Person schaufelt Schnee mit einer Schaufel auf einem gepflasterten Weg in einer winterlichen Landschaft.

ÖSA Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

Schutz für Immobilienbesitzer

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Absicherung des Haus- und Grund­be­sitz­ers ge­gen Scha­den­er­satz­an­sprü­che
  • Wir prüfen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für einen Scha­den haf­ten
  • Berechtigte An­sprü­che wer­den be­gli­chen, un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­ge­wehrt – so­gar vor Ge­richt

Schutz vor den finanziellen Folgen

Mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erhalten Sie Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn bei­spiels­wei­se ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt und Sie für Krankenhausaufenthalt, Schmer­zens­geld oder Ver­dienst­aus­fall auf­kom­men müssen. Als Eigentümer eines Grundstückes oder Ge­bäu­des haften Sie wegen solcher Fälle vom Gesetzgeber unbegrenzt.

Leistungsübersicht

der ÖSA Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Versicherte Leistungen und Gefahren (Auszug)
Bauherr und Unternehmer von Bauarbeiten

Entschädigungsgrenze 500.000 EUR

500.000 EUR
Bei Gemeinschaften von Wohnungs- oder Teileigentümern
  • Haftpflicht des Verwalters und der Eigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft
  • Ansprüche eines einzelnen Eigentümers gegen den Verwalter
  • Ansprüche eines einzelnen Eigentümers gegen die Gemeinschaft
  • gegenseitige Ansprüche von Eigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft
Erzeugung und Einspeisung erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpenanlagen, Windenergieanlagen bis zu 50 m Masthöhe, Wasserkraftanlagen)

Entschädigungsgrenze 200.000 EUR, Selbstbeteiligung 500 EUR

Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen
Haus- und Grundbesitzerrisiko für Gebäude und Grundstücke in der BRD als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer, Nießbraucher
Haftpflicht des gesetzlichen Vertreters und der zur Leitung und Beaufsichtigung beauftragten Personen
Nachhaftung 3 Jahre
Nicht versicherungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
Ladesäulen für E-Mobilität für privat genutzte Fahrzeuge
Schäden durch Abwässer (Abwässer aus Rückstau des Straßenkanals, häusliche Abwässer, Abwässer aus Fett-, Benzin- und Ölabscheidern
Schäden durch Übertragung elektronischer Daten
Tätigkeitsschäden

Selbstbeteiligung von 250 EUR bei Tätigkeitsschäden an Leitungen, Be-und Entladen sowie an sonstigen Sachen

Umwelt-Basis (Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenrisiko)
  • Kleingebinde bis max. 205 l bzw. kg je Einzelgebinde bis zu einer Gesamtmenge von 5.000 l/kg
  • Kleinkläranlagen
  • Zwischenlagerung von Kraftstoffen auf Grundstücken
  • Benzin - und Ölabscheider
  • Fett- und Stärkeabscheider
  • Probebetrieb als vorübergehender Inhaber von Anlagen, die im Auftrag von Dritten errichtet werden
  • Allgemeines Umweltrisiko
Vertraglich übernommene Haftpflicht
Mögliche Leistungserweiterungen
Bodensanierungen nach dem Bodenschutzgesetz (Bodenkasko)

Entschädigungsgrenze wählbar aus 100.000 EUR, 300.000 EUR, oder 500.000 EUR, Es gilt ein Selbstbehalt von 500 EUR

Optional
E-Ladesäulen bei regelmäßiger / entgeltlicher Drittnutzung
Optional
UmweltPlus
  • Tankanlagen für Heizöl, Diesel, Kraftstoffe mit einem Fassungsvermögen bis 20.000 l
  • Chemikalienlager mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrenstoffen mit einem Fassungsvermögen bis 10.000 l oder kg
  • Kälteanlagen mit einem Gesamtinhalt an Kältemitteln bis 3 Tonnen Amoniak
Optional

Die aufgeführten Leistungen geben Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen. Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Häufige Fragen

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