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Rundum-Schutz

Bauherren-Haft­pflicht­ver­sicherung
  • Ob es sich um die La­ge­rung und Si­che­rung von Bau­ma­te­rial oder um die Rei­ni­gung der Bau­stel­len­zu­fahrt han­delt, als Bau­herr sind Sie dafür ver­ant­wort­lich, dass kei­ne Per­son zu Scha­den kommt oder ein Sach­scha­den ent­steht. Wenn doch mal etwas pas­siert, schützt Sie ei­ne Bau­herren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Bauleistungsversicherung
  • Der Bauherr muss ab Be­ginn der Bau­ar­bei­ten für Schä­den auf­kom­men, die z.B. durch hö­he­re Ge­walt wie Sturm oder Van­da­lis­mus (erst nach er­folg­ter Ab­nah­me des je­wei­li­gen Ge­werks) ent­ste­hen. Nach Ab­nah­me der Hand­werk­er­lei­stun­gen bis zum Ein­zug tra­gen aus­schließ­lich Sie als Bau­herr das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko mög­li­cher Sach­schä­den.
Feuerrohbauversicherung
  • Sie bietet Schutz bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder Ladung während der Bauphase, längstens 12 Monate kostenlos, wenn Sie bei uns einen 3-​Jah­res­ver­trag für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jeder Haus- und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ist auf­grund der ihm ob­lie­gen­den Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht da­für ver­ant­wort­lich, dass Pas­san­ten oder Be­nut­zer des Grund­stücks kei­nen Scha­den er­lei­den. Die Streu- und Rei­ni­gungs­pflicht, die meist durch die Sat­zun­gen der Kom­mu­nen ge­re­gelt ist, zählt zu diesen Pflich­ten.
    Der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ist fer­ner da­für ver­ant­wort­lich, dass die We­ge auf dem und um das Grund­stück kei­ne Un­eben­hei­ten auf­wei­sen, z.B. hoch­ste­hen­de Plat­ten, die sich schon häu­fig als wahre Fuß­fal­len ent­puppt ha­ben und zur Ur­sa­che schwe­rer Ver­let­zun­gen ge­wor­den sind.
    Ab­si­che­rung für Haus­ei­gen­tü­mer bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die sich aus den Ge­fah­ren des Haus- und Grund­stücks­be­sitzes er­ge­ben.
Gewässerschadenhaftpflicht
  • Absicherung bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die sich aus den Ge­fah­ren von pri­va­ten Heiz­öl­tank­an­la­gen er­ge­ben.
Glasversicherung
  • Glasbruch ist kein Bein­bruch, der Er­satz je­doch oft teuer.
    Von uns er­hal­ten Sie im Scha­den­fall Ihre Auf­wen­dun­gen für Ver­gla­sun­gen glei­cher Art und Gü­te er­stat­tet. Un­se­re pau­scha­len Glas­ver­si­che­run­gen bie­ten Ver­si­che­rungs­schutz ab Ein­satz der Ver­gla­sun­gen.

Ein Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Doch damit gehen viele emotionale und finanzielle Sorgen einher. Was passiert wenn Ihr Zuhause aufgrund von Sturm und Hagel einen Schaden erleidet? Keine Angst! Mit dem ÖSA WohngebäudeSchutz müssen Sie sich finanziell keine Sorgen machen und Ihre eigenen vier Wände sind gegen alle finanziellen Risiken durch Sturm, Feuer, Blitz, etc. abgesichert. Bei der ÖSA finden Sie Ihren rundum Schutz für Ihre Bedürfnisse.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Umfassende Absicherung - schon beim kleinsten Schaden
  • Wiederaufbau des Hauses zum Neuwert
  1. Kostenübernahme auch bei Aufräum- oder Abbrucharbeiten

