Frau mit blonden Haaren, in einem weißen Hemd und gelbem Rock, steht im Vordergrund einer belebten Straße.

ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz

Ab­si­che­rung für be­ruf­li­che Un­vor­her­seh­barkeiten

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • unterschiedliche Schutzoptionen
  • Anpassung an Ihre Bedürfnisse
  • Faire Konditionen

Unser Berufsunfähigkeitsschutz

Wenn alles nach Plan läuft, vergisst man gerne, wie wichtig ein sicheres Einkommen ist. Krankheit oder Unfall können das Leben ganz plötzlich zum Stillstand bringen. Doch was passiert, wenn man von heute auf morgen nicht mehr arbeiten kann? Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und abzusichern. Wie das geht? Mit dem ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz.

Der Berufsunfähigkeitsschutz der ÖSA bietet eine umfassende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Versicherte erhalten dadurch finanzielle Stabilität, wenn das reguläre Einkommen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ausbleibt. Mit maßgeschneiderten Leistungen und flexiblen Optionen sorgen Berufsunfähigkeitsversicherungen dafür, dass Ihre Zukunft abgesichert ist – damit berufsunfähig zu werden nicht zum finanziellen Risiko wird.

Zwei Frauen am Fenster: eine bringt farbige Notizzettel an, während die andere aufmerksam zuschaut.

Für wen ist der Berufs­un­fähig­keits­schutz re­le­vant?

Berufsunfähigkeit kann jeden Menschen unerwartet und jederzeit treffen. Gerade deshalb ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Der ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz ist vor allem relevant für:

  • Arbeitnehmende
  • Beamte
  • Selbstständige

Vielfältiger Schutz für unterschiedliche Lebenswege

Jede Situation ist einzigartig und nicht jeder Lebensweg gleicht dem anderen – wenn der herkömmliche Berufsunfähigkeitsschutz nicht exakt auf Ihre Bedürfnisse passt, bietet die ÖSA für verschiedene Bedürfnisse unterschiedliche Schutzoptionen an.

Grafik zeigt Statistiken zu Freizeit-Unfällen: 100% bei Hausfrauen, 70% gesetzlich unversichert, 80% bei Schülern in der Freizeit.

Fast jeder vierte Mensch wird berufsunfähig.

Stellen Sie sich vor, Sie können durch Unfall oder Krankheit nicht wie gewohnt oder gar nicht mehr arbeiten. Ihr Lebensunterhalt und eventuell anfallende Arztkosten müssen trotzdem bezahlt werden.
 Es kann jeden treffen. Laut Statistik wird jeder Vierte vor dem Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig.

Wissenswertes zur Berufsunfähigkeit:

40 % aller Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.
Die gesetzliche Versicherung im Fokus:

Rund 40 % aller Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.
Das veranschaulicht nur noch mehr, dass man sich nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlassen sollte.

80 % der Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsrente werden angenommen.
Auf Berufsunfähigkeitsversicherungen ist stets Verlass:

Laut dem Analysehaus Morgen & Morgen beruhen rund 38 % aller Ablehnungen darauf, dass sich Versicherte nicht mehr bei der Versicherung zurückmelden.

Über 350.000 Menschen stellen jährlich einen Neuantrag auf Erwerbsminderungsrente.
Ein unglücklicher Sturz, Depressionen oder Burn-out, eine Allergie oder Probleme mit der Wirbelsäule:

Das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten zu können, ist höher als viele vermuten.

Balkendiagramm zeigt Bruttoeinkommen, Nettoeinkommen und Vermögensverhältnisse in Prozent.
Versorgungslücke

Oft entsteht bei einer Berufsunfähigkeit gesetzlich Versicherter eine sog. Versorgungslücke. Denn, die Leistungen richten sich danach, wie viele Stunden pro Tag Sie noch arbeiten können – der bisher ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle und es entsteht ein „Restleistungsvermögen“. Können Sie beispielsweise noch zwischen 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten, erhalten Sie die Hälfte der Erwerbsminderungsrente. Bei mehr als 6 Stunden pro Tag erhalten Sie überhaupt keine Erwerbsminderungsrente. Erst, wenn Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, steht Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zu. Die Erwerbsminderungsrente wird neben Ihrer Restleistungsfähigkeit außerdem von zwei weiteren Faktoren beeinflusst: der Dauer Ihrer Versicherung (mindestens fünf Jahre) – die sogenannte Wartezeit – und ob Sie mindestens drei Jahre Beiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben.

Leistungen im Überblick

Vertragspartner:

Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

BerufsunfähigkeitsSchutz

Leis­tung ab 50 % Berufs­unfähig­keit
Wenn Sie Ihren Beruf zu 50 % und weniger aus­üben kön­nen, erhal­ten Sie die indi­vi­duell verein­bar­te monat­liche Ren­ten­zah­lung
Monat­liche Renten­zah­lung
Sie er­hal­ten die ver­ein­barte monat­liche Renten­zah­lung
individuell wählbar
Prognosezeitraum
Sie erhal­ten die Leis­tung so­fort ab Beginn der ärzt­lich fest­ge­stell­ten Berufs­unfähig­keit, so­fern diese für min­des­tens sechs Monate prog­nos­tiziert ist.
6 Monate
Berufs­wechsel muss nicht an­ge­zeigt werden
Wir ver­zich­ten auf die so­ge­nann­te ab­strakte Ver­wei­sung. Es wird kein Berufs­wech­sel ver­langt - selbst dann nicht, wenn Sie eigent­lich eine andere Tätig­keit aus­üben könn­ten.
Persön­li­ches An­passungs­recht
Sie ha­ben die Mög­lich­keit, Ihren Ver­si­che­rungs­schutz an die ver­änder­ten Lebens­si­tua­tio­nen flexi­bel anzu­passen.
Leis­tung infol­ge Pflege­bedürf­tig­keit
Sie erhal­ten die ver­ein­barte Berufs­unfähig­keits­rente. Pflege­be­dürftig­keit liegt vor, wenn täg­lich die Hilfe einer an­de­ren Per­son benö­tigt wird - z.B. beim Auf­stehen und Zu­bett­gehen oder bei der Ein­nahme von Mahl­zei­ten und Ge­trän­ken.
Anfangs- und Wie­der­ein­glie­de­rungs­hilfen
Wir lei­sten eine An­fangs­hilfe von drei Monats­renten, bei be­stimm­ten schwe­ren Er­kran­kungen sogar neun Monats­renten. Außer­dem erhal­ten Sie eine ein­malige Wiederein­glie­de­rungs­hilfe von sechs Monats­renten bei Wieder­auf­nahme einer beruf­li­chen Tätig­keit nach mindes­tens zwei­jäh­riger Berufs­unfähig­keit
Leis­tung bei infek­tions­beding­tem Tätig­keits­verbot
Wir lei­sten auch bei infektions­beding­tem Tätigkeits­verbot. Unter­lie­gen Sie auf­grund einer Infek­tion einem min­des­tens sechs­mo­na­tigen Ver­bot, Ihrem Beruf nachzu­gehen, er­hal­ten Sie die verein­barte Berufs­unfähig­keits­rente.
Leis­tung bei län­gerer Krank­heit
Wenn Sie un­unter­bro­chen sechs Mo­nate krank­ge­schrie­ben waren, er­hal­ten Sie rück­wirkend ab Beginn die ver­ein­barte Berufs­unfähig­keits­rente. Sind Sie auch weiter­hin krank­geschrie­ben, zahlen wir für je­den wei­teren vollen Monat die Ren­te (max. 18 Mo­nate während der ge­sam­ten Laufzeit)
Leis­tung bei Arbeits­losig­keit
Im Fall von nicht selbst ver­schul­deter Arbeits­lo­sig­keit des Ver­siche­rungs­nehmers wird der Ver­trag für max. ein Jahr bei­trags­frei ge­stellt (Warte­zeit 1 Jahr).

Was sagen Ver­si­cher­te über den ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz?

Aussage über finanzielle Sicherheit nach einem Skiunfall, der Berufsunfähigkeit verursacht hat.
Berufsunfähig nach Unfall

Jennifer Walke ist 35 Jahre alt und ar­bei­te­te als Deutsch- und Sport­lehr­er­in in einer Grund­schu­le. Sie hat sich früh­zei­tig ab­ge­si­chert und musste sich keine Sor­gen ma­chen, als sie plötz­lich durch einen Un­fall berufs­un­fähig wur­de.

Text über den ÖSA Berufsunfähigkeitsschutz und dessen Unterstützung in Zeiten chronischer Erkrankungen.
Berufsunfähigkeit nach chronischer Erkrankung

Katrin Turn­feld ist 40 Jahre alt und An­ge­stell­te in einem Bau­un­ter­neh­men. Weil sie das Ri­si­ko der Berufs­un­fähig­keit ernst nimmt hat sie sich früh­zei­tig mit dem ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz aus­ein­an­der­gesetzt und war für sich und ihre Familie ab­ge­si­chert, als sie durch ihre plötz­lich auf­ge­tre­tene chro­nische Er­krank­ung berufs­un­fähig wur­de.

Text auf grünem Hintergrund über den ÖSA BerufsunfähigkeitsSchutz und finanzielle Sicherheit bei psychischer Erkrankung.
Berufsunfähig durch psychische Erkrankung

Alexander Grosz ist 34 Jahre alt und Ab­tei­lungs­lei­ter in einem Groß­han­dels­konzern. Er hat sich recht­zei­tig mit dem ÖSA Berufs­un­fähig­keits­Schutz ab­ge­si­chert, sodass er sich keine Sor­gen machen musste, als er auf­grund sei­nes psy­chi­schen Zu­stands berufs­un­fähig wur­de.

In wenigen Schritten abgesichert:

Zwei miteinander verbundene Sprechblasen in grünem Design, symbolisieren Kommunikation und Austausch.
Angebot anfordern, persönlich beraten lassen und individuelle Konditionen abstimmen
Grüne Checkliste mit einem Häkchen und mehreren leeren Kästchen zum Abhaken.
Dokumente einreichen und ggf. Gesundheitsprüfung beim Arzt
Grünes Notizblatt mit horizontalen Linien und einem Bleistift, der zum Schreiben bereit ist.
Abschluss und Bestätigung des Vertrags

Umso früher Sie sich ver­si­chern, desto besser!

Stellen Sie jetzt Ihren An­trag auf den ÖSA Be­rufs­un­fähig­keits­Schutz und sichern Sie sich ab. Sie wissen nicht, ob Sie sich qua­li­fi­zie­ren? Lassen Sie sich jetzt von unseren Vertretungen per­sön­lich oder te­le­fo­nisch beraten!

Häufige Fragen

Wann ist man berufs­unfähig?
Was leistet die private Berufsunfähigkeits­versicherung?
Was leistet der ÖSA Berufs­unfähig­keits­Schutz?
Von welchen Faktoren hängt der Versicherungs­beitrag ab?
Was heißt Risiko­prüfung?
Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vor­erkrankung hatte?
Müssen die Leistungen versteuert werden?
Der Versicherungspodcast der ÖSA
Mädchen liegt auf dem Sofa, trägt Kopfhörer und schaut begeistert auf ein Tablet. Decke und Kissen im Hintergrund sichtbar.
Zum Thema BerufsunfähigkeitJetzt reinhören!
Rechtliche Hinweise

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