Mann sitzt mit einem Kind am Fenster, beide schauen nach draußen und zeigen aufblickend auf die Natur.

ÖSA Risikolebensversicherung

Absicherung meiner Liebsten: gegessen.
  • Finanzieller Schutz für Hinterbliebene
  • Auszahlung einer Soforthilfe
  • Schutz bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
  • Heirats- und Kinderbonus

Geringe Beiträge – hohe Absicherung

Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie und möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie nicht mehr da sein können? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert?

Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!

Nur eine minimale Grundsicherung vom Staat

Eine Risikolebensversicherung sichert die finanzielle Grundlage Ihrer Angehörigen. Die Witwen- und Witwerrente beträgt meist weniger als 25 Prozent des letzten Bruttoeinkommens des verstorbenen Ehepartners. 

Beispiel: Für eine Familie mit zwei Kindern würde sich im Todesfall des Alleinverdieners (verheiratet, monatliches Bruttoeinkommen 3.000 Euro) eine erhebliche Versorgungslücke auftun. Denn Heutzutage reichen 700 Euro nicht zum Leben. 
Ohne zu erziehende Kinder würde die Witwe oder der Witwer sogar nur eine auf zwei Jahre befristete kleine Witwen-/Witwerrente bekommen. Diese beträgt weniger als die Hälfte der großen Witwen-/Witwerrente.

Hinweis: Auf die Witwen-/Witwerrente wird das eigene Einkommen angerechnet!

Achtung! Unverheiratete Paare haben leider keinen Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung.

Die Leistungen der Risiko­lebens­versicherung auf einen Blick

Vertragspartner:
Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg

Risiko­lebens­versicherung

Absicherung bei Tod
Mit ge­ring­em finanz­iellen Auf­wand Absich­erung der Hinter­blie­benen und Ab­lösung von hohen Zahlungs­verpflich­tungen zum Bei­spiel durch Kre­dite möglich
Individuelle Lauf­zeit
Sie kön­nen eine indi­vidu­elle Lauf­zeit für Ihren Ver­sich­erungs­schutz verein­baren.
Vorzeitige Aus­zahlung
Option auf vor­zeitigen Abruf der Todesfall­leistung bei fort­schrei­tender unheil­barer Erkrankung, die in­nerhalb von 12 Monaten zum Tode führt.
Verbesserungsoption
Sie haben die Möglichkeit in den Nichtraucher-Tarif zu wechseln, wenn Sie während der Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr bzw. 10 Jahre Nichtraucher gemäß der Versicherungsbedingungen sind.
Persönliches Anpas­sungs­recht
Erhö­hungs­recht der ver­einbar­ten Ver­sich­erungs­summe bei bestim­mten Lebens­ereignis­sen wie zum Bei­spiel Hei­rat, Geburt eines Kindes, Erwerb einer Im­mobilie.
Erhöhter Versich­erungs­schutz
Ohne Mehr­beitrag erhal­ten Sie einen 10 Pro­zent höheren Ver­sicherungs­schutz nach der Geburt bzw. Adoption eines Kin­des, nach der Hei­rat in­nerhalb des ersten Ehe­jahres und bei Tod im Ausland.
Sofortleistung
Die ÖSA bietet die Auszahlung einer Soforthilfe ohne Leistungsprüfung, um beispielsweise Beerdigungskosten zu begleichen.
Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeits-Schutz
Bei finanziellen Engpässen durch lange Krankheit übernimmt die ÖSA die Beitragszahlung für maximal 18 Monate. Im Falle von Arbeitslosigkeit übernimmt die ÖSA die Beitragszahlung für maximal zwölf Monate. In beiden Fällen behalten Sie vollen Versicherungsschutz.

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung

Was genau ist eine Risikolebensversicherung?
Wer ist versichert, wer bezugsberechtigt?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Was wird bei der Risikolebensversicherung versichert?
Gibt es eine Risikoprüfung?
Bekomme ich keinen Schutz, wenn ich eine Vorerkrankung hatte?
Muss die Versicherungssumme versteuert werden?
Was ist, wenn Sie die Vertragslaufzeit überleben?
Rechtliche Hinweise

Wir sind für Sie da!

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