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      Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz

      ÖRAG Rechtsschutzversicherung

    Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz

    Bei einem Arbeitsrechtsstreit tragen die Parteien die Kosten bis einschließlich zur ersten Gerichtsinstanz selbst, auch wenn sie am Ende gewinnen. Und: je höher das Gehalt des Arbeitnehmers, desto teurer der Rechtsstreit. Ob betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsunfälle oder Ärger mit den Behörden. Mit unserem Arbeitgeber-Rechtsschutz können sich Unternehmer entspannt zurücklehnen.
    Gut zu wissen: Bei Abschluss des Arbeitsgeber-Rechtsschutzes und eines weiteren Bausteins ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihre mitversicherten Kinder inklusive!
    Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz– inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum-und Spezial-Straf-Rechtsschutz.
     

    Beispiele für Ihren Arbeitgeber-Rechtsschutz

    Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz greift zum Beispiel, wenn
    • Sie aus betrieblichen Gründen einen Ihrer Mitarbeiter entlassen müssen und dieser Klage erhebt,
    • Ihnen als Unternehmer vorgeworfen wird, die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt zu haben,
    • die Ordnungsbehörde Ihnen vorwirft, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben.
     

    Wer ist versichert?

    Versichert sind Sie als Inhaber bzw. Mitinhaber sowie Ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen.
     

    Was zahlt Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?

    Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt! Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
     

    Was leistet Ihr Arbeitgeber-Rechtsschutz?

    • Arbeits-Rechtsschutz inkl. AGG-Rechtsschutz *), **)
      Beispiel: Die Leistungen eines Mitarbeiters von Ihnen sind nicht mehr zufriedenstellend. Es kommt wiederholt zu Kundenbeschwerden. Sie kündigen dem Mitarbeiter daher. Dieser geht mittels einer Kündigungsschutzklage vor Gericht gegen Sie vor.
    • Sozial-Rechtsschutz
      Beispiel: Gegen Ihr Unternehmen wird eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen festgesetzt. Hiergegen wollen Sie klagen.
    • Schadenersatz-Rechtsschutz
      Beispiel: Ihr Mitarbeiter fällt nach einem unverschuldeten Unfall für fünf Wochen aus. Ihre geleistete Lohnfortzahlung möchten Sie vom Unfallverursacher zurückerstattet bekommen.
    • Steuer-Rechtsschutz
      Beispiel: Das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Zudem sei die Körperschafts- bzw. Gewerbesteuer nicht korrekt veranlagt. Sie klagen vor dem Finanzgericht.
    • Straf-, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
      Beispiel: Wegen einer Unachtsamkeit Ihres Mitarbeiters wird ein anderer Mitarbeiter schwer verletzt. Ihnen wird eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Dies können Sie nicht hinnehmen.
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
      Beispiel: Die Ordnungsbehörde wirft Ihnen vor, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Sie wehren sich dagegen.
    • Daten-Rechtsschutz
      Beispiel: Ein Kunde hat Sie wegen angeblicher Weitergabe seiner persönlichen Daten angezeigt. Es wird ein Strafverfahren gegen Sie als verantwortlichen Geschäftsführer eingeleitet. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt.
    • Verwaltungs-Rechtsschutz **)
      Beispiel: Ihnen als Gastwirt wird wegen angeblicher Unzuverlässigkeit die Ausschankerlaubnis entzogen. Dagegen möchten Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
    • Opfer-Rechtsschutz
      Beispiel: In der Bar Ihres Hotels kommt es zu einer Auseinandersetzung mit mehreren angetrunkenen Gästen. Ein Mitarbeiter, der von den Gästen erheblich verletzt wurde, möchte im Rahmen des gegen die Täter eingeleiteten Strafprozesses die Hilfeleistung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.
     
     

    Neu: Jetzt auch mit Vertrags-Rechtsschutz!

    Ergänzend zu Ihrem Firmen-Rechtsschutz bieten wir Ihnen einen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und einen Firmenvertrags-Rechtsschutz an. ***)
    Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte beinhaltet: Hilfsgeschäfte, Versicherungsverträge, Dienstleistungen und Investitionsgüter.
    Der Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte als auch den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern.
     

    Immer inklusive: MEINRECHT

    Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
    • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
      Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
    • Telefonische Rechtsberatung
      Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung****– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!
    • Anwaltsempfehlung
      Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.
    • Mediation
      Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
    • Forderungsservice
      Sie bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.
     

    Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

    Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
    Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
     
    *) AGG-Rechtsschutz = Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
    **) Wartezeit: drei Monate

    ***) Nur in Kombination mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz möglich. Gilt für die gerichtliche Interessenwahrnehmung.
    ****) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

    Unser Rechtsschutz­versicherer ist die ÖRAG Rechtsschutz­versicherungs-AG

    Hansaallee 199
    40549 Düsseldorf

    Website: www.oerag.de
    E-Mail: info@oerag.de
    Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

    Rechtsschutzfall? – Wir sagen Ihnen sofort wie es weiter geht.

    MEINRECHT
    Rechtsservice von A bis Z
    0211 529-5555

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    • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    • Anwaltsempfehlung
    • Telefonische Rechtsberatung
    • Mediation
    Firmen-Rechtsschutz (PDF 2.5 MB)
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    Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2023 ÖRAG (632 KB)