Sie sind hier: Blog
  • Bild Weihnachtsmann

    Gegen den Weih­nachts­mann versichern?

21.12.2018
Nur noch ein paar Tage, dann steht für viele Kinder der schönste Tag des Jahres vor der Tür: Weihnachten!
Wenn der Weihnachtsbaum steht, die Plätzchenteller auf dem Tisch präsentiert werden und es fast soweit ist für die Bescherung, fangen Kinderaugen an zu leuchten. Die Spannung, mit der der Weihnachtsmann da erwartet wird, ist natürlich riesengroß.
Um voll und ganz im Geschehen und bei den Kleinen zu sein, ist es deshalb oft beliebt, einen Weihnachtsmann zu engagieren, der die Geschenke überreicht. Aber was macht man eigentlich, wenn dieser nicht kommt?

Kann ich mich eigentlich gegen den Weihnachtsmann versichern?

Pauschal gesagt kann man das leider nicht wirklich. So gibt es beispielsweise keine Versicherung gegen das Nicht-Kommen des Weihnachtsmannes – so schön wie das wäre!
Allerdings gibt es viele Möglichkeiten, sich gegen aufkommende Schäden durch den Mann mit den Rentieren abzusichern.
Sollte der engagierte Weihnachtsmann aus Versehen mal eine Vase beim Geschenkeverteilen umwerfen oder durch Schusseligkeit auf ein Geschenk treten, so wird der Schaden durch seine Haftpflichtversicherung abgesichert. Im Umkehrschluss ist Ihnen somit eine Schadenerstattung sicher. Wichtig ist jedoch, dass der Weihnachtsmann eine aktuelle und gültige Haftpflicht besitzt. Gerade deshalb ist es ratsam, bei unbekannten Weihnachtsmännern vorher zu klären, ob der- oder diejenige versichert ist.
Bild Weihnachtskarte

Schadenschutz für schusselige Weihnachtsmänner

Auch wenn Sie selbst für Bekannte den Weihnachtsmann „spielen“, ist es empfehlenswert, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Denn Missgeschicke können immer mal passieren. So auch, wenn das Kind plötzlich von Ihrem Schoß rutscht und sich verletzt. Da dies als Personenschaden gelten kann, würde hier Ihre Haftpflichtversicherung greifen.
Übernimmt jemand aus der Familie das Amt des Weihnachtsmannes, sieht die Situation in puncto Versicherung allerdings etwas anders aus. Denn sind jene Familienmitglieder im Kostüm in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert, wird der eigens verursachte Schaden nicht übernommen.
Als Weihnachtsmann können einem aber noch einige andere Missgeschicke passieren, wie etwa das Verbrennen an einer Advents-Kerze. In diesem Fall ist eine Unfallversicherung hilfreich.

Wir wünschen Ihnen schadenfreie Weihnachten

Auch wenn das alles sehr theoretisch klingen mag, ist Vorsorge die beste Voraussetzung für stressfreie Weihnachten.
Die ÖSA wünscht Ihnen deshalb schon jetzt einmal fröhliche und schadenfreie Weihnachten sowie eine besinnliche Zeit mit der Familie!
Bildnachweis:
Titelbild: © deagreez / Fotolia
Weihnachtsgruß: © ÖSA
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
Online Marketing

Hi! Ich bin Janina, studierte Journalistin und verantwortlich für viele Themen rund um die Online-Kommunikation der ÖSA. Sei es die Planung und Umsetzung von Kampagnen für Social Media, das Management des Blogs oder die Betreuung unseres Podcasts alleswasmuss: Wo Content ist, bin auch ich!

Das könnte dich auch interessieren:

ÖSA Privathaftpflichtversicherung

Mehr erfahren

ÖSA Unfallversicherung

Mehr erfahren

Wir für Sie

Berater finden