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Schutz auf Ihrem Grund und Boden

Als Eigentümer einer ge­werb­lich ge­nutzten Immo­bilie oder eines Grund­stücks sind Sie für die Ver­kehrs­si­che­rung und In­stand­haltung ver­ant­wortlich. Darunter fallen bei­spiels­weise eine aus­reichende Be­leu­chtung, das Rei­ni­gen, Räu­men und Streuen der Wege oder die regel­mäßige Kon­trolle des bau­lichen Zu­stands des Ge­bäu­des. Ver­letzen Sie Ihre Pflich­ten, haften Sie für den ent­stan­denen Schaden.

Die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht auf einen Blick

  • Umfangreicher Ver­siche­rungs­schutz für Sie als Haus- und/​oder Grund­stücks­be­sitzer bei Haft­pflicht­an­sprü­chen geschä­digter Dritter.
  • Neubauten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren oder Bau­ar­bei­ten sind bis zu einer Bau­sum­me von 50.000 Euro je Bau­vor­ha­ben abgesichert.
  • Gemeinschafts­ein­richtun­gen wie zum Bei­spiel der Ga­ra­gen­kom­plex oder ein zum Grund­stück ge­hö­ren­der Kin­der­spiel­platz sind mit­ver­sichert.

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?
  • Als Eigentümer sind Sie für Ihre gewerblichen Immobilien oder Grundstücke verantwortlich. Sie haben als Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu sorgen, damit niemand in Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Trotz aller Umsicht kann dennoch etwas passieren. Verletzte Personen verlangen hohe Schmerzensgelder, beschädigte Sachen müssen teuer repariert oder ersetzt werden. Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen.
Wer ist versichert?
  • In unserer gewerblichen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für:
    • Sie als Versicherungsnehmer
    • Personen, die Sie als Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung Ihrer Gebäude und/oder Grundstücke beauftragt haben
Für welche Gebäude besteht Ver­siche­rungs­schutz?
  • Der Versicherungsschutz besteht für:
    • gewerblich genutzte Teile des Gebäudes wie zum Beispiel Verkaufs-, Büro- oder Praxisräume
    • gewerbliche Immobilien
    • unbebaute gewerbliche Grundstücke
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für gewerblich genutzte Objekte beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Ihren Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr.

Hier werden Sie gern beraten

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.