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AUF SICHER­HEIT BAUEN.

Ein Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Mit der ÖSA Wohn­haus​Plus sind Ihre eigenen vier Wände ge­gen alle Ri­si­ken durch Feuer, Blitz, Sturm, Ha­gel und Lei­tungs­was­ser ab­ge­si­chert. Für ein run­dum gu­tes Ge­fühl.

  • Umfassende Absicherung - schon beim kleinsten Schaden
  • Wiederaufbau des Hauses zum Neuwert
  1. Kostenübernahme auch bei Aufräum- oder Abbrucharbeiten

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf einen Blick

Vertragspartner:

Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg
Zum Weiterblättern bitte nach links wischen
WohnhausPlus WohnhausPlus mit DE
Versicher­te Ge­fahren
i
Erwei­ter­te Natur­ge­fah­ren
i
bis 1.000 EUR
Feuer­roh­bau­ver­siche­rung
i
Ein­schluss von Graf­fi­ti­schä­den an den Außen­fas­saden versich­erter Sachen bis 10.000 EUR
Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit bis 20.000 EUR
Blitz­über­span­nungs­schäden bis 50.000 EUR bis zum Versicherungswert des Gebäudes
Mit­versich­erung von Seng­schäden bis zum Versicherungswert des Gebäudes
Schäden durch Fahr­zeug­an­prall am Ge­bäude bis 10.000 EUR
Schäden durch Über­schall­knall bis 5.000 EUR
Ein­schluss von bös­wil­liger Beschä­di­gung für ver­sicher­te Sachen bis 1.000 EUR
Einschluss von Ne­ben­ge­bäu­den bis 20 m² (keine Ga­ragen, Car­ports, Ge­wächs­häuser) bis 20.000 EUR
Miet­ausfall bzw. Miet­wert bis zu 12 Monaten bis zu 24 Monaten
Mitversicherung von Dieb­stahl ange­bauter Teile bis 2.500 EUR
Beschädigung durch Mar­der und Wasch­bä­ren bis 5.000 EUR
Be­schä­di­gung an Fas­sa­den und Däm­mung durch Spech­te bis 5.000 EUR
Ge­bäu­de­be­schä­di­gun­gen durch Po­li­zei oder Feu­er­wehr nach Fehl­alarm von Brand- und Rauch­mel­dern bis 3.000 EUR

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DE = Deckungserweiterung
 

Rundum-Schutz

Bauherren-Haft­pflicht­ver­sicherung
  • Ob es sich um die La­ge­rung und Si­che­rung von Bau­ma­te­rial oder um die Rei­ni­gung der Bau­stel­len­zu­fahrt han­delt, als Bau­herr sind Sie dafür ver­ant­wort­lich, dass kei­ne Per­son zu Scha­den kommt oder ein Sach­scha­den ent­steht. Wenn doch mal etwas pas­siert, schützt Sie ei­ne Bau­herren-Haft­pflicht­ver­si­che­rung vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen.
Bauleistungsversicherung
  • Der Bauherr muss ab Be­ginn der Bau­ar­bei­ten für Schä­den auf­kom­men, die z.B. durch hö­he­re Ge­walt wie Sturm oder Van­da­lis­mus (erst nach er­folg­ter Ab­nah­me des je­wei­li­gen Ge­werks) ent­ste­hen. Nach Ab­nah­me der Hand­werk­er­lei­stun­gen bis zum Ein­zug tra­gen aus­schließ­lich Sie als Bau­herr das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko mög­li­cher Sach­schä­den.
Feuerrohbauversicherung
  • Sie bietet Schutz bei Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Implosion, Anprall eines Luftfahrzeuges seiner Teile oder Ladung während der Bauphase, längstens 12 Monate kostenlos, wenn Sie bei uns einen 3-​Jah­res­ver­trag für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jeder Haus- und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ist auf­grund der ihm ob­lie­gen­den Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht da­für ver­ant­wort­lich, dass Pas­san­ten oder Be­nut­zer des Grund­stücks kei­nen Scha­den er­lei­den. Die Streu- und Rei­ni­gungs­pflicht, die meist durch die Sat­zun­gen der Kom­mu­nen ge­re­gelt ist, zählt zu diesen Pflich­ten.
    Der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ist fer­ner da­für ver­ant­wort­lich, dass die We­ge auf dem und um das Grund­stück kei­ne Un­eben­hei­ten auf­wei­sen, z.B. hoch­ste­hen­de Plat­ten, die sich schon häu­fig als wahre Fuß­fal­len ent­puppt ha­ben und zur Ur­sa­che schwe­rer Ver­let­zun­gen ge­wor­den sind.
    Ab­si­che­rung für Haus­ei­gen­tü­mer bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die sich aus den Ge­fah­ren des Haus- und Grund­stücks­be­sitzes er­ge­ben.
Gewässerschadenhaftpflicht
  • Absicherung bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, die sich aus den Ge­fah­ren von pri­va­ten Heiz­öl­tank­an­la­gen er­ge­ben.
Glasversicherung
  • Glasbruch ist kein Bein­bruch, der Er­satz je­doch oft teuer.
    Von uns er­hal­ten Sie im Scha­den­fall Ihre Auf­wen­dun­gen für Ver­gla­sun­gen glei­cher Art und Gü­te er­stat­tet. Un­se­re pau­scha­len Glas­ver­si­che­run­gen bie­ten Ver­si­che­rungs­schutz ab Ein­satz der Ver­gla­sun­gen.

