Absicherung von Waren und Gütern beim Transport
Der Versand von Waren als Teil eines Handelsgeschäftes ist nicht ohne Risiken. Eine Beschädigung beziehungsweise der Verlust der Ware oder nicht ausgeführte Lieferungen können zu Rechtsstreitigkeiten führen und das Vertrauen in Sie nachhaltig stören. Nur durch eine Transportversicherung lässt sich das Risiko der zufälligen Beschädigung und Zerstörung während der Gütertransporte tragen und ein Geschäft zwischen den Handelspartnern sicher kalkulieren. Aus diesem Grund ist der Abschluss der Warentransportversicherung zu empfehlen. Für den Abschluss einer Warentransportversicherung ist jeweils derjenige Handelspartner (Verkäufer oder Käufer) zuständig, der laut Kauf-/Liefervertrag das Transportrisiko trägt.
Die Transportversicherung auf einen Blick
- Weltweiter Versicherungsschutz für alle Transporte, die auf Ihr Risiko durchgeführt werden
- Ersatz der beschädigten bzw. verloren gegangenen Waren laut Kauf- beziehungsweise Lieferrechnung. Imaginärer Gewinn kann mitversichert werden.
- Übernahme der Kosten für Bergung, Beseitigung und gegebenenfalls Vernichtung der Ware (bei Seetransporten auch Übernahme der Havarie-Grosse-/Kosten)
- Für wen ist eine Transportversicherung wichtig?
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Eine Transportversicherung ist jedem Unternehmen zu empfehlen, das Waren und Güter aller Art mit eigenen Fahrzeugen befördert, von einem Spediteur oder Fuhrunternehmen transportieren lässt.
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- Wann besteht Versicherungsschutz?
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Versicherungsschutz besteht, nach Vereinbarung, auf dem kompletten Transportweg, das heißt vom Absender bis zum Empfänger inklusive aller Be- und Entladevorgänge sowie notwendiger Zwischenlagerungen.
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- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
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Unsere Transportversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung. Damit sind alle Gefahren und Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, durch die Versicherung abgedeckt. Versicherungsschutz besteht unter anderem bei Verlust und Beschädigung durch Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl in das Transportmittel, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder eine Beschädigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen versicherten Güter durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
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- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
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Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die entstanden sind durch
- vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art
- Terrorakte
- Kernenergie
- Fehlen handelsüblicher Verpackungen oder Mängel an handelsüblichen Verpackungen
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- Welche Leistungen erbringt eine Transportversicherung im Schadenfall?
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Die Transportversicherung ersetzt
- die Reparaturkosten für beschädigte Güter
- maximal die vereinbarte Versicherungssumme bei Totalschaden oder Verlust des Gutes
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