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  • Bild brennender Weihnachtsbaum

    "Schöne Bescherung" im Versicherungscheck

23.12.2020
Weihnachten – eine Zeit voller Liebe und Besinnlichkeit. Leider aber auch eine Zeit im Jahr, die oftmals von unfreiwilligen Pannen und Unfällen gespickt ist. Versengte Adventskränze, Stürze durch Glatteis oder die verbrannte Hand am Weihnachtsbraten: Die Liste potenzieller „Gefahren“ in der schönsten Zeit des Jahres ist lang.
Der größte Experte für verheerende Weihnachtspannen ist wahrscheinlich Clarke Griswold. Die fiktive Hauptfigur aus dem Kult-Weihnachtsfilm „Schöne Bescherung“ von 1989 hat schon so manches Chaos miterlebt.
… aber wären seine Weihnachtspannen auch im realen Leben versichert? Wir machen den ultimativen Versicherungscheck!

Szene #1: Glasbruch durch Weihnachtsbaum

Was passiert?
Als Gastgeber für das familiäre Weihnachtsfest möchte Clarke Griswold nur das Beste. Dazu gehört auch ein großer Weihnachtsbaum. Die aus dem naheliegenden Wald besorgte Tanne ist jedoch selbst für Clarkes Verhältnisse ein wenig zu groß und so kommt es, dass beim Aufstellen des Weihnachtsbaums ein Fenster zu Bruch geht.
Unser Versicherungscheck:
Sachschäden wie diese können unter anderem durch eine private Haftpflichtversicherung kompensiert werden. Hier muss allerdings genau analysiert werden, wer den Schaden verursacht hat. Eine private Haftpflichtversicherung greift nur bei Schäden, denen Dritten hinzufügt werden.
Ein Beispiel: Wäre Clarkes bester Freund zu Besuch gewesen und hätte das Fenster unabsichtlich zerbrochen, dann wäre dies ein sogenannter Fremdschaden. Hier würde nun die Haftpflichtversicherung des besten Freundes greifen. Da Clarke sein Fenster jedoch selbst versehentlich zerbrochen hat, spricht man hier von einem sogenannten Eigenschaden. Dieser ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gleiche gilt auch, wenn Clarkes Ehefrau das Fenster zerbrochen hätte, da sie in der Haftpflichtversicherung ihres Ehemanns integriert ist und im gleichen Hausstand wie Clarke (dem Versicherungsnehmer) lebt.
Eine Möglichkeit zum finanziellen Ausgleich des Eigenschadens besteht jedoch über eine sogenannte Glasversicherung. Diese kann separat für Haus oder Wohnung abgeschlossen werden.
 

Szene #2: Sturz durch die Lichterkette

Was passiert?
Um sein Haus im typisch amerikanischen Stil zu schmücken, hat Clarke spezielle Glühbirnen aus Italien importiert, damit die Außenbeleuchtung schön hell leuchtet. Das Licht der Glühbirnen ist nach der Installation jedoch so hell, dass seine Nachbar*innen nichts mehr sehen können und infolge dessen stürzen.
Unser Versicherungscheck:
Hoffentlich besitzt Clarke eine gute private Haftpflichtversicherung! Diese greift nämlich bei Schäden, die er dritten Personen hinzufügt – egal, ob Sach- oder Personenschäden. Besagte Haftpflichtversicherung dient somit als finanziellen Puffer, der für die (Personen-)Schäden des Nachbarpaars aufkommt.
Dem Nachbarpaar ist insbesondere eine private Unfallversicherung zu empfehlen. Diese greift bei Folgeschäden durch Unfälle wie diesen plötzlichen, unfreiwilligen und von außen herbeigeführten Sturz durch das Licht von Clarkes Außenbeleuchtung.
 

Szene #3 : Brand durch Feuerteufel Lewis

Was passiert?
Inzwischen ist Clarkes Verwandtschaft eingetroffen. Darunter auch sein Onkel Lewis, der beim Anzünden seiner neuen Zigarre ein Feuer entfacht – und das direkt im Weihnachtsbaum! Dieser brennt innerhalb kürzester Zeit ab und verursacht fiese Rußflecken im Wohnzimmer der Grisworlds.
Unser Versicherungscheck:
Zwar gehört Onkel Lewis zu Clarkes Familie, jedoch bedeutet das nicht, dass dieser Schaden als Eigenschaden bewertet wird. Onkel Lewis lebt nicht im gleichen Hausstand wie sein Neffe (dem Versicherungsnehmer). Daher wird sein verursachter Schaden als Fremdschaden bewertet. Für diesen kommt Onkel Lewis’ private Haftpflichtversicherung auf. Wichtig hierbei ist, dass Onkel Lewis eine aktuelle Police besitzt.
Für Clarke sind die Verrußungsschäden an seinen Möbeln natürlich sehr ärgerlich. Besitzt er eine aktuelle Hausratpolice, kann der versengte oder auch verrußte Hausrat jedoch ganz einfach entschädigt werden. Neben Schäden durch Leitungswasser ist nämlich auch der Baustein „Feuer“ in der Hausratversicherung mitversichert.
Da Clarke Hausbesitzer ist, wird er sicherlich eine Wohngebäudeversicherung für sein Grundstück abgeschlossen haben. Diese Versicherung deckt die Schäden, die durch den Brand des Weihnachtsbaums direkt am Haus entstanden sind.
Zu guter Letzt ist auch ein kurzer Schwenk zur privaten Unfallversicherung wichtig: Diese würde im Falle einer Brandverletzung greifen.
 

