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Mitarbeiter-​Vorsorge zahlt sich aus

Schließen Sie die Lücke in der Ver­sor­gung Ihrer Mit­ar­bei­ter und Ihrer eigenen Ver­sor­gung durch eine Firmen-​Grup­pen-​Unfall­ver­si­che­rung. Sie ga­ran­tiert volle Ab­siche­rung, wenn kein Ver­siche­rungs­schutz durch die Berufs­genos­sen­schaft be­steht, oder er­gänzt nicht aus­rei­chen­de Lei­stun­gen der ge­setz­li­chen Un­fall­versi­che­rung.

Vorteile der Betrieblichen Gruppenunfallversicherung

Die Vorteile auf einen Blick

  • Preis­gün­sti­ger Ver­siche­rungs­schutz: Die Bei­trags­vor­teile können bereits ab drei ver­sicher­ten Per­so­nen ge­nutzt werden
  • Steuerliche Vor­teile: Die Bei­trä­ge sind Be­triebs­aus­ga­ben und min­dern den steuer­lichen Ge­winn des Un­ter­neh­mens
  • Fördert die Mo­ti­va­tion und Firmen­treue
  • Weltweit und rund um die Uhr

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Leistungen Betriebliche Gruppenunfallversicherung

Die Leistun­gen auf einen Blick

  • Kapitalauszahlung bei dau­ern­der kör­per­li­cher oder gei­sti­ger Be­ein­träch­ti­gung (In­va­li­di­täts­lei­stung)
  • Hinter­blie­ben­en­vor­sor­ge (Todes­fall­lei­stung)
  • Kranken­haus­tage­geld (Ver­doppe­lung ab 4. Tag) bei sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­ten und ein er­wei­ter­tes Kran­ken­haus­ta­ge­geld im Aus­land
  • Unfall-​Rente (ab einem un­fall­be­ding­ten In­va­li­di­täts­grad von 50%)
  • Sofort­leistung bei Schwer­ver­letzun­gen
  • Kostenübernahme bei kos­me­tischen Ope­ra­ti­onen (bis 20.000 EUR)
  • Sofort­leistung bei Knochen­bruch in Höhe von 250 EUR
  • Kosten­über­nahme bei Ber­gun­gen (bis 10.000 EUR)

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Die Angebote der Firmen-Gruppen-Unfallversicherung

Ohne Direktanspruch

Die Aus­übungs­rechte liegen aus­schließ­lich beim Ar­beit­ge­ber. Zwischen dem Ar­beit­ge­ber und dem Ar­beit­neh­mer be­steht ein ge­setz­li­ches Treu­hand­ver­hält­nis, auf­grund des­sen der Ar­beit­ge­ber ver­pflich­tet ist, die Ver­si­che­rungs­lei­stun­gen an den Ar­beit­neh­mer weiter­zuleiten.

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Mit Direktanspruch

Der Arbeitnehmer kann die Lei­stun­gen der Unfall­ver­siche­rung ohne Zu­stim­mung des Ar­beit­ge­bers gel­tend machen. Der Ver­siche­rer lei­stet di­rekt an den Ar­beit­neh­mer.

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.