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Nachhaltigkeit

Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. ‚Offenlegungsverordnung‘ oder ‚Transparenzverordnung‘) ist die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen auf Unternehmens- und Produktebene verpflichtet.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
  • Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

    Die Kapitalanlage zu den von der ÖSA Lebensversicherung angebotenen Produkten berücksichtigt ökologische und soziale Kriterien. Damit ermöglichen wir Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase (sogenannte Aufschubzeit) ökologische und soziale Merkmale bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. Unabhängig von Ihrer Produktwahl, erhalten Sie in der Rentenphase Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls ökologischen und sozialen Belangen Rechnung trägt.
    Für Fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen Sie als Versicherungsnehmer für die von Ihnen ausgewählten Publikumsfonds der Deka oder ihrer Kooperationspartner in der Aufschubzeit das Kapitalanlagerisiko tragen, gelten die folgend dargestellten Ausführungen ausschließlich für die Rentenphase. Die berücksichtigten Umwelt- und Sozialthemen der von Ihnen gewählten Publikumsfonds finden Sie auf der Homepage der Deka.

    a)      
    „Zusammenfassung“
    Die ÖSA beachtet Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage und den daraus folgenden Investitionsentscheidungen und setzt sich zum Ziel, diese kontinuierlich zu verringern.
    Die ÖSA nutzt für Ihre Investitionsentscheidungen ein Risikosteuerungsmodell, das alle an den globalen Kapitalmärkten enthaltenen und in der Vergangenheit eingetretenen Risiken berücksichtigt. Zu diesen gehören auch Nachhaltigkeitsrisiken.
    Im Rahmen der regelmäßigen Risikomessung und -steuerung sind Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die zu erwartende Rendite entsprechend berücksichtigt. Die Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die zu erwartende Rendite unterscheidet sich für die von der ÖSA angebotenen Produkte nur unwesentlich.
    Die geplante, langfristige Vereinnahmung von Risikoprämien bei einer hohen Risikoeffizienz (hohe langfristige Erträge bei geringem Risiko, inkl. Nachhaltigkeitsrisiken) führen zu einem Anlagekonzept, das in seiner Ertrags- und Risikoerwartung als stabil und somit nachhaltig bezeichnet werden kann. Die damit - zur systematischen Generierung dieser Risikoprämien - einhergehende sehr hohe Granularität sorgt dafür, dass spezifische Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage der ÖSA nur in geringem Maße vorhanden sind bzw. sein können. Der systematische Ansatz reduziert zudem den Anteil von Unternehmen mit geringem Fokus auf Nachhaltigkeit, da deren Gewichtung durch sinkende Marktwerte ebenfalls abnimmt.
    Wir ermöglichen Ihnen als Versicherungsnehmer, während der Ansparphase (sogenannte Aufschubzeit) die im Folgenden dargestellten Umwelt- und Sozialthemen bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen (Art. 8 der "Transparenz-Verordnung"). In der Rentenphase erhalten Sie Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls diesen Umwelt- und Sozialthemen Rechnung trägt.
    Für Fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen Sie als Versicherungsnehmer für die von Ihnen ausgewählten Publikumsfonds der Deka oder ihrer Kooperationspartner in der Aufschubzeit das Kapitalanlagerisiko tragen, gelten die folgend dargestellten Ausführungen ausschließlich für die Rentenphase. Die berücksichtigten Umwelt- und Sozialthemen der von Ihnen gewählten Publikumsfonds finden Sie auf der Homepage der Deka.
    Unserer "Leitlinie für Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage" enthält die Definition unseres Nachhaltigkeitsverständnisses, Nachhaltigkeitsziele, die Nachhaltigkeitskriterien inkl. der definierten Schwellenwerte und Umsetzungswegen für die unterschiedlichen Anlageklassen. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung dieser Leitlinie. Diese Überprüfung beinhaltet u.a., ob weitere, neue Nachhaltigkeitskriterien zukünftig berücksichtigt werden sollen. Ebenfalls werden die bisherigen Nachhaltigkeitskriterien auf den Prüfstand gestellt.
