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Basis­informa­tions­blätter für ver­packte An­lage­pro­dukte für Klein­an­leger und Ver­siche­rungs­an­la­gepro­dukte (PRIIP)

Auf dieser Seite finden Sie alle Basisinformationsblätter gemäß PRIIP-Verordnung zum Herunterladen, Nachlesen und Ausdrucken.

ÖSA PrivatRente Invest

ÖSA PrivatRente

PrivatRente Fonds

PrivatRente mit Todesfallschutz

FeuerwehrRente

StarthilfePlus

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung der ÖSA Kommunalrente auf meine bestehende Versorgung (Zusatzversorgungskasse) aus?
  • Die Höhe Ihrer ZVK-Rente bleibt unverändert bestehen. Je nach gewählter Versorgungsform (Unterstützungskasse, Direktversicherung) und Gestaltung Ihrer Zusatzversorgungkasse ergeben sich Auswirkungen auf die Versteuerung und Verbeitragung Ihrer Rente. Diesen Effekt zeigen wir Ihnen gerne auf.
Lohnt sich eine ÖSA Kommunalrente in Zeiten niedriger Zinsen?
  • Ja, die Versicherer legen unter staatlicher Aufsicht das Kapital in einen Mix aus Sicherheit und Renditechancen an.
    Da die Versicherer das Kapital aller Versicherten anlegen, können durch die höheren Volumina attraktive Konditionen am Kapitalmarkt erzielt werden.
Ist es möglich, meine Beiträge zu ändern, zu unterbrechen oder die Zahlungen ganz auszusetzen – zum Beispiel aufgrund von Erziehungsurlaub, Sabbatical oder langer Krankheit?
  • Ja, Sie können die Beiträge an Ihre Lebensumstände anpassen.
Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge deckt die ÖSA Kommunalrente ab – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktzusage?
  • Die ÖSA Kommunalrente ist die regionale Marke im Land Sachsen-Anhalt zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Sparkassen-Finanzgruppe. Über Ihren Arbeitgeber können Sie eine Versorgung mittels einer Unterstützungskasse und/ oder Direktversicherung erhalten.
Kann ich die ÖSA Kommunalrente zu meinem neuen Arbeitgeber (zum Beispiel bei Wechsel in eine andere Stadt/ein anderes Bundesland) „mitnehmen“?
  • Grundsätzlich ja, Ihre Ansprüche gehen in diesem Fall nicht verloren. Im Einzelfall werden diese lediglich auf einen anderen Versorgungsträger übertragen (ähnlich wie bei der Zusatzversorgungskasse). Eine Unterstützungskassenversorgung kann zu einem neuen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden, wenn dieser Mitglied der Unterstützungskasse wird. Falls die Versorgung nicht übertragen wird, erhalten Sie die Leistung von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber.
Was geschieht mit meiner ÖSA Kommunalrente, wenn ich sterbe?
  • Ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (zum Beispiel Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder) erhalten die in der Versorgungszusage vereinbarte Todesfallleistung. Diese ist abhängig vom jeweils gewählten Tarif.
Was passiert, wenn ich aus dem kommunalen öffentlichen Dienst ausscheide?
  • Ihre Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten und Sie haben die Möglichkeit, diese auf einen anderen Arbeitgeber – auch außerhalb des öffentlichen Dienstes – zu übertragen. Im Falle der Unterstützungskassenzusage setzt dies voraus, dass Ihr neuer Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. Alternativ oder wenn der Arbeitgeber die Versorgungszusage nicht übernehmen möchte, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. Im Rahmen einer Direktversicherung können Sie den Vertrag auch mit privaten Beiträgen fortführen.
Welche Auszahlungsoptionen habe ich und wie muss ich die Auszahlung versteuern?
  • Die Auszahlungsoptionen ergeben sich aus der Versorgungszusage. Im Regelfall können Sie zum Rentenbeginn wählen, ob die Auszahlung als einmalige Kapitalauszahlung oder als lebenslange Rentenzahlung erfolgen soll. Diese Leistungen sind voll zu versteuern. Auf Grund des im Regelfall niedrigeren Steuersatzes im Rentenbezug sparen Sie aber dennoch.
    Generell gilt: Bei den Krankenkassenbeiträgen gibt es nun einen echten Freibetrag für die in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherten in Höhe von rund 170 Euro monatlich. Erst bei einer Rente, die über diesem Betrag liegt, ist der darüber hinaus gehende Betrag beitragspflichtig in der Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung
    gilt eine Freigrenze – Betriebsrenten, die über dem aktuellen Freibetrag liegen, sind dann voll beitragspflichtig.
Ist meine ÖSA Kommunalrente gegen Insolvenz des Anbieters abgesichert?
  • Ja, die Anbieter der ÖSA-Finanzgruppe sind Mitglied der Protektor Lebensversicherungs AG, dem staatlichen Sicherungsfonds für Lebensversicherungsunternehmen.
Wo kann ich mich über die ÖSA Kommunalrente informieren und beraten lassen?
  • Wenden Sie sich einfach an Ihre ÖSA vor Ort. Dort können Sie sich entweder direkt beraten lassen oder man kann Ihnen einen Berater für betriebliche Altersvorsorge in der Nähe Ihres Wohnorts nennen.