Als Halter eines E-Scooters benütigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Gleichzeitig übernimmt Sie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

ÖSA E-Scooter-Versicherung
Gehst Du noch, oder rollst Du schon?Ihre Vorteile auf einem Blick:
Auf die Roller, fertig, los.
Wer sich mit seinem E-Roller auf die Straße begibt, muss seinen E-Scooter in jedem Fall versichern.
E-Scooter bis 20 km/h dürfen Sie nur mit einer Versicherungsplakette im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Die Versicherung wird nicht automatisch verlängert. Der Wechsel des Versicherungsjahres erfolgt jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt wird eine neue Plakette benötigt. Sie erhalten die Plakette bei unseren Vertriebspartnern vor Ort oder über unseren Online-Rechner.
Leistungsübersicht
der ÖSA E-ScooterversicherungVertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Versichert
Haftpflicht
Teilkasko inkl. Haftpflicht
Die aufgeführten Leistungen geben Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen. Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Schäden an Ihrem E-Scooter können Sie durch eine Teilkaskoversicherung absichern. Der Zusatzschutz für Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben – zum Beispiel bei Brand und Explosion, Entwendung.
Versichern Sie Ihren E-Scooter
Häufige Fragen zur ÖSA E-Scooterversicherung
Welche Voraussetzungen gibt es?
Welche Unterlagen brauche ich für die Versicherung?
Wer darf mit dem E-Scooter fahren?
Besteht eine Helmpflicht für die E-Scooter?
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Rechtliche Hinweise
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