    Innerhalb dieser Leitlinien haben wir zur Steuerung der Kapitalanlage folgende Nachhaltigkeitskriterien definiert. Diese Nachhaltigkeitskriterien finden für die definierten Kategorien (z.B. Unternehmen oder entwickelte Staaten) Anwendung. Die Steuerung mittels derivativer Instrumente erfolgt ohne Berücksichtigung von ökologischen oder sozialen Kriterien. In Abhängigkeit von einer verbesserten Datenqualität und unter ständigere Abwägung zu anderen Zielen der Kapitalanlage (bspw. Granularität und Diversifikation) wird dies regelmäßig neu evaluiert.
    Die ÖSA arbeitet ausschließlich mit Asset Managern / Produktanbieter zusammen, die die Principles for Responsible Investment (PRI) unterzeichnet haben. Dies ist eine führende Nachhaltigkeitsinitiative in der Finanzbranche, in der sich die Unterzeichner zu sechs Prinzipien verpflichten.
    b)       „Kein nachhaltiges Investitionsziel“
    Unter „nachhaltigen Investitionen“ werden Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten verstanden, die gezielt zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen und gleichzeitig andere Umwelt- oder Sozialziele nicht negativ beeinflussen. Diese werden im Klassifizierungssystem der EU (sog. „Taxonomy“) über insgesamt sechs Nachhaltigkeitsziele definiert. Dies können beispielweise Maßnahmen zum Klimaschutz, zum Übergang in eine Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung oder zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität sein. Unternehmen, in die investiert wird, wenden dabei Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an.
    Aufgrund der derzeitigen Datenqualität und -verfügbarkeit existieren nur für eine kleinen Teil des Anlageuniversums aussagekräftige Daten, die auf eine nachhaltige Investition gemäß der Taxonomy schließen lassen. Eine fokussierte Ausrichtung ist aus unserer Sicht zum aktuellen Zeitpunkt keint Option, da damit einhergehende das potenzielle Anlageuniversum in der Kapitalanlage erheblich reduziert und die Risikodiversifikation beeinträchtigt wird. Dies liegt u.a. an der aktuell sehr reduzierten Datenverfügbarkeit und eingeschränkter Datenqualität.
    Um den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung dennoch ganzheitlich Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Investitionsentscheidungen stattdessen verschiedene ökologische und soziale Kriterien. Diese Merkmale werden fortlaufend auf Ihre Angemessenheit geprüft und sukzessiv verschärft.
    Gemäß Verordnung (EU) 2019/2088) sogenannte Taxonomie-Verordnung bedeutet dies, dass:
    Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.
    c)       „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“
    Die ÖSA berücksichtigt innerhalb ihres Finanzprodukte ökologische und soziale Merkmale und hat hierfür innerhalb einer verbindlichen Leitlinie Nachhaltigkeitskriterien definiert, die in der Steuerung der Kapitalanlagen berücksichtigt werden. Ausgenommen sind derivative Instrumente.
    Die berücksichtigten ökologischen und sozialen Merkmale werden im Folgenden aufgelistet:
    Für Unternehmen sind dies folgende drei Merkmale:
    CO2-Intensität
    Die genutzte CO2-Intensität gibt an, wieviel Tonnen CO2 ein Unternehmen je 1 Mio. USD Umsatz - gemessen an Scope 1 und Scope 2 - ausstößt. Scope 3 wird aufgrund der Datenverfügbarkeit und Qualität derzeit noch nicht genutzt.
    Die ÖSA steuert die Anlagen so, dass eine kontinuierliche Reduktion der CO2-Intensität für Unternehmen erfolgt. Für indirekte Investitionen über Publikumsfonds erfolgt die Steuerung über einen Schwellenwert.
     
    Verstöße gegen den UN-Global Compact bzw. den OECD-Leitsätzen

    UN-Global Compact
    Der UN-Global Compact umfasst 10 Prinzipen im Bereich Menschenrechte - Umweltschutz - Arbeitsnormen - Korruption bzw. Bestechung

    OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
    Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind ein Verhaltenskodex für weltweit verantwortliches Handeln von Unternehmen

