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  • Bild eingefrorener Wasserhahn

    Frost und geplatzte Wasserrohre

08.01.2021
Frostige Winter sind in weiten Teilen Deutschlands inzwischen so selten geworden, dass neulich sogar ein Rundfunkreporter von „Frost mit Temperaturen von 2 Grad“ sprach – plus 2 Grad wohlgemerkt. Aber die ersten Januarnächte des Jahres 2021 zeigen gerade, dass der Winter durchaus sein eisiges Versprechen halten kann. Und deshalb sollte jeder Wohnungs- und Hausbesitzer jetzt nicht nur an die eigene warme Umhüllung mit Mütze und Schal denken, sondern auch an frostgeschützte Wasserleitungen. Denn wenn diese einfrieren und platzen, bekommt man möglicherweise nasse Füße in der Wohnung.
Frost und Kälte sorgen deutschlandweit jedes Jahr für 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen, die dadurch verursachten Kosten liegen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zwischen 120 und 150 Millionen Euro. Gemessen am gesamten Schadenaufwand beträgt der Anteil rund fünf Prozent.

Wie lassen sich Frostschäden verhindern?

Am besten durch konstantes Heizen, denn dann können die Wasserrohre nicht einfrieren. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Auch in weniger genutzten Gästezimmern, Gäste-WC oder Abstell- und Kellerräumen, durch die Wasserleitungen führen, darf die Raumtemperatur nicht zu weit absinken und soll möglichst gleichmäßig bleiben.
Wenn Sie in einem Haus wohnen, das Wasserrohre und –hähne im Freien an der Außenwand hat, sollten Sie diese bereits vor dem ersten Frost entleert und den Zulauf abgestellt haben.
Falls die Außentür oder Fenster im Laufe der Jahre undicht geworden sind und von draußen kalte Zugluft hereinstreichen kann, ist es Zeit, Fenster- und Türrahmen nachzustellen oder die Isolierung auszubessern. Das gilt auch für Kellerfenster. Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

Wie sind Frostschäden an Wasserleitungen versichert?

 Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Versichert sind auch Schäden durch dazugehörige Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.
Mit einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat, beispielsweise Teppiche, Möbel, Lampen, Kleidung oder Elektrogeräte, gegen Leitungswasserschäden versichert.

Bildnachweis:

Titelbild: © weerapat1003- stock.adobe.com
Autor Ute Semkat

Autorin

Ute Semkat
Unternehmenskommunikation bis März 2021

Liebe Leser*innen, als diplomierte Journalistin habe ich meine Texte viele Jahre für gedrucktes Papier geschrieben. Mit dem ÖSA-Blog konnte ich eine neue, größere Zielgruppe mit Interesse an gut erzählten wahren Fakten erreichen.

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