Nach dem Sturm:
- Riskieren Sie nichts: Nichts ist so wertvoll wie Ihr Leben oder das Leben anderer. Riskante Rettungsversuche, um Hab und Gut zu sichern, sollten vermieden werden.
- Informieren Sie Ihren Versicherer: Um zügig an Ihre Versicherungsleistung zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden.
- Halten Sie Schäden gering: Damit die Sturmschäden keine weiteren Folgeschäden verursachen, sollten z.B. zerstörte Fenster provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten nach dem Sturm möglichst weggeräumt werden. Für diese Notmaßnahmen zur Schadenminderung besteht Versicherungsschutz und die Kosten dafür werden von uns übernommen.
- Dokumentieren Sie den Schaden: Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos und Kaufbelegen der beschädigten oder zerstörten Gegenstände dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.
Welche Versicherung leistet?
- Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben: Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm ab Windstärke 8 in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf.
- Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat beispielsweise ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.
- Starkregen: Kommt es zu Überschwemmungen und Erdrutschen durch starke Niederschläge, leistet die Elementarschadenversicherung
- Beim Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden
Ihre Checkliste:
- Haus und Umgebung auf Schäden und Gefahrenquellen absuchen
- Unmittelbare Gefahrenquellen entfernen
- Entstandenen Schaden so gering wie möglich halten, z.B.:
- Zerstörte Fensterscheiben abdichten
- Bei abgedeckten Teilen des Dachs: Notabdeckungen installieren
- Beschädigte Fahrzeugscheiben abdichten
- Bei eingedrungenem Wasser im Haus: Elektrische Geräte vom Netz nehmen
- Schadensliste der zerstörten und beschädigten Sachen erstellen:
- Was wurde beschädigt?
- In welchem Umfang?
- Welche ungefähre Schadenshöhe ist entstanden?
- Fotos der Sturmschäden anfertigen
- Schaden unverzüglich der Versicherung melden
- Reste zerstörter oder beschädigter Sachen bis zur Besichtigung durch Schadenregulierer aufheben
- Bei Schäden, die niemanden gefährden: Mit Aufräumarbeiten warten, bis Versicherung den Schaden begutachtet hat