    Wir schließen aktive Investitionen in Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN-Global Compact oder die OECD-Leitsätze verstoßen, aus. Für indirekte Investitionen über Publikumsfonds erfolgt die Steuerung über einen Schwellenwert.
    Herstellung von Kontroverse Waffen
    Wir schließen aktive Investitionen in Unternehmen, die in Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von kontroversen Waffen beteiligt sind, aus.
    Für indirekte Investitionen über Publikumsfonds erfolgt die Steuerung über einen Schwellenwert.
    Um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen darüber hinaus zu fördern und weiter einzufordern, sind wir im regelmäßigen Kontakt mit den Portfoliomanagern. Das aktive Einwirken auf investierte Portfoliounternehmen übernehmen innerhalb der Kapitalanlage die Portfoliomanager bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die ÖSA thematisiert diese Tätigkeiten in Dienstleistergesprächen und verweist auf die veröffentlichten Angaben zur sogenannten Mitwirkungspolitik.
    Für Staaten sind dies folgende zwei Merkmale:
    Freie Länder gemäß dem Freedom-House-Index für entwickelte Länder
    Für die Staatsanleihen im Bereich der entwickelten Länder verwenden wir eine Positivliste gemäß dem Freedom-House-Index mit der Einstufung „free“. Die Kriterien beruhen auf sozialen Faktoren wie bspw. der Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. Für Staatsanleihen in sogenannte Schwellenländer (Emerging Markets, zum Stichtag 31.12.2021 betrifft dies ca. 7,5 % der gesamten Kapitalanlage) werden diese Kriterien nicht herangezogen, um Investitionen in dieses Segment weiter zu ermöglichen.
    Berücksichtigung der EU-Liste nicht-kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
    Für Staatsanleihen verwenden wir darüber hinaus eine Negativliste gemäß der „“EU-Liste nicht-kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke““ des Europäischen Rates für Wirtschaft und Finanzen. Wesentliche Kriterien sind dabei: Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Bekämpfung der Gewinnverkürzung bzw. der Gewinnverlagerung.
    Wir schließen eine aktive Investitionen in diese Staaten aus. Für unsere Investitionen in passive Renten-Publikumsfonds (ca. 7,5 % der gesamten Kapitalanlage per 31.12.2021) verwenden wir einen Schwellenwert. Dieser stellt sicher, dass das Volumen an in den Renten-Publikumsfonds gehaltenen Staatsanleihen, die auf der EU-Liste geführt werden, einen aktuell tolerierten Wert nicht übersteigt.
    Darüber hinaus arbeitet die ÖSA ausschließlich mit Asset Managern / Produktanbieter zusammen, die die Principles for Responsible Investment (PRI) unterzeichnet haben.
    Dies ist eine führende Nachhaltigkeitsinitiative in der Finanzbranche, in der sich die Unterzeichner zu sechs Prinzipien verpflichten.
    d)       „Anlagestrategie“
    Die Philosophie des Kapitalanlagekonzeptes ist eine Strategie, die durch eine breite Diversifikation, sehr hohe Granularität sowie feste Quoten der einzelnen Anlagen und Märkte gekennzeichnet ist und damit einem zeitinvarianten Konzept folgt. Diese Strategie hat zunächst die Bestrebung, unabhängig von Kapitalmarktprognosen, ein ökonomisch und mathematisch abgeleitetes optimales Portfolio zu entwickeln.
    Unserer "Leitlinie für Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage" enthält die Definition unseres Nachhaltigkeitsverständnisses, Nachhaltigkeitsziele, die Nachhaltigkeitskriterien inkl. der definierten Schwellenwerte und Umsetzungswegen für die unterschiedlichen Anlageklassen.
    Diese Leitlinie wird regelmäßig überprüft.
    Um wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf die Nachhaltigkeitskriterien auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden, haben wir ein Konzept für Umsetzungswege in den Anlageklassen erarbeitet.
    Dieses folgt orientiert sich an den beschriebenen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien. Bei Überschreitung der definierten Schwellenwerte wird ein dokumentierter Freigabeprozess durchlaufen, damit eine Desinvestition in das betroffene Wertpapier erfolgen kann bzw. eine Neuinvestition vermieden wird.
