

ÖSA KommunalRente
für den kommunalen öffentlichen DienstIhre Vorteile im Überblick:
Wer sich um die Gemeinschaft verdient macht, verdient eine sichere Rente.
Die ÖSA Kommunalrente ist als betriebliche Altersvorsorge (bAV) speziell für die Angestellten im kommunalen öffentlichen Dienst eine ebenso notwendige wie sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Zusatzversorgungskasse. Denn sie ermöglicht es, den Ruhestand einfach und attraktiv abzusichern und drohende Versorgungslücken auszugleichen oder zumindest abzufedern.
Reicht Ihre gesetztliche Rente im Alter?
Berechnen Sie hier Ihre persönliche Rente.Häufige Fragen Arbeitnehmer
Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung der ÖSA Kommunalrente auf meine bestehende Versorgung (Zusatzversorgungskasse) aus?
Lohnt sich eine ÖSA Kommunalrente in Zeiten niedriger Zinsen?
Ist es möglich, meine Beiträge zu ändern, zu unterbrechen oder die Zahlungen ganz auszusetzen – zum Beispiel aufgrund von Erziehungsurlaub, Sabbatical oder langer Krankheit?
Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge deckt die ÖSA Kommunalrente ab – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktzusage?
Kann ich die ÖSA Kommunalrente zu meinem neuen Arbeitgeber (zum Beispiel bei Wechsel in eine andere Stadt/ein anderes Bundesland) „mitnehmen“?
Was geschieht mit meiner ÖSA Kommunalrente, wenn ich sterbe?
Was passiert, wenn ich aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheide?
Welche Auszahlungsoptionen habe ich und wie muss ich die Auszahlung versteuern?
Ist meine ÖSA Kommunalrente gegen Insolvenz des Anbieters abgesichert?
Wo kann ich mich über die ÖSA Kommunalrente informieren und beraten lassen?
Häufige Fragen Arbeitgeber
Wer berät meine Arbeitnehmer zur ÖSA Kommunalrente?
Wie funktioniert die Beantragung und Verwaltung der ÖSA Kommunalrente?
Wirkt sich die ÖSA Kommunalrente in der Unternehmensbilanz aus?
Wie wirkt sich die ÖSA Kommunalrente auf die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers beziehungsweise Arbeitnehmers für die Zusatzversorgung über die Zusatzversorgungskasse (ZVK) aus?
Werden zusätzliche Beiträge zur Absicherung der Insolvenz fällig?
Was passiert, wenn der Versorgungsträger ausfällt?
Wie ist es mit der Rentnerverwaltung für mich als Arbeitgeber?
Downloads und weitere Informationen
Rechtliche Hinweise
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Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der so genannten Entgeltumwandlung. Eine attraktive Form ist die ÖSA FirmenRente.

FondsRente
Mit der ÖSA FondsRente kombinieren Sie das Beste aus zwei Welten – sichern Sie sich die Ertragschancen der Kapitalmärkte und genießen Sie gleichzeitig die Vorteile einer privaten Rentenversicherung.
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