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Maßgeschnei­derter Schutz für Bau­herren und Bau­unter­nehmer

Bauarbeiten schaffen viele Gefah­ren­quellen. Vanda­lismus, extreme Witterung oder Dieb­stahl bereits fest ein­gebau­ter Teile können hohe Kosten ver­ur­sachen. Mit unserer Bau­leistungs­versi­cherung sind Sie als Bau­herr oder Bau­unter­nehmer während der Bau­zeit bestens abge­sichert.

Die Bauleistungs­versicherung auf einen Blick

  • Schutz vor den finan­ziellen Folgen von unvor­her­ge­sehenen Beschä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen einer Bau­leistung
  • versicherbar sind alle Bau­maß­nah­men des Hoch- und Tief­baus, inklu­sive der dazu­gehö­rigen Bau­stoffe und Bau­teile
  • kann vom Bauherrn als Auf­trag­geber oder dem Bau­trä­ger be­ziehungs­weise Bau­unter­neh­mer als Auf­trag­neh­mer ab­geschlos­sen werden

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Für wen ist eine Bau­l­eistungs­­ver­­sicherung wichtig?
  • Eine Bau­lei­stungs­versi­che­rung ist für jeden wichtig, der Bau­maß­nahmen plant und durch­führt – egal ob Sie Auf­trag­geber (Bau­herr) oder Auf­trag­nehmer (Bau­unter­nehmer) sind.
Was ist versichert?
  • Versichert sind
    • alle Bauleistungen wie zum Bei­spiel Neu­bau­ten, Um­bau­vorha­ben, Erwei­terungs­bauten, Tief­bau­maßnahmen, auch Eigen­leis­tungen,
    • alle Baustoffe und Bauteile einschließ­lich der wesentlich einzu­bau­en­den festen Gebäude­bestand­teile wie Türen und Fenster,
    • Außenanlagen mit Aus­nahme von Garten­anlagen und Be­pflan­zungen, die im Rahmen des Bau­vorha­bens einge­bracht beziehungs­weise ausgeführt werden.
    Nicht versichert sind
    • die Baustelleneinrichtung
    • Zeichnungen und Pläne
    • Baugeräte, Werkzeuge
    • Fahrzeuge aller Art
    • Personenschäden
Wann besteht Versi­cherungs­schutz?
  • Der Versi­cherungs­schutz beginnt mit dem Bau­beginn, frühes­tens jedoch mit dem verein­barten Zeit­punkt. Der Versi­cherungs­schutz endet eben­falls mit dem verein­barten Zeit­punkt, gege­benen­falls jedoch schon mit der Bezugs­fertig­keit, nach Ablauf von sechs Werk­tagen seit Beginn der Benut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­lichen Ge­brauchs­ab­nahme.
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir ersetzen Ihnen im Schadenfall sämtliche Lieferungen und Lei­stun­gen, die notwendig sind, um den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wie­der­her­zu­stel­len. Dazu gehören bei­spiels­weise auch Aufräum­kosten und Kosten für die Trock­nung von durch­feuchteten Gebäudeteilen.

Hier werden Sie gern beraten

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Unsere Service- und Zusatzleistungen

Gebäude­­versicherung

Sichern Sie Ihr Geschäfts- und Be­triebs­ge­bäu­de gegen die Ge­fahren Feuer, Lei­tungs­wasser, Sturm und Hagel durch unsere Ge­bäu­de­­ver­sicherung ab.


Bauherren­­haftpflicht

Als Bauherr tragen Sie die Ver­ant­wor­tung, wenn Dritte auf Ihrer Bau­stelle zu Scha­den kommen. Schützen Sie sich daher wäh­rend der Bau­zeit vor Scha­dens­er­satz­an­sprüchen Dritter mit unserer Bau­her­ren­-Haft­pflicht­ver­sicherung.
Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.