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Zukunftssichere Altersvorsorge

Die betriebliche Alters­versor­gung (bAV) gehört zu einer der tragenden Schichten des Alters­sicherungs­systems. Um die immer größer werdende Versor­gungs­lücke aus der gesetz­lichen Renten­versich­erung zu verkleinern, fördert der Staat die betriebliche Altersversorgung.

  • Direktversicherung

    Direkt­versi­cherung

    Pen­sions­fonds

    Pensions­fonds

    Pensionskasse

    Pensionskasse

    Pensionszusage

    Pensionszusage

    Unterstützungskasse

    Unter­stützungs­kasse

Finanzierungswege bAV

Legen Sie den Finanzie­rungs­weg fest

Die ÖSA unterstützt Sie gern bei der Erstellung, Ein­rich­tung und Um­set­zung Ihres Ver­sor­gungs­kon­zep­tes. Dafür stellen wir Ihnen einen in­di­vi­duel­len Vor­schlag – eine Ver­sor­gungs­ord­nung – zur Ver­fü­gung. Le­gen Sie als er­stes einen Fi­nan­zie­rungs­weg fest.

  • Arbeitgeberfinanzierung
  • Mischfinanzierung
  • Entgeltumwandlung

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Versorgungsordnung bAV

Die Versorgungs­ordnung rechts­sicher ge­stal­ten

Die Versorgungs­ord­nung  bildet das recht­liche Fun­da­ment zum Bei­spiel für:

  • Die Eingrenzung der ver­sor­gungs­berech­tig­ten Arbeit­neh­mer
  • Klare, unmiss­ver­ständ­liche Rege­lungen zur Ent­gelt­umwand­lung und gege­ben­en­falls ar­beit­geber­finan­zierten bAV
  • Dokumentations­vor­gaben für die Beratung der Mitar­beiter
  • Regelungen der Un­ver­fall­bar­keits­fristen bei vor­zei­tigem Aus­schei­den des Mit­ar­bei­ters

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Direkt­versi­cherung
  • Die Vor­tei­le unserer Direkt­ver­si­che­rung im Über­blick:
    • Einspa­rung von Lohn­ne­ben­kosten
    • Geringer Ver­wal­tungs­auf­wand
    • Keine Bilanz­be­rüh­rung
    • Beiträge sind als Be­triebs­aus­ga­ben steuer­lich ab­zugs­fähig
Pensions­fonds
  • Die Vorteile unse­res Pen­sions­fonds im Über­blick:
    • Sicherheit der Ka­pi­tal­an­lage: Auf­sicht durch die Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­lei­stungs­auf­sicht
    • Hohe Rendite möglich
    • Grundsätzlich keine Bi­lanz­be­rüh­rung
    • Die Beiträge sind als Betriebs­aus­ga­ben ab­zugs­fähig
Pensionskasse
  • Die Vorteile un­se­rer Pen­sions­kas­se im Über­blick:
    • Einsparung von Lohn­ne­ben­kos­ten
    • Geringer Ver­wal­tungs­auf­wand
    • Keine Bilanz­be­rüh­rung
    • Beiträge sind als Be­triebs­aus­ga­ben steuer­lich ab­zugs­fähig
Pensionszusage
  • Die Vorteile unserer Pen­sions­zu­sage im Über­blick:
    • Sicherheit der Kapi­tal­an­la­ge: Auf­sicht durch die Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­diens­tlei­stungs­auf­sicht
    • Hohe Ren­di­te mög­lich
    • Grund­sätz­lich Bil­anz­be­rüh­rung
    • Die Bei­trä­ge sind als Be­triebs­aus­gaben ab­zugs­fähig
Unter­stützungs­kasse
  • Die Vorteile unserer Un­ter­stüt­zungs­kas­se im Über­blick:
    • Betriebs­fremde Risi­ken (In­va­li­di­tät, Todes­fall) werden auf die Lebensversicherung übertragen
    • Die Bilanz des Un­ter­neh­mens wird von der Ein­rich­tung die­ses Ver­sor­gungs­werks nicht be­rührt.
    • Den Ver­wal­tungs­auf­wand über­nimmt nahe­zu voll­stän­dig die Gruppen­unter­stützungs­kasse bezie­hungs­weise ihre Service­gesell­schaft.

Alle Informationen auf einen Blick

Wer ist Versicherungsnehmer?
  • Ver­siche­rungs­neh­mer ist der Ar­beit­ge­ber. Die ver­si­cher­te Per­son ist der Ar­beit­neh­mer, er hat von Be­ginn an ein un­wider­ruf­liches Be­zugs­recht.
Welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitgeber?
    • Durch eine ar­beit­ge­ber­finan­zier­te be­trieb­liche Alters­vor­sorge ver­bin­den Sie eine zukunfts­sichere Alters­vor­sorge Ihrer Mit­ar­bei­ter mit einem für Sie sicht­bar hohen Ein­spar­po­ten­zial an Lohn­neben­kosten.
    • Mit der ÖSA FirmenRente zum Bei­spiel er­füllen Sie den Rechts­an­spruch Ihrer Mit­arbei­ter auf eine Ent­gelt­um­wand­lung. Der um­ge­wan­del­te Bei­trag ist für Sie und Ihre Mit­arbei­ter dauer­haft steuer- und so­zial­abgaben­frei.
    • Geben Sie Ihre Er­sparnis­se an den So­zial­versi­che­rungs­bei­trä­gen an Ihre Mit­arbei­ter weiter, trägt dies zur zu­sätz­lichen Moti­va­tion und zum Auf­bau einer lukra­tiven Alters­vor­sorge bei.
Was sind die Vorteile für den Arbeitgeber?
    • Motivation der Ar­beit­neh­mer
    • Bindung an das Unter­neh­men
    • Optimierung der Lohn­neben­kosten
    • Attraktive Kondi­tio­nen durch die ÖSA
    • Beiträge sind als Betriebs­aus­ga­ben voll steuer­lich ab­zugs­fähig
    • In der Bilanz müssen keine Rück­ste­llun­gen ge­bil­det wer­den
    • Erfüllung des Rechts­an­spruchs auf Ent­gelt­um­wand­lung der Ar­beit­neh­mer
    • Erhöhung der Ar­beits­platz­attrak­tivität

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

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Eine Firmen-­Grup­pen-­Unfall­ver­siche­rung garan­tiert volle Ab­siche­rung für Mit­arbei­ter und Ge­schäfts­lei­tung, wenn kein Ver­siche­rungs­schutz durch die Be­rufs­ge­nos­sen­schaft be­steht, oder er­gänzt nicht aus­rei­chen­de Lei­stun­gen der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung.

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.