
Jeder Hundehalter oder Pferdebesitzer sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, denn nur über sie sind Schäden versichert, die ihre vierbeinigen Freunde anrichten oder verursachen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Die Privat-Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht ohne Grund das Wort „Pflicht“. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet Ihrer Familie und Ihnen Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn im Ernstfall haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen und es kann sogar Ihre Existenz bedrohen. Der ÖSA PrivathaftpflichtSchutz bietet Ihnen die notwendige Sicherheit und leistet im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschaden finanzielle Abhilfe.
Ihr Bedarf – Ihr Tarif:
Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Die aufgeführten Leistungen geben Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen. Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
*In der PHV Single sind nur Sie versichert.
**gilt nicht für den Single-Tarif
1 bei Personenschäden maximal 15 Mio. Euro für jeden Geschädigten

Jeder Hundehalter oder Pferdebesitzer sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, denn nur über sie sind Schäden versichert, die ihre vierbeinigen Freunde anrichten oder verursachen.

Absicherung für Jäger bei Schadenersatz forderungen, die sich aus den Gefahren einer mit der Jagd mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeit ergeben. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden.

Sie kommt für Schäden anderer auf, die durch den Fahrer des Bootes verursacht werden. Um auch einen Schadensfall am eigenen Boot zu versichern, ist wie bei einem Auto der Abschluss einer Bootskaskoversicherung erforderlich.

Das ist die Absicherung für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Richter vor Regressansprüchen des Arbeitgebers während der dienstlichen Tätigkeit. Der Dienstherr nimmt Sie im Einzelfall nach den beamten- oder tarifrechtlichen Vorschriften in Regress.

Sie sind Halter von Flugdrohnen? Mit dem Zusatzbaustein Drohnen sind Personen- und Sachschäden durch Flugdrohnen/Flugmodelle über 250 g bis 5.000 g Abfluggewicht wahlweise mit 1 Mio. oder 3 Mio. Euro Versicherungssumme versichert.