Szene #4: Gebäudeschaden durch Baumsturz

Was passiert?
In seiner Wut über den abgebrannten Weihnachtsbaum sägt Clarke in seiner Nachbarschaft einfach eine neue Tanne ab – diese fällt jedoch sehr ungünstig und verursacht einen Schaden am Haus seiner Nachbar*innen.
Unser Versicherungsscheck
Auch hier sprechen wir wieder von einem typischen Fremdschaden, für den Clarkes private Haftpflichtversicherung aufkommen würde.
An dieser Stelle lohnt sich aber auch ein Blick auf die Wohngebäudeversicherung: Die meisten Gebäudeschäden, die durch Bäume verursacht werden, stehen eher in Verbindung mit einem Sturm. Stürme gelten in der Versicherungswelt als höhere Naturgewalten und sind in der Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Haus und Grundstück deckt, mitversichert. Nicht nur deswegen ist diese Versicherung allen Hausbesitzer*innen zu empfehlen.
 

Szene #5: Sturz durch den Familienhund Rotzi
 

Was passiert?
Nachdem Clarke den neuen Weihnachtsbau aufgestellt und geschmückt hat, kommt ein Eichhörnchen, welches im Baum lebt, zum Vorschein. Die Familie ist in Panik und Rotzi, der Rottweiler von Clarkes Cousin, fängt an, das Eichhörnchen durch das ganze Haus zu jagen – bis Clarke die Haustür öffnet, um beide herauszuscheuchen. Vor der Tür steht allerdings seine Nachbarin, die über ihren Gebäudeschaden sprechen möchte. Sie wird prompt on Rotzi umgerannt und stürzt die Treppe herunter.
Unser Versicherungscheck:
Verursacht Ihr Hund einen Schaden an einer dritten Person (egal, ob Sach-, Vermögens- oder Personenschaden), greift die sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wichtig hierbei ist, dass Sie diese Versicherung für Ihr Haustier besitzen. In Sachsen-Anhalt ist das Abschließen einer solchen Form der Haftpflichtversicherung für Hunde sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Auf Seiten der Nachbarin ist der erneute Sturz wieder ein Fall für die private Unfallversicherung: Sie greift auch für diesen Unfall, da Rotzi ein von außen wirkendes, plötzliches und unfreiwilliges Ereignis ist, das den Sturz herbeigeführt hat.
 

Szene #6: Explosion ohne Vorsatz

Was passiert?
Nach dem ganzen Trubel des Abends zündet sich Onkel Lewis draußen eine zweite Zigarre an und wirft das noch glimmende Streichholz achtlos weg. Damit verursacht er eine unabsichtliche Explosion der Klärgrube, die Clarkes liebevoll aufgestellte Gartendeko gen Himmel befördert und letztendlich zerstört.
Unser Versicherungscheck:
In dieser Szene kommt es ganz darauf an, ob Lewis mit Vorsatz gehandelt hat. Zwar ist es eine grob fahrlässige Handlung, ein noch glimmendes Streichholz achtlos in die Natur zu werfen. Wenn dies aber tatsächlich unabsichtlich passiert und dadurch ein Schaden herbeigeführt wird, dann greift Lewis’ private Haftpflichtversicherung. Grobe Fahrlässigkeit ist bei dieser Versicherung mitversichert.
Wenn Lewis das noch glimmende Streichholz allerdings absichtlich in die Klärgrube geworfen hätte, also mit Vorsatz gehandelt hätte, wäre das Gegenteil der Fall.
 

Zusammengefasst?

Wie Sie sehen, kommen sowohl die private Haftpflichtversicherung als auch die private Unfallversicherung für fast jeden unserer Versicherungsfälle aus dem Film „Schöne Bescherung“ zum Tragen. Nicht nur deswegen möchten wir Ihnen ans Herz legen, insbesondere bei diesen beiden Versicherungen stets richtig abgesichert zu sein.
Machen Sie sich selbst ein kleines Geschenk zu Weihnachten und investieren Sie in einen guten Versicherungsschutz. Wir beraten Sie gern.

Bildnachweis:
Titelbild: © Ekaterina Myshenko - stock.adobe.com
Haus mit Beleuchtung: © Saharrr - stock.adobe.com
Axt: © artiemedvedev - stock.adobe.com
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
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Hi! Ich bin Janina, studierte Journalistin und verantwortlich für viele Themen rund um die Online-Kommunikation der ÖSA. Sei es die Planung und Umsetzung von Kampagnen für Social Media, das Management des Blogs oder die Betreuung unseres Podcasts alleswasmuss: Wo Content ist, bin auch ich!

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