Für Ihre gesunde Zukunft

Zur optimalen Gesundheitsversorgung gehört – neben der Behandlung von Krankheiten – auch die Vorsorge: Denn je früher eine Erkrankung erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen. Mit dem Zusatzschutz VorsorgePRIVAT stellen Sie Ihre Gesundheit auf stabile Füße. Der Tarif ergänzt Ihre Vorsorge um Check-ups, Schutzimpfungen & Co. Damit Sie mit einem ruhigen Gewissen durchs Leben gehen.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Zusatzversicherung für Vorsorge ab

Vorsorge­untersuchungen

  • unabhängig von Alter, Untersuchungsintervall und Häufigkeit
  • zum Beispiel Gesundheits-­Check-ups oder Krebsfrüherkennung

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe

Augen & Ohren

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft

Online-Rechner

Was kostet die Zusatzversicherung für Vorsorge?

Mit dem Zusatztarif VorsorgePRIVAT erhalten Sie wichtige Leistungen, die Ihre Gesundheit schützen. Was das kostet, hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Alter und ob Sie bereits eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen. Im Tarif gibt es zwei Lebensaltergruppen: Personen bis 19 Jahre und Personen ab 20 Jahre. In dem Kalenderjahr, in dem Sie eine Altersgrenze erreichen, ändert sich ab Januar auch Ihr Beitrag.
VorsorgePRIVAT
Tarif VorsorgePRIVAT
Monatlicher Gesamtbeitrag
Gesundheitsuntersuchungen
Vorsorge­untersuchungen
i
Impfungen und Prophylaxe
i
Schutzimpfungen für das Inland
i
Reiseschutz-Impfungen (inkl. Malariaprophylaxe)
i
Brillen/Kontaktlinsen und Augenoperationen
Brillen und Kontaktlinsen
i

80%
Refraktive Chirurgie
i
Hörgeräte
Hörgeräte und Reparaturen
i

80%

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Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife. Die stehen als PDFs zum Download zur Verfügung.

Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu VorsorgePRIVAT

Wann brauche ich eine Brillenversicherung?
  • Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.

    Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.

Erhalte ich Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, die ich im Internet kaufe?
  • Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
  • Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der GKV erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80% bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten.

    Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:

    Union Krankenversicherung AG
    66099 Saarbrücken

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Unser Krankenversicherer ist die UKV – Union Krankenversicherung

UKV

UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2
D-66123 Saarbrücken

 

Telefon: +49 681 844-7000
Telefax: +49 681 844-2509

Website: www.ukv.de
E-Mail: service@ukv.de
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