    Zur Berücksichtigung einer guten Unternehmensführung bei den investierten Unternehmen verweis wir auf die Berücksichtigung der Konzepte UN Global Compact und OECD-Leitsätze innerhalb der Steuerung der Kapitalanlage.
    e)       „Aufteilung der Investitionen“
    Um die langfristige Sicherheit und Rentabilität dieses Versicherungsanlageprodukts gewährleisten zu können, investieren wir in verschiedene Arten von Vermögenswerten.
    Gemäß ihrem Werteverständnis verzichtet die ÖSA in der Kapitalanlagestrategie bewusst auf spekulative Investitionen. So wird unter anderem sichergestellt, dass keine Preiswetten - beispielsweise auf Rohstoffe oder Nahrungsmittel - erfolgen und der Wirtschaft wichtige Ressourcen nicht entzogen werden.
    Die Kapitalanlage der ÖSA besteht aus der Anlage in die an die Leistungsverpflichtungen ausgerichtete „Direktanlage“ und dem breiten Marktportfolio zur Ertragsstärkung („Ertragsstrategie“ bzw. ÖSA StrategieFonds).
    Wir berücksichtigen in der gesamten Kapitalanlage fast ausnahmslos die im Abschnitt „Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanzprodukt beworben?“ genannten ökologischen und sozialen Merkmale. Eine Ausnahme innerhalb der „Ertragsstrategie“ bzw. des ÖSA StrategieFonds bilden derivative Instrumente sowie Staatsanleihen sogenannter Schwellenländer (Emerging Markets, Anteil an der „Ertragsstrategie“ seit Okt. 2021: ca. 7,5%), bei denen ökologische und soziale Merkmale nicht berücksichtigt werden.
    f)       „Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale“
    Nachhaltigkeit im Sinne unserer Leitlinie ist ein fester Bestandteil des Kapitalanlagecontrollings. Durch die verbindliche Integration in den Investmentprozess werden die definierten Nachhaltigkeitskriterien regelmäßig und bei jeder Neuinvestition eine Prüfung unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiges Monitoring der zum jeweiligen Zeitpunkt der festgelegten Ziele. Hierzu wird ein separater Bericht über die Nachhaltigkeit der Kapitalanlage in einem jährlichen Turnus erstellt. Die Inhalte dieses Berichtes sollen sich über alle Kapitalanlagebestandteile erstrecken sowie mit einem einheitlichen Bewertungsmaßstab erfolgen. Ein Nachhaltigkeitsbericht wird jährlich erstellt und veröffentlicht. Dieser erscheint auf der Website www.oesa.de/nachhaltigkeit. Inhaltlich orientiert er sich an den aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Des Weiteren werden Aussagen zu Anpassung der Schwellenwerte, Ausschlusskriterien, Mitwirkung und Wirkung der Kapitalanlageentscheidungen dargestellt. Bei den regelmäßig stattfindenden Anlageausschuss-Sitzungen ist das Thema Nachhaltigkeit als gesetzter Gesprächs- und Berichtsinhalt bei Dienstleistern (insbesondere den Portfoliomanagern) zu adressieren. Dabei werden auch die Engagement- und Mitwirkungsaktivitäten der Portfoliomanager diskutiert.
    g)       „Methoden“
    Die ÖSA berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage und versucht, das Nachhaltigkeitsprofil kontinuierlich zu verbessern. Dabei werden die Kriterien mit Bezug zu Unternehmen vom des ESG-Dienstleister MSCI ESG Research verwendet, wobei diese auch von Drittparteien zur Verfügung gestellt werden können.
    Zur Steuerung und Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hat die ÖSA ein Konzept mit verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien definiert. Dabei werden die Nachhaltigkeitskriterien für definierte Kategorien unterschieden (z.B. Unternehmen oder Staaten).
    Publikumsfonds der Deka oder eines Kooperationspartners, in die Kunden im Rahmen ihrer Fondsgebundenen Versicherung investieren können, sind nicht von den hier dargestellten Nachhaltigkeitszielen umfasst.
    h)       „Datenquellen und verarbeitung“
    Für die Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien innerhalb der Kapitalanlagensteuerung verwenden wird für Nachhaltigkeitsdaten mit Unternehmensbezug Daten des ESG-Researchdienstleister MSCI ESG Research. Als einer der großen Akteure im Bereich Nachhaltigkeitsdaten wird aus diesem Grund eine Disziplinarfunktion durch die vielen Marktteilnehmer erwartet. Des Weiteren erfolgt eine regelmäßige Betrachtung und inhaltliche Auseinandersetzung zu den ausgewählten Nachhaltigkeitsdaten und Änderungen der Methodik. Als weiterer Grund für die Nutzung der MSCI ESG Research-Daten ist die Nutzung, dass auch der KVG-Dienstleister diese Daten nutzt und damit für Rückfragen und Plausibilisierungsfragen herangezogen werden kann. Die eigenen Ressourcen müssen immer auch vor dem Hintergrund des Proportionalitätsprinzips, betrachtet werden.