Rundum-Schutz

  • Bauherrenhaftpflicht

    Bauherren­haftpflicht

    Bauleistungsversicherung

    Bau­lei­stungs­versiche­rung

    Feuerrohbauversicherung

    Feuer­rohbau­ver­sicherung

    Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

    Haus- und Grund­besitzer

    Gewässerschadenhaftpflicht

    Gewässer­schaden­haft­pflicht

    Glasversicherung

    Glas­versiche­rung

FAQ –​ DIE HÄU­FIG­STEN FRA­GEN

Warum eine Wohngebäudeversicherung?
  • Ihr Haus gehört zu den größten Werten Ihres Eigentums. Deshalb ist es wichtig, dieses abzusichern. Vom kleinen Schaden bis zur totalen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind die finanziellen Folgen mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Was gehört alles zum Wohngebäude?
  • Zum Ge­bäu­de ge­hö­ren alle Din­ge, die fest in das Ge­bäu­de ein­ge­fügt sind und somit eine Ein­heit mit dem Ge­bäu­de bil­den. Da­zu zäh­len zum Bei­spiel:
    1. Dachziegel, Vordächer und Schneefangzäune
    2. Fenster, Rollo und Re­gen­rin­nen
    3. Heizungs-, Klima-, ther­mi­sche So­lar­an­la­gen
    Der Versicherungsschutz gilt aber auch für Ge­bäu­de­zu­be­hör wie zum Bei­spiel:
    1. Müllboxen, Klingel- und Brief­kas­ten­an­la­gen auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück
    2. Markisen, Antennen
Ist in meinem Beitrag eine Selbstbeteiligung enthalten?
  • Ihren Beitrag können Sie durch eine Selbstbeteiligung reduzieren. Folgende Varianten sind möglich: 0 EUR, 250 EUR, 500 EUR, 1.000 EUR und 2.500 EUR.
Ist meine Garage auch versichert?
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Garage mit­ver­si­chern.
Was sind Gefahrenzonen?
  • Bei den Ge­fah­ren Lei­tungs­was­ser und er­wei­ter­te Ele­men­tar­ge­fah­ren ar­bei­ten wir mit Ge­fah­ren­zo­nen. Diese Zo­nen spie­geln das Ge­fah­ren­po­ten­zial in dem je­wei­li­gen Post­leit­zah­len­ge­biet wi­der.

    Bei der Ge­fahr Lei­tungs­was­ser hat u.a. die re­gio­nal un­ter­schied­liche Wasser­härte Ein­fluss auf die Scha­den­ein­tritts­wahr­schein­lich­keit. Bei den er­wei­ter­ten Ele­men­tar­ge­fah­ren - hier­un­ter fal­len auch die Über­schwem­mungs­schä­den - kom­mt es da­rauf an, ob das Ge­bäu­de in der Nä­he ei­nes Ge­wäs­sers oder in einer erd­be­ben­ge­fähr­de­ten Re­gion liegt.
Wann ist eine Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz sinnvoll?
  • Bei einem Einfamilienhaus, das er selbst bewohnt, hat der Eigentümer Ver­si­che­rungs­schutz durch seine Privat-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wer da­ge­gen ein Mehr­fa­mi­lien­haus – vom Zwei­fa­mi­lien­haus bis zum Wohn­block – oder ein un­be­bau­tes Grund­stück be­si­tzt, für den wird der Ab­schluss ei­ner spe­ziel­len Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Haus- und Grund­be­sitz er­for­der­lich. Übt der Ver­si­che­rungs­neh­mer auf dem Grund­stück ei­nen Be­trieb oder Be­ruf aus, wird der Ver­si­che­rungs­schutz für das Haft­pflicht­ri­si­ko aus dem Haus- und Grund­be­sitz nur durch eine be­son­de­re Be­triebs- oder Be­rufs-​Haft­pflicht­ver­si­che­rung ge­währt.
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Infoblatt Wohngebäude
Leistungsübersicht
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