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  • Bild Blow-Up auf der Autobahn

    Wer zahlt bei Unfällen durch Blow-Ups?

06.07.2019
Sachsen-Anhalt hat schon im Juni wegen tagelanger Hitze mit Temperaturen bis 40 Grad Celsius erste Tempolimits auf Autobahnen verhängt. Es ist eine erste Vorsichtsmaßnahme für die besonders gefährdeten Abschnitte der A9 und der A38, informierte die Landesstraßenbaubehörde. Denn die sengenden Sonnenstrahlen können dazu führen, dass die Fahrbahndecke der Autobahn plötzlich nach oben aufplatzt. Gefährdet sind besonders ältere Autobahnen aus Betonplatten. Zu Blow-ups kam es im vorigen Sommer bundesweit – mit schweren Unfällen vor allem bei Motorradfahrern.
Besteht die Gefahr von Blow-ups, etwa bei längeren Hitzewellen, muss auf den gefährdeten Strecken die Geschwindigkeit verringert werden, häufig bis herunter auf Tempo 80. Ist bereits eine „Fahrbahnsprengung“ erfolgt und wird von Autofahrern entdeckt, sollten diese unbedingt die Polizei unter dem Notruf 110 benachrichtigen. Die Polizei kann den betroffenen Abschnitt sperren, um das Unfallrisiko zu verringern.
Die Kollision mit einer geplatzten Straßendecke kann ein Fahrzeug stark beschädigen. Wer die Reparatur nicht aus der eigenen Tasche bezahlen will, braucht Vollkaskoschutz. Sie ersetzt die Schäden am eigenen Auto, auch wenn dieses infolge des Blow-ups aus der Spur geraten ist und einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verursacht hat. Bleibt es beim Glasschaden, ist dieser schon durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Das gilt auch für Hitzerisse im Fensterglas.
Die Schuld abzuschieben auf die Straßenmeisterei, wäre nur erfolgreich, wenn dieser Versäumnisse bei ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nachgewiesen würden – etwa wenn keine Warnschilder aufgestellt wurden.
Auch ohne beschädigte Straße kann das Fahren im Sommer lebensgefährlich werden,  wenn der Fahrer wegen der Hitze Kreislaufprobleme bekommt, dadurch unkonzentriert ist oder womöglich sogar kurzzeitig das Bewusstsein verliert. Passiert dadurch ein Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung – aber nur für die an den gecrashten anderen Autos verursachten Schäden. Die Reparaturkosten für das Auto des Unfallverursachers übernimmt seine Vollkasko.
Bildnachweis:
Titelbild: © Giovanni Cancemi / Adobe Stock
Autor Ute Semkat

Autorin

Ute Semkat
Unternehmenskommunikation bis März 2021

Liebe Leser*innen, als diplomierte Jornalistin habe ich meine Texte viele Jahre für gedrucktes Papier geschrieben. Mit dem ÖSA-Blog konnte ich eine neue, größere Zielgruppe mit Interesse an gut erzählten wahren Fakten erreichen.

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