AUF SICHERHEIT BAUEN.
Ein Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Mit der ÖSA WohnhausPlus sind Ihre eigenen vier Wände gegen alle Risiken durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser abgesichert. Für ein rundum gutes Gefühl.
- Umfassende Absicherung - schon beim kleinsten Schaden
- Wiederaufbau des Hauses zum Neuwert
- Kostenübernahme auch bei Aufräum- oder Abbrucharbeiten
Die Wohngebäudeversicherung auf einen Blick
Vertragspartner:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
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WohnhausPlus | WohnhausPlus mit DE | ||
Versicherte Gefahren
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Erweiterte Naturgefahren
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bis 1.000 EUR | |
Feuerrohbauversicherung
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Einschluss von Graffitischäden an den Außenfassaden versicherter Sachen | ![]() |
bis 10.000 EUR | |
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | bis 20.000 EUR | ![]() |
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Blitzüberspannungsschäden | bis 50.000 EUR | bis zum Versicherungswert des Gebäudes | |
Mitversicherung von Sengschäden | ![]() |
bis zum Versicherungswert des Gebäudes | |
Schäden durch Fahrzeuganprall am Gebäude | ![]() |
bis 10.000 EUR | |
Schäden durch Überschallknall | ![]() |
bis 5.000 EUR | |
Einschluss von böswilliger Beschädigung für versicherte Sachen | ![]() |
bis 1.000 EUR | |
Einschluss von Nebengebäuden bis 20 m² (keine Garagen, Carports, Gewächshäuser) | ![]() |
bis 20.000 EUR | |
Mietausfall bzw. Mietwert | bis zu 12 Monaten | bis zu 24 Monaten | |
Mitversicherung von Diebstahl angebauter Teile | ![]() |
bis 2.500 EUR | |
Beschädigung durch Marder und Waschbären bis 5.000 EUR | ![]() |
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Beschädigung an Fassaden und Dämmung durch Spechte bis 5.000 EUR | ![]() |
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Gebäudebeschädigungen durch Polizei oder Feuerwehr nach Fehlalarm von Brand- und Rauchmeldern bis 3.000 EUR | ![]() |
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DE = Deckungserweiterung
Rundum-Schutz
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
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Ob es sich um die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder um die Reinigung der Baustellenzufahrt handelt, als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Person zu Schaden kommt oder ein Sachschaden entsteht. Wenn doch mal etwas passiert, schützt Sie eine Bauherren-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.
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- Bauleistungsversicherung
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Der Bauherr muss ab Beginn der Bauarbeiten für Schäden aufkommen, die z.B. durch höhere Gewalt wie Sturm oder Vandalismus (erst nach erfolgter Abnahme des jeweiligen Gewerks) entstehen. Nach Abnahme der Handwerkerleistungen bis zum Einzug tragen ausschließlich Sie als Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Sachschäden.
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- Feuerrohbauversicherung
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Sie bietet Schutz bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder Ladung während der Bauphase, längstens 12 Monate kostenlos, wenn Sie bei uns einen 3-Jahresvertrag für die Wohngebäudeversicherung abschließen.
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- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
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Jeder Haus- und Grundstückseigentümer ist aufgrund der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass Passanten oder Benutzer des Grundstücks keinen Schaden erleiden. Die Streu- und Reinigungspflicht, die meist durch die Satzungen der Kommunen geregelt ist, zählt zu diesen Pflichten.
Der Grundstückseigentümer ist ferner dafür verantwortlich, dass die Wege auf dem und um das Grundstück keine Unebenheiten aufweisen, z.B. hochstehende Platten, die sich schon häufig als wahre Fußfallen entpuppt haben und zur Ursache schwerer Verletzungen geworden sind.
Absicherung für Hauseigentümer bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren des Haus- und Grundstücksbesitzes ergeben.
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- Gewässerschadenhaftpflicht
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Absicherung bei Schadenersatzforderungen, die sich aus den Gefahren von privaten Heizöltankanlagen ergeben.
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- Glasversicherung
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Glasbruch ist kein Beinbruch, der Ersatz jedoch oft teuer.
Von uns erhalten Sie im Schadenfall Ihre Aufwendungen für Verglasungen gleicher Art und Güte erstattet. Unsere pauschalen Glasversicherungen bieten Versicherungsschutz ab Einsatz der Verglasungen.
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- Warum eine Wohngebäudeversicherung?
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Ihr Haus gehört zu den größten Werten Ihres Eigentums. Deshalb ist es wichtig, dieses abzusichern. Vom kleinen Schaden bis zur totalen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind die finanziellen Folgen mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert.
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- Was gehört alles zum Wohngebäude?
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Zum Gebäude gehören alle Dinge, die fest in das Gebäude eingefügt sind und somit eine Einheit mit dem Gebäude bilden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Dachziegel, Vordächer und Schneefangzäune
- Fenster, Rollo und Regenrinnen
- Heizungs-, Klima-, thermische Solaranlagen
Der Versicherungsschutz gilt aber auch für Gebäudezubehör wie zum Beispiel:- Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück
- Markisen, Antennen
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- Ist in meinem Beitrag eine Selbstbeteiligung enthalten?
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Ihren Beitrag können Sie durch eine Selbstbeteiligung reduzieren. Folgende Varianten sind möglich: 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR und 2.500 EUR.
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- Ist meine Garage auch versichert?
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Selbstverständlich können Sie Ihre Garage mitversichern.
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- Was sind Gefahrenzonen?
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Bei den Gefahren Leitungswasser und erweiterte Elementargefahren arbeiten wir mit Gefahrenzonen. Diese Zonen spiegeln das Gefahrenpotenzial in dem jeweiligen Postleitzahlengebiet wider.
Bei der Gefahr Leitungswasser hat u.a. die regional unterschiedliche Wasserhärte Einfluss auf die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit. Bei den erweiterten Elementargefahren - hierunter fallen auch die Überschwemmungsschäden - kommt es darauf an, ob das Gebäude in der Nähe eines Gewässers oder in einer erdbebengefährdeten Region liegt.
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- Wann ist eine Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz sinnvoll?
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Bei einem Einfamilienhaus, das er selbst bewohnt, hat der Eigentümer Versicherungsschutz durch seine Privat-Haftpflichtversicherung. Wer dagegen ein Mehrfamilienhaus – vom Zweifamilienhaus bis zum Wohnblock – oder ein unbebautes Grundstück besitzt, für den wird der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz erforderlich. Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf aus, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung gewährt.
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