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Schutz bei Schä­den an ge­werb­lich ge­nut­zten Immo­bilien

Als Inhaber oder Geschäfts­führer eines Handels­betriebes oder eines gewerblichen beziehungsweise industriellen Unternehmens, sofern Sie Eigen­tümer des Gebäudes sind, ist eine Gebäudeversicherung sinnvoll. Zur Ab­siche­rung Ihrer Sachwerte gehört der Schutz Ihres Betriebs­gebäudes einschließlich seiner Bestandteile gegen Schäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm­. Für Sie als Be­triebs­inhaber ist daher eine finanzielle Absicherung dieser Werte gegen Beschä­digung, Zerstörung oder Abhandenkommen sehr wichtig.

Die Gebäude­versicherung auf einen Blick

  • Sie sind vor den finanziellen Folgen eines Feuer-, Leitungswasser- oder Sturm­scha­dens an Ihrem Be­triebs­gebäude umfassend abgesichert.
  • Es erfolgt eine Wiederherstellung / -beschaffung der bestandenen Sachwerte.
  • Die Absicherung Ihrer Ge­bäude­substanz kann zusätzlich die Kredit­würdig­keit Ihres Be­trie­bes unterstreichen und dient oft als Sicherheit für Ihre Finan­zie­rungen und Realkredite.

Zusätzlicher Schutz zur Gebäudeversicherung

Schützen Sie Ihr Ge­bäu­de zu­sätz­lich vor Ele­men­tar­ge­fah­ren. Schwe­re Un­wet­ter und ver­hee­ren­de Wetter­ereig­nisse tre­ten immer öfter auf. Daher empfeh­len wir Ihnen ne­ben der Ab­si­che­rung der Grund­ge­fah­ren Feuer, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel eine Aus­wei­tung des Schut­zes um Ele­men­tar­ge­fah­ren wie zum Bei­spiel Über­schwem­mung oder Schnee­druck. Ihr Bera­ter vor Ort infor­miert Sie gern aus­führlich.

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FAQ –​ Die Häu­fig­sten Fra­gen

Für wen ist eine Gebäudeversicherung wichtig?
  • Für jeden Eigen­tümer eines Ge­schäfts- oder Betriebs­ge­bäu­des wie zum Beispiel
    • Büro-/​Verwaltungs­gebäude
    • Fabrikgebäude
    • Werkstatt
    • Fertigungsstätte
    • Lagerhalle
    ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung empfehlenswert.

    Dabei ist es egal, ob Sie die Immobilie selbst gewerblich nutzen oder sie vermieten bzw. verpachten.
Was ist versichert?
  • In unserer ge­werb­lichen Gebäude­ver­sicherung besteht Ver­sicherungs­schutz für:
    • das gesamte Gebäude (Geschäfts-, Betriebs- oder Bürogebäude)
    • fest eingebaute be­ziehungs­weise montierte Ge­bäude­be­stand­teile wie Wand­ver­klei­dungen, Boden­beläge und Brief­kasten­anlagen
    • technische Gebäude­be­standteile und maschi­nelle Ein­richtungen wie Heizungs­anlagen, Klima-/Raum­belüftungs­anlagen und Aufzüge
    • sonstige Grund­­stücks­­bestand­teile, wie zum Beispiel Ein­friedungen, Über­d­achungen oder Schilder
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Versicherungsschutz besteht insbesondere bei Zerstörung oder Be­schä­digung Ihres Ge­schäfts- oder Betriebs­ge­bäudes oder der fest eingebauten Gebäude­bestand­teile durch Schäden wie beispiels­weise:
    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    In unserer Stan­dard­ver­siche­rung sind alle wichtigen Grund­lei­stungen bereits abgedeckt. Um sicherzugehen, empfehlen wir grundsätzlich unsere Haftungspakete „Sicherheit“, „Spezial“ oder  „SpezialPlus“ – hier sind beispielsweise Über­span­nungs­schäden durch Blitz sowie weitere Leistungs­erweiterungen gleich mitversichert.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In unserer Ge­bäude­ver­si­che­rung besteht kein Ver­siche­rungs­schutz bei Schäden durch
    • betriebsbedingte normale bzw. vorzeitige Ab­nut­zung oder Alterung
    • Vorsatz des Ver­sicherungs­nehmers oder dessen Re­präsen­tanten
    • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
    • Kernenergie
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Schadenfall erhalten Sie in der Regel eine Neu­wertent­schä­digung. Bei Gebäuden ist dies der ortsübliche Neubauwert, einschließlich Archi­tek­tenge­bühren, Konstruktions- und Planungskosten.
    Bei beschädigten Sachen erhalten Sie die notwendigen Reparaturkosten.

Hier werden Sie gern beraten

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen und die Antwort auf jede Ihrer Fragen liefert Ihnen Ihr Berater vor Ort – persönlich oder telefonisch.

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.