­men der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­men be­frie­digt
  • Unberechtigte oder über­höhte An­sprü­che wer­den ab­ge­wehrt (auch im Falle eines Rechts­streits)

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Vermögens­schaden­haft­pflicht

Als Dienstleister, Ge­wer­be­trei­ben­der oder Treu­händer haf­ten Sie Dritten ge­gen­über auch für Ver­mö­gens­schä­den, die Sie ihnen ver­sehent­lich im Rah­men Ihrer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit zu­fü­gen.

  • Sie schützen sich und Ihre Mit­ar­bei­ter mit unserer Ver­mögens­schaden­haft­pflicht umfassend vor Scha­den­er­satz­an­sprüchen Dritter.
  • Wir bieten speziell auf Ihren Beruf zu­ge­schnit­tene Lei­stun­gen und damit bedarfs­gerechten Ver­sicherungs­schutz.
  • Wir übernehmen auf Wunsch auch Schä­den, die vor Ver­trags­­be­­ginn verur­sacht wurden, Ihnen aber noch nicht bekannt sind.

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Vereinshaftpflicht

Fehler sind menschlich, können aber auch zu hohen Scha­den­er­satz­for­de­run­gen ge­gen Ihren Ver­ein, ge­gen Sie als Ver­eins­vor­stand und ge­gen Ver­eins­mit­glie­der füh­ren. Aus die­sem Grund ist eine Ver­eins-Haft­pflicht­ver­si­che­rung un­ver­zicht­bar für jeden Verein.

  • Umfassender Schutz für Sie und Ihre Ver­eins­mit­glie­der vor un­be­rech­tig­ten An­sprü­chen Dritter
  • Unsere Vereins­haft­pflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen im Scha­den­fall.
  • Inklusive der Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ver­eins­ei­gene Grund­stücke

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D&O-Versicherung

Gegenstand der Deckung sind Ver­stö­ße bzw. Fehl­ver­hal­ten und -ent­schei­dun­gen inner­halb der Ver­trags­lauf­zeit, die zu Ver­mö­gens­schä­den füh­ren. Ge­deckt sind An­sprü­che der Ge­schä­dig­ten wie auch An­sprü­che des Un­ter­neh­mens selbst ge­gen seine Or­gane.

  • Sie schützen sich als Ent­schei­dungs­trä­ger mit unserer D&O-​Ver­si­che­rung um­fassend vor Scha­den­er­satz­an­sprüchen aus dem ei­genen Unter­neh­men und Dritter.
  • Ihr Privatvermögen bleibt bei Scha­den­er­satz­forderungen un­berührt – eine D&O-​Ver­si­che­rung schützt Ihre berufliche und private Existenz.
  • Der Abschluss der D&O-​Ver­­si­che­rung erfolgt über das Unter­nehmen zugunsten aller Ent­schei­dungs­trä­ger.

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Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht

Als Eigentümer einer ge­werb­lich ge­nutz­ten Immo­bilie oder eines Grund­stücks sind Sie für die Ver­kehrs­si­che­rung und In­stand­hal­tung ver­ant­wort­lich. Ver­letzen Sie Ihre Pflich­ten, haf­ten Sie für den ent­stan­den­en Schaden.

  • Umfang­reicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Haus- und/​oder Grund­stücks­be­sit­zer bei Haft­pflicht­an­sprü­chen ge­schä­digter Dritter.
  • Neu­bau­ten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren oder Bau­ar­bei­ten sind bis zu einer Bau­sum­me von 50.000 Euro je Bau­vor­ha­ben ab­ge­si­chert.
  • Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen wie zum Bei­spiel der Gara­gen­kom­plex oder ein zum Grund­stück ge­hö­ren­der Kinder­spiel­platz sind mit­ver­sichert.

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Bauherrenhaftpflicht

Auf der Baustelle hal­ten sich je­den Tag eine Viel­zahl von Per­so­nen wie Hand­wer­ker, Archi­tek­ten oder Zu­lie­fe­rer auf. Da­bei ber­gen Bau­stel­len eine große Zahl an Ge­fah­ren­quel­len.

  • Umfangreicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Bau­herr ge­gen Haft­pflicht­an­sprü­che ge­schä­digter Dritter.
  • Den Bei­trag zur Bau­her­ren-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung können Sie steuer­lich als Be­triebs­aus­ga­ben ab­setzen.
  • Sie können den Beitrag als fest­ste­hen­de Grö­ße in Ihre Kal­ku­la­tion ein­gehen lassen.

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CyberSchutz

Eine zunehmend ver­netzte und digi­tali­sierte Wirt­schaft ist eine wach­sen­de Gefahr für Un­ter­neh­men. Eine Cyber­ver­si­che­rung ist un­ver­zicht­barer Bestand­teil der betrieb­lichen Vorsorge.

  1. finanzielle Absicherung gegen IT- und Cyber-Risiken
  2. Wiederherstellung von Daten und Ent­fer­nung der Schad­soft­ware
  3. Versicherungsschutz bei Ver­let­zung des Daten­schutzes, der Daten­ver­trau­lich­keit oder IT-Sicher­heit

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Firmen-Rechtsschutz

Als Unternehmen, Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­ler sind Sie oft ge­zwun­gen, für Ihr gu­tes Recht zu strei­ten – Be­triebs­un­fälle, Ver­kehrs­un­fälle, Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­tern oder Be­hör­den – was als Streit be­ginnt, en­det oft vor Ge­richt. Dann ist ein kom­pe­ten­ter Rechts­bei­stand un­ver­zichtbar.

  • Leistungsfähiger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­vaten und be­ruf­li­chen Be­reich.
  • Bei Bedarf können Sie die Ver­mitt­lung eines Me­di­ations­ver­fah­rens nutzen, um Ihre Kon­flik­te ohne Ge­richt bei­zu­legen.
  • Die Vermittlung eines For­derungs­service ist im Firmen­rechts­schutz sowie im Privat-, Berufs- und Ver­kehrs-​Rechts­schutz für Selbst­stän­di­ge bereits ent­halten.

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Arbeitgeber-Rechtsschutz

Bei einem Arbeitsrechtsstreit tragen die Parteien die Kosten bis einschließlich zur ersten Gerichtsinstanz selbst, auch wenn sie am Ende gewinnen. Und: je höher das Gehalt des Arbeitnehmers, desto teurer der Rechtsstreit.

  • Arbeits-Rechtsschutz inkl. AGG-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Straf-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

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Gewerberaum-Rechtsschutz

Rechtliche Auseinandersetzungen um Gewerberäume werden schnell sehr teuer. Denn oft wird der Streitwert auf Basis der Bruttojahresmiete berechnet. Ob ungerechtfertigte Nebenkosten, falsch berechnete Grundsteuer oder Ärger mit der Nachbarschaft: Unser Gewerberaum-Rechtsschutz sichert diese Risiken ab.

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz auch für Vorsatzvergehen
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

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Spezial-Straf-Rechtsschutz

Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Bereits der geringe Verdacht einer strafbaren Handlung – berechtigt oder nicht – reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Strafrechtliche Verfahren sind häufig langwierig und können existenzbedrohend sein. 

  • Vorwurf aller Vorsatzstraftaten ist mitversichert.
  • Regressverzicht bei Strafbefehl
  • Übernahme von Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern
  • Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)
  • Versicherungsschutz auch für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen, sofern das Ermitt­lungsverfahren nach Vertragsbeginn eingeleitet wird
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Presseerklärung oder Firmenstellungnahme
  • unbegrenzte Nachmeldefrist nach Vertragsende
  • Verlängerung der Nachhaftung von einem auf drei Jahre bei Schadenfreiheit

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Verkehrs-Rechtsschutz

Je teurer und größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Selbst wenn ein Gewerbetreibender oder sein Mitarbeiter an einem Unfall keine Schuld oder Mitschuld trägt – ohne Rechtsschutz muss er auf eigene Kosten um sein Recht kämpfen.

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz

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