    Insbesondere für indirekte Investitionen in Publikumsfonds wird auf eine Aggregation der KVG und zugehörige Schwellenwerte abgestellt. Die KVG selbst unterliegt dabei allen aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Pflichten und gibt regelmäßig Aufschluss über die eigenen Prüfungen und Plausibilisierungen der Datenquellen und Datenverarbeitungsprozessen.
    Insbesondere die Nutzung des Scope 1+2 für die CO2-Intensity als Ziel-Indikator und leichter Abwandlung gegenüber dem PAI-Indikator für Treibhausgasemissionen, der Scope 1+2+3 umfasst, ist auf die kritische Einschätzung der verfügbaren und verlässlichen Daten zurückzuführen.
    i)       „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“
    Die Abdeckung von ESG-Daten (sogenannte „Coverage“) unterscheidet sich in Abhängigkeit von Anlageklassen und Regionen. In Europa wird durch die anstehenden aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen von ESG-Daten in Jahresabschlüssen oder ähnlichen Dokumenten in den kommenden Jahren eine Verbesserung der Datenqualität und -verlässlichkeit erfolgen. Dies betrifft insbesondere kleinere Unternehmen, für die die Datenlage derzeit schlechter ist. Wie andere Regionen in der globalen ÖSA-Strategie ebenfalls vermehrt Daten offenlegen werden, bleibt abzuwarten. Beispielsweise werden von Unternehmen in Schwellenländern oder mit geringerer Größe vergleichsweise weniger Daten erhoben. Die ÖSA ist stets bedacht, diese Besonderheiten zu berücksichtigen.
    Zudem bedeutet die derzeitige Heterogenität der Datenanbieter und die Vollständigkeit bzw. Validität der Daten, dass unter Umständen Unternehmen, die gegen ökologische oder soziale Kriterien verstoßen, nicht angemessen identifiziert und folglich nicht als „kontrovers“ eingestuft werden können. Der Anteil der Emittenten, für die keine ausreichenden ESG-Daten vorliegen, sinkt jedoch sukzessiv und die Coverage des ESG-Datenanbieters, dessen Datenbank wir verwenden, steigt dadurch an.
    j)       „Sorgfaltspflicht“
    Bei der Verwaltung unseres Kapitalanlagebestands sowie in Investitionsentscheidung wahren wir den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrundsätze nach § 124 VAG. Demzufolge achten wir neben den Anlageprämissen Sicherheit, Rentabilität, Nachhaltigkeitaspekte und Liquidität insbesondere auch auf eine breite Mischung über verschiedene Anlageklassen sowie eine hohe Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten. Die Überwachung der hinreichenden Risikodiversifikation erfolgt, indem regelmäßig u.a. die Einhaltung zulässiger Höchstgrenzen bzw. Risikolimite auf Emittenten- und Assetklassen geprüft wird sowie entsprechende Risikobilanzen erstellt werden. Auch die Nachhaltigkeit ist durch eine interne Leitlinie verbindlich in der Steuerung der Kapitalanlagen verankert.
    Darüber hinaus haben wir in einer internen Kapitalanlagerichtlinie weitere Grundsätze festgelegt, die risikoreiche Investitionen verhindern und somit das Risikoprofil in der Kapitalanlage beschränken. So erfolgen ausschließlich Investitionen in Vermögenswerte und Emittenten, deren Risiken angemessen identifiziert, bewertet, überwacht und gesteuert werden können. Damit können wir unsere jederzeitige Risikotragfähigkeit sicherstellen.
    k)       „Mitwirkungspolitik“
    Unser Nachhaltigkeitsansatz der Stimmrechtsausübung und des Engagements, den unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft ausführt, ist auf die Grenzen Deutschlands beschränkt.
    Darüber hinaus wird das aktive Einwirken auf investierte Portfoliounternehmen innerhalb der Kapitalanlage durch Portfoliomanager bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen. Die ÖSA thematisiert diese Tätigkeiten in Dienstleistergesprächen und nimmt damit eine indirekte Einflussnahme vor. Zudem sind Angaben zur sogenannten Mitwirkungspolitik veröffentlicht.
Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
  • Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der ÖSA Lebensversicherung

    Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

    „Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.“ (Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019)

    Die ÖSA beachtet Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage und den daraus folgenden Investitionsentscheidungen und setzt sich zum Ziel, diese kontinuierlich zu verringern.

    Gemäß ihrem Werteverständnis verzichtet die ÖSA in der Kapitalanlagestrategie bewusst auf spekulative Investitionen. So wird unter anderem sichergestellt, dass keine Preiswetten beispielsweise auf Rohstoffe oder Nahrungsmittel erfolgen und der Wirtschaft wichtige Ressourcen nicht entzogen werden.

    Die ÖSA nutzt ein Risikosteuerungsmodell, das auf die Philosophie und Strategie der Kapitalanlagen ausgerichtet ist. Dabei werden regelmäßig alle im Markt enthaltenen und in der Vergangenheit eingetretenen (z.B. Fukushima) Risiken berücksichtigt. Zu diesen gehören auch Nachhaltigkeitsrisiken.

    Die Philosophie des Kapitalanlagekonzeptes ist eine Strategie, die durch eine breite Diversifikation, sehr hohe Granularität sowie mit festen Quoten der einzelnen Anlagen und Märkte gekennzeichnet ist und damit einem zeitinvarianten Konzept folgt.

    Die Kapitalanlagestrategie hat zunächst die Bestrebung, unabhängig von Kapitalmarktprognosen ein ökonomisch und mathematisch abgeleitetes optimales Portfolio zu entwickeln.

    Die geplante, langfristige Vereinnahmung von Risikoprämien bei einer hohen Risikoeffizienz (hohe langfristige Erträge bei geringem Risiko, inkl. Nachhaltigkeitsrisiken) führen zu einem Anlagekonzept, das in seiner Ertrags- und Risikoerwartung als stabil und somit nachhaltig bezeichnet werden kann. Die damit - zur systematischen Generierung dieser Risikoprämien - einhergehende sehr hohe Granularität sorgt dafür, dass spezifische Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage der ÖSA nur in geringem Maße vorhanden sind bzw. sein können. Der systematische Ansatz reduziert zudem den Anteil von Unternehmen mit geringem Fokus auf Nachhaltigkeit, da deren Gewichtung durch sinkende Marktwerte ebenfalls abnimmt.

    Im Planungsprozess werden möglichst lange und konsistente Zeitreihen von Indexdaten als wesentliche Planungsgrundlage genutzt. Aktuell ist eine ausreichende Datenverfügbarkeit von spezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren mit entsprechenden Zeitreihen noch nicht gegeben. Daher können erst im Rahmen der Umsetzung der strategischen Vorgaben Nachhaltigkeitsindikatoren angewandt werden.

    Eine Analyse zu möglichen, unberücksichtigten Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage bzw. innerhalb des Risikosteuerungsmodells erfolgt jährlich. Bisher waren keine notwendigen Anpassungen des Risikosteuerungsmodells erforderlich. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken transparent zu erfassen, zu bewerten, darzustellen und in die Steuerungs- sowie Investitionsentscheidungsprozesse einfließen zu lassen.

    Damit wendet die ÖSA einen strukturierten Prozess zur Kapitalanlageplanung und den damit verbundenen Investitionsentscheidungen sowie systematische Kontrollmechanismen zur Berücksichtigung und Steuerung der Nachhaltigkeitsrisiken an.

    Umgang mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

    Dieser strukturierte Prozess bildet entsprechend auch die Basis für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren unter Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen.
    Die Feststellung und Gewichtung von nachteiligen Auswirkungen erfolgt regelmäßig über eine ganzheitliche Analyse der Nachhaltigkeit für die Kapitalanlagen.

    Dabei erfolgt die Betrachtung und Auswertung unterschiedlicher Nachhaltigkeitsindikatoren und anschließend die Auswahl geeigneter Indikatoren, die als Steuerungsgrößen herangezogen werden können. Aktuell wird für die gesamte Kapitalanlage der Nachhaltigkeitsindikator „ESG-Rating“ von MSCI (Morgan Stanley Capital International) genutzt. Das „ESG-Rating“ von MSCI ist umfassend nach allen drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Governance ausgerichtet.

