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  • Bild Einbruchsanlage

    Staatsgeld für sicheres Wohnen

03.04.2019
In Deutschland ist die Zahl der versicherten Wohnungseinbrüche das dritte Jahr in Folge gesunken – im Jahr 2018 gegenüber 2017 sogar um 16 Prozent. Es gibt nur zwei Ausnahmen: das Saarland und Sachsen-Anhalt. In unserem Bundesland schlugen Einbrecher im Vorjahr 2.821 Mal zu, das war etwa einhundertmal öfter bzw. vier Prozent mehr als im Jahr zuvor. Über die Ursache darf spekuliert werden, in Kreisen der Polizeigewerkschaft wird die unzureichende Personaldecke als ein Grund angenommen, weil nicht genügend Streifenpolizisten in den Revieren unterwegs sind. Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass hierzulande weniger Hausbesitzer in Sicherheitstechnik investieren als das im Bundesdurchschnitt der Fall ist. Das wäre aber der wirksamste Schutz, denn die meisten Täter steigen durch Eingangs- oder Balkontüren und Fenster ein. Mechanische Sicherungen können das Aufhebeln verhindern oder wenigstens erschweren- Einbrecher suchen oft die einfachste Lösung und versuchen es sonst lieber am nächsten Haus mit einfacherem Zugang.
Die Nachrüstung mit einbruchshemmenden Maßnahmen ist für Hausbesitzer finanziell günstiger geworden, weil der Staat Zuschüsse zahlt. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können entsprechende Anträge gestellt werden. Gefördert werden maximal 1.600 Euro pro Wohneinheit – je nach Investitionssumme. Darin inbegriffen sind Material- als auch Handwerkerkosten. Auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionssumme legt die KfW 20 Prozent Förderung obendrauf. Auf jeden weiteren Euro noch 10 Prozent. Wer zum Beispiel 5.500 Euro in Einbruchschutz investiert, erhält demnach insgesamt 650 Euro Zuschuss: 200 Euro für die ersten 1.000 Euro und weitere 450 Euro für die 4.500 Euro.
Gefördert werden z.B. der Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren, von Nachrüstsystemen für Fenster, von einbruchhemmenden Gittern und Rollläden sowie von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, von Bewegungsmeldern, Gegensprechanlagen.
Wer an der Förderung interessiert ist, sollte beachten: Erst muss die Förderung beantragt werden, bevor mit dem Umbau begonnen wird. Die Investition soll mindestens 500 Euro betragen, und mit der Umsetzung muss ein Fachunternehmen beauftragt werden.
Sollte es doch zu einem Einbruch in Ihr Haus kommen, ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder zerstörtes Inventar, Reparaturkosten für beschädigtes Inventar und eine Wertminderung bei beschädigten, aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen. Die Beschädigung an Fenstern und Türen wird von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt: Sie kann als Van­da­lis­musschaden infolge Ein­bruch durch die Hausratversicherung gedeckt sein oder muss als Zusatzklausel in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Bildnachweis:
Titelbild: © Brian Jackson – stock.adobe.com
Autor Ute Semkat

Autorin

Ute Semkat
Unternehmenskommunikation bis März 2021

Liebe Leser*innen, als diplomierte Journalistin habe ich meine Texte viele Jahre für gedrucktes Papier geschrieben. Mit dem ÖSA-Blog konnte ich eine neue, größere Zielgruppe mit Interesse an gut erzählten wahren Fakten erreichen.

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