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Finanzielle Sicher­heit bei Schä­den an elek­troni­schen Ge­räten

Elektronische und elektro­technische Anlagen sind heute aus keinem Unter­nehmen mehr wegzudenken. Gleich­zeitig stellen Telefon­anlagen, Computer, Bürotechnik sowie Sicherungs-, Melde- und Infor­mation­­s­s­ysteme oft auch eine erheb­liche Investition dar, die es zu schützen gilt.

Die Elektronik­versicherung auf einen Blick

  • Ersatz aller Kosten, die not­wen­dig sind, um den früheren, be­triebs­fertigen Zu­stand des Gerä­tes be­ziehungs­weise der Anlage wieder­her­zustellen
  • Neben den Lohn­kosten auch Aus­ga­ben zum Bei­spiel für Ersatz­teile
  • Bei Zerstörung be­ziehungs­weise Total­schäden Über­nahme der Wie­der­beschaf­fungs­kosten sowie Ent­schä­di­gung zum Neuwert

FAQ –​ Die Häu­fig­sten Fra­gen

Für wen ist eine Elektro­nik­versicherung wichtig?
  • Eine Elektronikversicherung ist für alle Unternehmen sinnvoll, die hochwertige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte im Einsatz haben wie zum Bei­spiel EDV- und IT-​Aus­rüstungen, Mess- und Prüf­technik, grafische Gestal­tungs­systeme, Ton- und Bild­technik oder Medizintechnik.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Betreiber der Anlage Eigentümer sind, oder ob diese finanziert, geleast oder nur gemietet ist.
Welche elektronischen Geräte sind versichert?
  • In unserer Elektro­nik­versi­cherung sind folgende elektro­nische Geräte, Anlagen und Systeme versichert:
    • Kommunikations-, Sicherungs-, Melde-, Informations- und Bürotechnik
    • Mess- und Prüftechnik
    • Grafische Gestal­tungs­systeme
    • Ton- und Bildtechnik
    • Medizintechnik – Geräte der Diagnostik und Therapie
    Nicht versichert sind:
    • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Werkzeuge sowie sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten elektronischen Geräte erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.
Welcher Wert ist bei der Elektronikversicherung versichert?
  • Die Ver­sicherungs­summe orientiert sich am Wert der neuen Geräte. Grund­sätzlich ersetzen wir Ihnen die Kosten, die entstehen, um das versicherte Gerät zu reparieren bzw. wieder­herzustellen. Sollte das nicht möglich sein, übernehmen wir in der Regel die Wieder­be­schaffungs­kosten bis zur Höhe des Neuwerts.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Elektronikversicherung bietet eine sogenannte All-Risk-Deckung bzw. Allgefahrendeckung. Damit sind alle Schäden, die nicht ausdrücklich aus­geschlos­sen werden, durch die Versicherung abgedeckt. Sie leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden an den versicherten elektronischen Geräten durch Beschädigung oder Zerstörung, sowie bei Abhandenkommen durch Diebstahl. Versichert sind insbesondere Be­schä­di­gun­gen oder Zerstörungen durch:
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Sturm und Hagel
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Elek­tro­nik­versicherung besteht zum Bei­spiel kein Versiche­rungs­schutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Ab­nut­zung oder Alterung
    • Vorsatz des Ver­siche­rungs­nehmers oder dessen Re­präsen­tanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Erdbeben und deren Folgen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall ersetzt unsere Elek­tro­nik­versi­cherung Ihnen den entstandenen finanziellen Schaden. Dies können zum Beispiel die Kosten für die Reparatur der versicherten elektronischen Geräte bis zur Höhe des Neuwerts sein.

    Ist es nicht möglich, die Schäden zu reparieren, da zum Bei­spiel keine serienmäßig hergestellten Ersatzteile mehr zu beziehen sind, kommt unsere Versicherung für den Zeitwert der elektronischen Geräte auf. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und den technischen Zustand des Geräts.

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.