    Als Nachhaltigkeitsindikator zur Operationalisierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden die „Verstöße gegen den UN Global Compact“ von MSCI herangezogen.

    In regelmäßigen Abständen und bei Umsetzungsschritten werden auch mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeits-Zielerreichung geprüft bzw. diskutiert. Die Überprüfung der Zielerreichung, d.h. die angestrebte Verbesserung der genannten Kennzahlen, erfolgt jährlich im Rahmen der Analyse der Nachhaltigkeit und durch die Integration von Nachhaltigkeit in das Kapitalanlagecontrolling.

    Ein weiteres Ziel im Rahmen der Kapitalanlage ist die möglichst umfassende Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die sich der Nachhaltigkeit verpflichten.
    Von diesem Stand aus ist die Bestrebung, eine regelmäßige Verbesserung durch eigene aktive pragmatische Maßnahmen zu erreichen und Nachhaltigkeit -im Rahmen eines Work-in-progress-Ansatzes- noch stärker im Investmentkonzept zu verankern.

    Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG
    Ein aktives Einwirken (Engagement oder Stimmrechtsausübung) bzw. eine aktive Kommunikation und Diskussion mit Unternehmen und deren Management zu spezifischen Themen der Nachhaltigkeit erfolgt in der Direktanlage nicht.
    Das aktive Einwirken auf investierte Portfoliounternehmen übernehmen innerhalb des breiten Marktportfolios zur Ertragsstärkung (Strategische Asset Allocation - SAA) die Portfoliomanager bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die ÖSA thematisiert diese Tätigkeiten in Dienstleistergesprächen und verweist auf die veröffentlichten Angaben zur sogenannten Mitwirkungspolitik.

    Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung

    Die ÖSA Lebensversicherung ist im Zuge des Beitritts der VGH-Gruppe zur Initiative „Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investment, Principles for Responsible Investments“ (PRI), als Gruppenmitglied in 2020 mit beigetreten. Damit hat sie sich mitverpflichtet, aktiv für ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Belange der Unternehmensführung einzutreten und die Prinzipien der PRI in ihrer Investmentstrategie zu berücksichtigen.

    Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

    Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Unsere Vergütungsstruktur richtet sich nach Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

    Stand der Veröffentlichung: 10. März 2021
     
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
  • Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

    Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt (LEI: 529900RJZB14MSUR4E53)

    Zusammenfassung

    Die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt (im Folgenden „ÖSA“) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der ÖSA.
    Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

    Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen umfassen:
    • Treibhausgasemissionen,
    • Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact und Verstöße gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
    • Engagement in umstrittene Waffen
    • Grüne Wertpapiere
    Die Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen wird durch eine selbstgegebene Richtlinie systematisch in der Kapitalanlagesteuerung berücksichtigt.
    Beschreibung der Strategie zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

    Die Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt auf der Grundlage der zuletzt am 01. August 2022 in der Nachhaltigkeitsleitlinie für die Kapitalanlage verabschiedeten und vom Vorstand -rückwirkend zum 01.08.20222- am 03.08.2022 freigegebenen „Nachhaltigkeitsziele in der Kapitalanlage“, welche regelmäßig überprüft werden.
    Gemäß dieser Leitlinie überprüfet die ÖSA auch regelmäßig die Auswahl der Indikatoren zur Messung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dabei orientiert sie sich zum einen an der verfügbaren Datenabdeckung für den jeweiligen Indikator, aber auch, welche Indikatoren durch Finanzprodukte operationalisierbar und umsetzbar sind.
    Zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen hat die ÖSA eine Steuerungssystematik entwickelt. Festgelegte Schwellenwerte werden regelmäßig überprüft und sind verbindlich in den Anlagerichtlinien hinterlegt.

    Mitwirkungspolitik

    Der Nachhaltigkeitsansatz der Stimmrechtsausübung und des Engagements, den die von der ÖSA beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft ausführt, ist auf die Grenzen Deutschlands beschränkt.
    Darüber hinaus wird das aktive Einwirken auf investierte Portfoliounternehmen innerhalb der Kapitalanlage durch Portfoliomanager bzw. die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen. Die ÖSA thematisiert diese Tätigkeiten in Dienstleistergesprächen und nimmt damit eine indirekte Einflussnahme vor. Zudem sind Angaben zur sogenannten Mitwirkungspolitik veröffentlicht.

    Verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards

    Die ÖSA ist im Zuge des Beitritts der VGH-Gruppe zur Initiative „Prinzipien für verantwortungs-bewusstes Investment - Principles for Responsible Investments“ (PRI) als Gruppenmitglied in 2020 mit beigetreten. Damit hat sie sich mitverpflichtet, aktiv für ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und ethische Belange der Unternehmensführung einzutreten und die Prinzipien der PRI in ihrer Investmentstrategie zu berücksichtigen.
    Zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung der Grundsätze einer guten Unternehmens-führung von den Unternehmen, in die wir im Berichtszeitraum investiert waren, haben wir das weltweite Rahmenwerk des UN Global Compacts herangezogen. Dieses Rahmenwerk bewertet auf Basis von zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Umwelt, Menschen- und Arbeits-recht sowie Anti-Korruption, inwiefern ein Unternehmen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung vorweist und zu einer nachhaltigen Weltwirtschaft beiträgt. Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen ver-stoßen, haben wir als nicht nachhaltig definiert. Dadurch haben wir mit dem Nachhaltigkeitsindikator „Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen“ mögliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Kontext einer verantwortungsvollen Unternehmensführung berücksichtigt.
    Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt Magdeburg, den 27.06.2023
    Zur Analyse des ESG-Profils einzelner Emittenten und somit zur Einhaltung der Grundsätze einer guten Unternehmensführung arbeiten wir mit einem externen ESG-Datenanbieter zu-sammen. Deren Analysen unterstützen uns dabei, kontroverse Geschäftsaktivitäten und -prak-tiken von Emittenten zu identifizieren und zu bewerten. Sie bilden anschließend eine wesent-liche Grundlage in unseren direkten Investitionsentscheidungen, indem wir Emittenten aus-schließen, die nicht unseren Ansprüchen an Umwelt- und Klimaschutz, die Einhaltung von Menschenrechten oder einer guten Unternehmensführung entsprechen.
    Die ÖSA setzt sich zum Ziel Ihren Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Hierfür beobachtet die ÖSA Modelle für zukunftsorientierten Klimaszenarien intensiv und setzt sich mit deren Methodik auseinander. Aufgrund der Vielzahl der getroffenen Annahmen kön-nen derartige Klimaszenarien aktuell in der Steuerung der Kapitalanlage insbesondere auf-grund von:
    • Unterschiedliche Zeiträume in der Zielangabe
    • Werthaltigkeit der Versprechen von Unternehmen sind nicht prüfbar
    • Häufig pauschale Annahmen durch Branchencharakteristika
    noch nicht genutzt werden. Die ÖSA nutzt in der Steuerung daher tatsächlich gemessene CO2-Intensitätsgrößen.
    Die Beschreibung der wichtigsten nachhaltigen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entnehmen Sie bitte dem pdf ab Seite 2.
Nachhaltigkeitsbericht
  • Hier finden Sie die Nach­hal­tig­keits­be­rich­te der VGH-Gruppe, zu der auch die ÖSA Versicherungen gehören.

Produktbezogene Informationen

Hier finden Sie die nachhaltigkeitsbezogenen Informationen bzw. Offenlegungspflichten zu den Produkten der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt gemäß Artikel 11 der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 (SFDR):

Klassische Kapital-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Fondsgebundene Rentenversicherungen (Rentenphase in der PrivatRente Fonds)
Fondsgebundene Rentenversicherungen (Ansparphase in der PrivatRente Fonds)
  • In der PrivatRente Fonds haben Sie die Mög­lich­keit, Ihre Anlage­strategie aktiv durch die Wahl von Fonds mit­zu­gestalten.  Für die Investitions­entschei­dungen ist die je­weilige Kapital­verwaltungs­gesell­schaft des Fonds ver­ant­wort­lich. Die In­for­mationen zu den Fonds werden von der jeweiligen Kapital­verwaltungs­gesell­schaft zur Ver­fü­gung gestellt und liegen in deren Ver­ant­wortung. Während des Ren­ten­bezugs erfolgt die Ka­pi­tal­anlage im Sicherungs­ver­mö­gen der Öffent­lich­en Lebens­ver­si­che­rung Sachsen-Anhalt.