Erklärung zur Barriere­freiheitgemäß Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, sind bemüht, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.oesa.de/ veröffentlichte Website.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Möglichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur elektronischen Beantragung von Versicherungsschutz und zur elektronischen Kontaktaufnahme auf unserer Website stellen Dienstleistungen im Sinne von § 1 Absatz 3 Nummer 5 i.V.m. § 2 Nummer 26 und Anlage 3 des BFSG dar.

Alle Versicherungsprodukte, die elektronisch auf unserer Website beantragt werden können, werden in leichter Sprache erklärt. Diese Erklärungen sind jeweils oben rechts auf der Seite verlinkt, auf der die jeweilige Versicherung online beantragt werden kann.

Alle Möglichkeiten der elektronischen Kontaktaufnahme, die auf einen Versicherungsantrag abzielen können, werden ebenfalls auf der jeweiligen Website in leichter Sprache erklärt.

Außerdem sind alle Texte in leichter Sprache unter folgendem Link aufrufbar: https://www.oesa.de/de/barrierefreiheit/leichtesprache-uebersicht

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienst­leistung erforderlich sind

Vor der elektronischen Beantragung einer Versicherung über die Website besteht die Möglichkeit, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher im ersten Schritt über die verschiedenen Versicherungstarife informieren.

Durch einen Klick auf den Button „Jetzt berechnen“ kann nach Eingabe aller erforderlichen Daten ein individuelles Versicherungsangebot angezeigt werden.

Mit einem weiteren Klick auf den Button „Jetzt beitragsfrei abschließen“ wird der Versicherungsantrag an die VGH übermittelt.

Für die elektronische Kontaktaufnahme wird nach Eingabe aller erforderlichen Daten durch einen Klick auf den Button "Absenden" die Nachricht an die VGH übermittelt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Broschüre mit dem Titel "Das kleine ABC in Leicher Sprache" herausgegeben, welche einen guten Überblick über die Durchführung von Versicherungsverträgen gibt. Sie kann unter diesem Link aufgerufen werden: BaFin – Publikationen & Daten – Das kleine ABC in Leichter Sprache: Versicherungen

Beschreibung, wie die Dienst­leistung die in der Barriere­freiheits­verordnung aufgeführten Barriere­freiheits­anforderungen erfüllt

1. Stand der Vereinbarkeit

Die Barriefreiheit der Dienstleistungen der ÖSA, also die Möglichkeit eine Versicherung elektronisch zu beantragen, als auch die Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme zur Vertragsanbahnung orientieren sich an den Vorgaben des Standards für digitale Barrierefreiheit EN 301 549 und den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Die Website https://www.oesa.de ist teilweise barrierefrei mit den folgenden Einschränkungen: 

  • Einige Bilder und grafische Elemente besitzen keinen Alternativtext.
  • Wenn die Website mit starker Vergrößerung genutzt wird, kommt es teilweise zu Darstellungsfehlern und überlagernden Elementen. Des Weiteren treten bei stark vergrößerter Darstellung Inhaltsumbrüche auf, sodass nicht alle Informationen und Funktionen verfügbar sind, ohne dass horizontal gescrollt werden muss.
  • Einige HTML-Elemente haben kein korrekt zugewiesenes Role-Attribut.
  • Einige Verweise auf Inhalte der Seite verwenden ausschließlich sensorische Merkmale wie Farbe, Form oder Position.
  • Bei einer Anpassung der Textabstände werden einzelne Beschriftungen von Auswahlfeldern abgeschnitten.
  • Die Session-Zeitbegrenzung wird nicht angezeigt und ist nicht anpassbar. 
  • Einige Buttons können nicht per Tastatur angesteuert werden.
  • Auf einzelnen Seiten werden dynamische Änderungen nicht angesagt.
  • Auf einzelnen Seiten sind einige Pflichtfelder nicht programmgesteuert definiert. 

Das Kundenportal der ÖSA, welches unter https://meine.oesa.de aufrufbar ist, erfüllt die Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 BFSG derzeit nicht vollständig. Eine aktualisierte, barrierefreie Version wird bis Mitte September 2025 bereitgestellt. Nach dieser Einführung wird diese Erklärung entsprechend aktualisiert.


2. Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die letzte Änderung an der Erklärung erfolgte am 27.06.2025.


3. Kontaktmöglichkeit für Feedback oder Meldung von Barrieren

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Website aufgefallen sind oder Sie Anmerkungen oder Fragen zum barrierefreien Zugang haben, melden Sie sich bitte unter:

ÖSA Versicherungen
Am Alten Theater 7
39104 Magdeburg

Telefon: 0391 7367-367
Mail: service.magdeburg@oesa.de

Oder auf der Website über folgendes Formular: https://www.oesa.de/de/formulare/allgemeine-mitteilung

Angabe der zuständigen Markt­überwachungs­behörde

Ab dem 28. Juni 2025 prüft die zentrale Marktüberwachungsstelle (MLBF) in Magdeburg Beschwerden zur digitalen Barrierfreiheit. Bis dahin fungiert eine vorläufige Übergangsstelle in Sachsen-Anhalt als zentrale Anlaufstelle für Meldungen etwaiger Barrieren:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg

Telefon: 0391 / 5674530
Mail: mlbf@sachsen-anhalt.de