Tarife und Leistungen im Vergleich

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
WohnhausPlus WohnhausPlus mit DE
Versicher­te Ge­fahren
i
Erwei­ter­te Natur­ge­fah­ren
i
bis 1.000 EUR
Feuer­roh­bau­ver­siche­rung
i
Ein­schluss von Graf­fi­ti­schä­den an den Außen­fas­saden versich­erter Sachen bis 10.000 EUR
Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit bis 20.000 EUR
Blitz­über­span­nungs­schäden bis 50.000 EUR bis zum Versicherungswert des Gebäudes
Mit­versich­erung von Seng­schäden bis zum Versicherungswert des Gebäudes
Schäden durch Fahr­zeug­an­prall am Ge­bäude bis 10.000 EUR
Schäden durch Über­schall­knall bis 5.000 EUR
Ein­schluss von bös­wil­liger Beschä­di­gung für ver­sicher­te Sachen bis 1.000 EUR
Einschluss von Ne­ben­ge­bäu­den bis 20 m² (keine Ga­ragen, Car­ports, Ge­wächs­häuser) bis 20.000 EUR
Miet­ausfall bzw. Miet­wert bis zu 12 Monaten bis zu 24 Monaten
Mitversicherung von Dieb­stahl ange­bauter Teile bis 2.500 EUR
Beschädigung durch Mar­der und Wasch­bä­ren bis 5.000 EUR
Be­schä­di­gung an Fas­sa­den und Däm­mung durch Spech­te bis 5.000 EUR
Ge­bäu­de­be­schä­di­gun­gen durch Po­li­zei oder Feu­er­wehr nach Fehl­alarm von Brand- und Rauch­mel­dern bis 3.000 EUR

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Ergänzungen für Ihren Versicherungsschutz

Individueller Schutz für Ihre Bedürfnisse.

ICON Naturgefahren

Schutzbaustein weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

Naturgefahren ge­hö­ren lei­der fast schon zur Ta­ges­ord­nung – auch in un­se­ren Brei­ten­gra­den. Da­bei ma­chen Hoch­was­ser oder Schnee vor Ih­rer Tür­schwel­le nicht halt. Mit dem Zu­satz­bau­stein Elemen­tar­schäden (weitere Naturgefahren) er­hal­ten Sie wet­ter­fes­ten Schutz vom Kel­ler bis zum Dach:
  • Überschwem­mun­gen durch Flüs­se, Bä­che und Seen inkl. Rück­stau,
  • Erdbeben und Vul­kan­aus­bruch,
  • Erdfall und Erd­rutsch,
  • Schneedruck und La­wi­nen.

IOS ICON

Glasbruch

Glasbruch ist kein Beinbruch, der Ersatz jedoch oft teuer. Von uns erhalten Sie im Schadenfall Ihre Aufwendungen für Verglasungen gleicher Art und Güte erstattet. Unsere pauschalen Glasversicherungen bieten Versicherungsschutz ab Einsatz der Verglasungen.

ICON erneuerbare Energien

Allgefahrendeckung

Die Allgefahrendeckung erneuerbare Energien sichert z. B. Ihre Photovoltaikanlage gegen Sachschäden und Ertragsausfall ab.

ICON Feuerrohbau

Rundumschutz für die gesamte Bauphase

  • Feuerrohbauversicherung
Sie bietet Schutz bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder Ladung während der Bauphase, längstens 12 Monate kostenlos, wenn Sie bei uns einen 3-​Jah­res­ver­trag für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen.
  • Bauherrenhaftpflicht
Ob es sich um die Lagerung und Sicherung von Baumaterial oder um die Reinigung der Baustellenzufahrt handelt, als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass keine Person zu Schaden kommt oder ein Sachschaden entsteht. Wenn doch mal etwas passiert, schützt Sie eine Bauherren-Haftpflicht-versicherung vor den finanziellen Folgen.
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  •  Bauherrenrechtsschutz
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann Ihnen ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung Ihres Darlehens gefährdet. Unser Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren.
Mehr erfahren
  • Bauleistungsversicherung
Der Bauherr muss ab Beginn der Bauarbeiten für Schäden aufkommen, die zum Beispiel durch höhere Gewalt wie Sturm oder Vandalismus (erst nach erfolgter Abnahme des jeweiligen Gewerks) entstehen. Nach Abnahme der Handwerkerleistungen bis zum Einzug tragen ausschließlich Sie als Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Sachschäden.
Mehr erfahren

