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    Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen

    ÖRAG Rechtsschutzversicherung

Ihr Verkehrs-Rechtsschutz

Je teurer und größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Selbst wenn ein Gewerbetreibender oder sein Mitarbeiter an einem Unfall keine Schuld oder Mitschuld trägt – ohne Rechtsschutz muss er auf eigene Kosten um sein Recht kämpfen. Unser Verkehrs- Rechtsschutz für Firmen schützt bei Streitfällen im Straßenverkehr sowie bei Problemen mit Kauf-, Leasing- oder Reparaturverträgen.
Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem Rundum-Schutz– inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum-und Spezial-Straf-Rechtsschutz. In diesem ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Sie, Ihren Lebenspartner und Ihr mitversicherten Kinder bereits enthalten!
 

Beispiele für Ihren Verkehrs-Rechtsschutz

Ihr Verkehrs-Rechtsschutz greift zum Beispiel, wenn
  • Ihr Mitarbeiter wird von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt und sich vom Unfallort entfernt zu haben,
  • Ihr Firmenwagen bei der Kfz-Steuer falsch eingestuft wurde,
  • Sie nach dem Erwerb eines Firmenwagens zahlreiche Mängel feststellen und ein neues Fahrzeug fordern wollen.
 

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer*) (Inhaber / Mitinhaber), Ihre Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen sowie alle Firmenfahrzeuge **).
 

Was zahlt Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen?

Ihr Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen übernimmt u.a. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Ihre Versicherungssumme ist unbegrenzt! Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäften gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.
 

Das leistet Ihr Verkehrs-Rechtsschutz!

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Beispiel: Ihr Mitarbeiter wird bei einem Unfall mit Ihrem Lkw schwer verletzt. Der Unfallgegner bestreitet die Schuld. Sie wollen Schadenersatz für den zerstörten Lkw, und Ihr Fahrer möchte Schmerzensgeld geltend machen.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ***)
    Beispiel: Sie erwerben für Ihren Betrieb einen neuen Lieferwagen. Aufgrund einer Vielzahl von Mängeln und ständiger Reparaturen sind Sie an dem „Montagsauto“ nicht mehr interessiert und wollen ge­richtlich die Rückabwicklung durchsetzen.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Beispiel: Ihr Mitarbeiter wird bei der Fahrt zu einem Kunden mit überhöhtem Tempo geblitzt. Es drohen Punkte und ein Monat Fahrverbot. Er zweifelt den Vorwurf an und möchte sich dagegen zur Wehr setzen.
  • Straf-Rechtsschutz
    Beispiel: Sie oder Ihr Mitarbeiter soll(en) mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben. Es wird wegen Unfallflucht ermittelt. Hiergegen möchten Sie sich wehren.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    Beispiel: Sie werden verpflichtet, für ein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Sie sind damit nicht einverstanden.
  • Sozial-Rechtsschutz
    Beispiel: Ihr Mitarbeiter erleidet auf dem Weg zum Kunden einen Autounfall. Die Berufsgenossenschaft lehnt die Kostenübernahme für eine erforderliche Reha-Maßnahme ab.
  • Opfer-Rechtsschutz
    Beispiel: Als Sie aus Ihrem Firmenfahrzeug auf dem Weg zum Kunden aussteigen, steht plötzlich jemand vor Ihnen und schlägt Ihnen mit einem Schlagring ins Gesicht. Der Täter bedroht Sie und verlangt Ihr Bargeld sowie das Auto.
  • Steuer-Rechtsschutz
    Beispiel: Ihr Firmenwagen wurde bei der Kfz- Steuer falsch eingestuft. Nachdem das Einspruchsverfahren ohne Erfolg blieb, möchten Sie gegen diese Entscheidung vor dem Finanzgericht klagen.
 
 

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit Ihrem Rechtsschutz ist Ihnen schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Ihr telefonischer Rechtsservice MEINRECHT bietet Ihnen:
  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Sie an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung****– auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!
  • Anwaltsempfehlung
    Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in Ihrer Nähe.
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir Ihnen gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!
 

Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Wenn Sie sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollten Sie mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl wechseln. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.
 
*) Versicherungsnehmer als: Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber und Veräußerer, Fahrer, Carsharing-Nutzer. Außerdem: berechtigte Fahrer und Insassen (z. B. Mitarbeiter) der auf die Firma zugelassenen Kraftfahrzeuge.
**) Nur gültig in Kombination mit dem Arbeitgeber- oder Spezial-Straf-Rechtsschutz; ist nur der Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen, ist lediglich die beantragte Anzahl der Firmenfahrzeuge versichert (Beitrag je Fahrzeug).
***) Wartezeit: drei Monate; entfällt bei Kauf/Leasing fabrikneuer Kraftfahrzeuge.
****) Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

Unser Rechtsschutz­versicherer ist die ÖRAG Rechtsschutz­versicherungs-AG

Hansaallee 199
40549 Düsseldorf

Website: www.oerag.de
E-Mail: info@oerag.de
Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

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