Schutz auf Ihrem Grund und Boden
Als Eigentümer einer gewerblich genutzten Immobilie oder eines Grundstücks sind Sie für die Verkehrssicherung und Instandhaltung verantwortlich. Darunter fallen beispielsweise eine ausreichende Beleuchtung, das Reinigen, Räumen und Streuen der Wege oder die regelmäßige Kontrolle des baulichen Zustands des Gebäudes. Verletzen Sie Ihre Pflichten, haften Sie für den entstandenen Schaden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf einen Blick
- Umfangreicher Versicherungsschutz für Sie als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer bei Haftpflichtansprüchen geschädigter Dritter.
- Neubauten, Umbauten, Reparaturen oder Bauarbeiten sind bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro je Bauvorhaben abgesichert.
- Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel der Garagenkomplex oder ein zum Grundstück gehörender Kinderspielplatz sind mitversichert.
- Warum ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig?
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Als Eigentümer sind Sie für Ihre gewerblichen Immobilien oder Grundstücke verantwortlich. Sie haben als Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu sorgen, damit niemand in Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Trotz aller Umsicht kann dennoch etwas passieren. Verletzte Personen verlangen hohe Schmerzensgelder, beschädigte Sachen müssen teuer repariert oder ersetzt werden. Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen.
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- Wer ist versichert?
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In unserer gewerblichen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht Versicherungsschutz für:
- Sie als Versicherungsnehmer
- Personen, die Sie als Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung Ihrer Gebäude und/oder Grundstücke beauftragt haben
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- Für welche Gebäude besteht Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz besteht für:
- gewerblich genutzte Teile des Gebäudes wie zum Beispiel Verkaufs-, Büro- oder Praxisräume
- gewerbliche Immobilien
- unbebaute gewerbliche Grundstücke
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- Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
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Der Versicherungsschutz unserer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für gewerblich genutzte Objekte beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Ihren Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr.
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