ICON Gewässer

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erhalten Sie Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn bei­spiels­wei­se ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt und Sie für Krankenhausaufenthalt, Schmer­zens­geld oder Ver­dienst­aus­fall auf­kom­men müssen. Als Eigentümer eines Grundstückes oder Ge­bäu­des haften Sie wegen solcher Fälle vom Gesetzgeber unbegrenzt.
Mehr erfahren

FAQ –​ Die Häu­fig­sten Fra­gen

Warum eine Wohngebäudeversicherung?
  • Ihr Haus gehört zu den größten Werten Ihres Eigentums. Deshalb ist es wichtig, dieses abzusichern. Vom kleinen Schaden bis zur totalen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind die finanziellen Folgen mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Was gehört alles zum Wohngebäude?
  • Zum Ge­bäu­de ge­hö­ren alle Din­ge, die fest in das Ge­bäu­de ein­ge­fügt sind und somit eine Ein­heit mit dem Ge­bäu­de bil­den. Da­zu zäh­len zum Bei­spiel:
    1. Dachziegel, Vordächer und Schneefangzäune
    2. Fenster, Rollo und Re­gen­rin­nen
    3. Heizungs-, Klima-, ther­mi­sche So­lar­an­la­gen
    Der Versicherungsschutz gilt aber auch für Ge­bäu­de­zu­be­hör wie zum Bei­spiel:
    1. Müllboxen, Klingel- und Brief­kas­ten­an­la­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück
    2. Markisen, Antennen
Ist in meinem Beitrag eine Selbstbeteiligung enthalten?
  • Ihren Beitrag können Sie durch eine Selbstbeteiligung reduzieren. Folgende Varianten sind möglich: 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR und 2.500 EUR.
Ist meine Garage auch versichert?
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Garage mit­ver­si­chern.
Was sind Gefahrenzonen?
  • Bei den Ge­fah­ren Lei­tungs­was­ser und er­wei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren ar­bei­ten wir mit Ge­fah­ren­zo­nen. Diese Zo­nen spie­geln das Ge­fah­ren­po­ten­zial in dem je­wei­li­gen Post­leit­zah­len­ge­biet wi­der.

    Bei der Ge­fahr Lei­tungs­was­ser hat u.a. die re­gio­nal un­ter­schied­liche Wasser­härte Ein­fluss auf die Scha­den­ein­tritts­wahr­schein­lich­keit. Bei den er­wei­ter­ten Ele­men­tar­ge­fah­ren - hier­un­ter fal­len auch die Über­schwem­mungs­schä­den - kom­mt es da­rauf an, ob das Ge­bäu­de in der Nä­he ei­nes Ge­wäs­sers oder in einer erd­be­ben­ge­fähr­de­ten Re­gion liegt.
Wann ist eine Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz sinnvoll?
  • Bei einem Einfamilienhaus, das er selbst bewohnt, hat der Eigentümer Ver­si­che­rungs­schutz durch seine Privat-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wer da­ge­gen ein Mehr­fa­mi­lien­haus – vom Zwei­fa­mi­lien­haus bis zum Wohn­block – oder ein un­be­bau­tes Grund­stück be­si­tzt, für den wird der Ab­schluss ei­ner spe­ziel­len Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Haus- und Grund­be­sitz er­for­der­lich. Übt der Ver­si­che­rungs­neh­mer auf dem Grund­stück ei­nen Be­trieb oder Be­ruf aus, wird der Ver­si­che­rungs­schutz für das Haft­pflicht­ri­si­ko aus dem Haus- und Grund­be­sitz nur durch eine be­son­de­re Be­triebs- oder Be­rufs-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung ge­währt.
Broschüre Haushalt
Infoblatt Wohngebäude
Leistungsübersicht
Leistungsübersicht Bauherren

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Auf die­ser In­ter­net­seite finden Sie nur einen Über­blick über die Ver­siche­rungs­lei­stun­gen. Die darge­stell­ten Infor­ma­tionen und Lei­stungs­be­schrei­bun­gen sind kein Ver­trags­be­stand­teil. Rechtlich verbindlich sind nur die allgemeinen Versicherungsbedingungen.