Haftpflichtschutz auf Ihrer Baustelle
Errichten Sie als Bauherr für Ihren Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieb Neubauten, beziehungsweise führen Sie Aus- und Umbauten durch, ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll.
Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken mit sich für Ihre Umgebung, Passanten und die beteiligten Personen. Als Bauherr ist Ihnen vom Gesetzgeber her eine Überwachungsfunktion auferlegt. Das gilt auch, wenn Sie Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben.
Beispielweise haften Sie bei Verstößen des Bauunternehmens gegen verkehrspolizeiliche Vorschriften (ungenügende Beleuchtung oder Absperrung und dergleichen mehr). Es ist daher für Sie unerlässlich, Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter gegen Sie als Bauherren abzusichern.
Die Bauherrenhaftpflicht auf einen Blick
- Umfangreicher Versicherungsschutz für Sie als Bauherr gegen Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter.
- Den Beitrag zur Bauherren-Haftpflichtversicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.
- Sie können den Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen lassen.
- Warum ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung wichtig?
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Als Bauherr sind Sie für viele Dinge verantwortlich – von der Einhaltung der Bauvorschriften über die Verkehrssicherung des Grundstücks und der Baustelle bis hin zur Auswahl und Zuverlässigkeit von Architekt und Baufirmen.
Bauarbeiten bringen immer erhebliche Risiken für die Umgebung, die Passanten und die beteiligten Personen mit sich. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auf Ihrer Baustelle ein Personen- oder Sachschaden passieren, sind Sie als Bauherr für den Ersatz des Schadens verantwortlich. Sichern Sie daher Ihr Vermögen vor Haftpflichtansprüchen Dritter ab.
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- Wer ist versichert?
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In unserer Bauherrenhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer.
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- Wo besteht Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz besteht für das versicherte Bauvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland.
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- Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz unserer Bauherren-Haftpflichtversicherung für gewerblich genutzte Objekte beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch 3 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sind die Bauarbeiten nach 3 Jahren nicht beendet, muss eine Verlängerung der Versicherungsdauer beantragt werden.
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