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Absicherung von Waren und Gü­tern beim Trans­port

Der Versand von Waren als Teil eines Han­dels­ge­schäftes ist nicht ohne Risiken. Eine Beschä­di­gung beziehungs­weise der Ver­lust der Ware oder nicht aus­ge­führte Lie­fe­run­gen können zu Rechts­strei­tig­keiten führen und das Ver­trauen in Sie nach­haltig stören. Nur durch eine Trans­port­versi­cherung lässt sich das Risiko der zufälli­gen Beschä­digung und Zerstö­rung während der Güter­trans­porte tragen und ein Geschäft zwischen den Handels­part­nern sicher kalku­lieren. Aus diesem Grund ist der Ab­schluss der Waren­trans­port­ver­sicherung zu empfehlen. Für den Abschluss einer Waren­trans­port­versi­cherung ist jeweils derjenige Handels­partner (Ver­käufer oder Käufer) zuständig, der laut Kauf-/​Liefervertrag das Trans­portrisiko trägt.

Die Transport­versi­cherung auf einen Blick

  • Weltweiter Versiche­rungs­schutz für alle Trans­porte, die auf Ihr Risiko durch­ge­führt werden
  • Ersatz der beschä­di­gten bzw. ver­loren gegan­genen Waren laut Kauf- be­zie­hungs­weise Liefer­rech­nung. Ima­gi­närer Gewinn kann mit­ver­sichert werden.
  • Übernahme der Kos­ten für Ber­gung, Be­sei­ti­gung und ge­ge­ben­en­falls Vernich­tung der Ware (bei See­trans­porten auch Über­nahme der Hava­rie-​Grosse-/​Kosten)

FAQ – Häu­fig ge­stell­te Fra­gen und Ant­worten:

Für wen ist eine Transport­versicherung wichtig?
  • Eine Transport­ver­si­che­rung ist jedem Un­ter­nehmen zu empfeh­len, das Waren und Güter aller Art mit eigenen Fahr­zeu­gen befördert, von einem Spe­di­teur oder Fuhr­un­ter­neh­men trans­por­tieren lässt.
Wann besteht Versi­che­rungs­schutz?
  • Versicherungsschutz be­steht, nach Ver­ein­barung, auf dem komplet­ten Trans­port­weg, das heißt vom Ab­sender bis zum Empfänger in­klu­sive aller Be- und Ent­lade­vor­gänge sowie not­wen­diger Zwischen­lage­rungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Unsere Trans­port­ver­siche­rung bietet eine so­ge­nannte All­ge­fahren­deckung. Damit sind alle Ge­fah­ren und Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­geschlos­sen sind, durch die Ver­siche­rung ab­ge­deckt. Ver­siche­rungs­schutz besteht unter ande­rem bei Verlust und Be­schädi­gung durch Unfall des Trans­portmit­tels, Ein­bruch­dieb­stahl in das Trans­portmit­tel, Diebstahl des gesamten Fahr­zeugs, Unfälle beim Be- und Ent­laden oder eine Beschä­di­gung des Fahr­zeugs und der darin be­find­lichen versicherten Güter durch Brand, Blitz­schlag oder Explosion.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • Nicht versichert sind ins­be­son­de­re Schä­den, die ent­stan­den sind durch
    • vorsätzliches Han­deln des Ver­siche­rungs­neh­mers oder dessen Re­präsen­tan­ten
    • Kriegsereignisse jeder Art
    • Terrorakte
    • Kernenergie
    • Fehlen handelsüblicher Ver­packun­gen oder Mängel an han­dels­üb­lichen Ver­packun­gen
Welche Leistungen erbringt eine Trans­port­­versi­che­rung im Schadenfall?
  • Die Trans­port­ver­sicherung ersetzt
    • die Reparaturkosten für beschädigte Güter
    • maximal die vereinbarte Ver­sicherungs­summe bei Total­schaden oder Verlust des Gutes

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