Text in leichter SpracheFahrrad-Versicherung

Wir sind die ÖSA Versicherungen. Als Abkürzung nutzen wir das Wort "ÖSA".

Das ist der Zusammenschluss der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt. 

Wir sind der Re­gio­nal­ver­si­che­rer in Sachsen-​An­halt.

 

Diese Versicherung heißt: ÖSA Fahrradversicherung

Dieses Blatt zeigt Ihnen:

was ist am wichtigsten

für Ihre Versicherung.

Hier steht aber nicht alles.

Wichtige Regeln stehen auch im:

● Versicherungs·antrag

● Versicherungs·schein

● Versicherungs·bedingungen

Bitte lesen Sie alles.

Sie können hier im Internet
eine Versicherung machen.
Das geht schnell
und ohne Beratung.

Dazu müssen Sie alle Felder mit Sternchen * ausfüllen.
Sie müssen alle Fragen ehrlich beantworten.

Das Gesetz sagt:
Wir müssen Sie eigentlich beraten.
Und wir müssen aufschreiben
was wir mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie die Versicherung im Internet machen
geht das nicht.
Dann sagen Sie:
Es ist in Ordnung
dass Sie keine Beratung bekommen.

Wichtig:
Das kann schlecht für Sie sein.

Zum Beispiel:
Sie können später nicht sagen
"Warum wurde ich nicht besser beraten!"

Wenn Sie sich nicht sicher sind:
Dann kaufen Sie die Versicherung nicht im Internet.
Dann lassen Sie sich beraten.
Unsere Berater helfen Ihnen gerne.
Hier finden Sie einen Berater:
www.oesa.de/beratersuche

 

Wann brauchen Sie diese Versicherung?

Die Versicherung ist für Ihr Fahrrad.

Wenn Ihr Fahrrad kaputt geht

oder geklaut wird

hilft Ihnen diese Versicherung.

Was ist versichert?

Die Versicherung bezahlt wenn:

     Eine versicherte Sache wird geklaut.

     Oder eine versicherte Sache geht kaputt
durch eine versicherte Gefahr.

Versicherte Sachen:

Die versicherten Sachen sind:

     Das Fahrrad.

     Die Teile vom Fahrrad.

     Zubehör (Zum Beispiel Lichter).

     Gepäck am Fahrrad.

Wenn ein Gesetz sagt:
"Sie müssen für das Fahrrad eine Versicherung haben"

dann ist das die falsche Versicherung.

Versicherte Gefahren:

Die versicherten Gefahren sind:

     Jemand nimmt Ihnen Ihr Fahrrad weg.

     Jemand macht mit Absicht Ihr Fahrrad kaputt.

     Sie haben einen Unfall mit dem Fahrrad.

     Natur·gefahren wie Feuer und Sturm und Hagel.

     Die Elektronik geht kaputt weil Wasser hinein kommt.
Zum Beispiel der Elektro
·motor und die Batterie.

     Das Fahrrad hat einen Fehler oder wurde schlecht gebaut.

     Sie machen einen Fehler.

     Teile vom Fahrrad nutzen sich ab.
Das gilt bei Fahrrädern
die nicht älter sind als 3 Jahre.

Schutz·brief:

Das gilt nur

wenn Sie den Schutz·brief

mit ausgewählt haben.

Dann helfen wir Ihnen

wenn es Probleme gibt.

Im Schutz·brief ist mit dabei:

     Eine Telefon·nummer die Sie immer anrufen können.
Auch nachts.

     Pannen·hilfe vor Ort.

     Wir helfen Ihnen
eine Werkstatt zu finden.

     Wir helfen Ihnen.
Damit Ihr Fahrrad in die Werkstatt kommt.
Oder nach Hause.
Oder zum Schrott·platz.

     Wir bezahlen ein Miet·fahrrad oder Bus oder Bahn.

     Wir bezahlen die Übernachtung
wenn Sie nicht weiter·fahren können.

     Wir bezahlen die Verschrottung (das Wegwerfen) vom Fahrrad.

     Wir geben Ihnen Bargeld für den Notfall.

     Wenn Sie sich nach einem Unfall schlecht fühlen
bezahlen wir das erste Gespräch
mit einem Psychologen.

     Ein Anwalt beantwortet Ihre Fragen am Telefon.

Was ist nicht versichert?

X Fahrräder die eine Versicherung haben, müssen sind nicht versichert.

X Wertsachen im Gepäck sind nicht versichert.

Zum Beispiel Handy und Computer und Bargeld.

Manche Gefahren sind nicht versichert:

X Krieg und ähnliche Kämpfe.

X Unfälle mit Atomkraft.

X Schäden die Sie mit Absicht machen.

X Wenn Sie Ihre Sachen verlieren oder irgendwo vergessen.

X Kleine Schäden wenn das Fahrrad noch fahren kann.
    Zum Beispiel Kratzer.

X Schäden bei Straßen·rennen.

X Schäden bei Sport·veranstaltungen
   wo viele Sportler zusammen starten.

Wo gilt die Versicherung?

Die Fahrrad·versicherung gilt:

Überall auf der Welt.

 

Der Schutz·brief gilt:

     In ganz Europa.
Egal ob ein Land in der EU ist oder nicht.

     In allen Ländern die das Mittelmeer berühren.

     Auf den Kanarischen Inseln.

     Auf den Azoren.

     Auf Madeira.

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie haben ein paar Pflichten.

Zum Beispiel vor dem Vertrag:

     Sie müssen alle Fragen richtig beantworten.
Auch Fragen zu früheren Versicherungen.
Und ob Sie schon mal Geld von einer Fahrrad·versicherung wollten.

Und während der Vertrag schon läuft:

     Sie müssen rechtzeitig bezahlen.

     Sie müssen uns alle Informationen geben
die wir für die Versicherung brauchen.

     Sie müssen versuchen
den Schaden klein·zu·halten.

     Wenn sich etwas Wichtiges bei Ihnen ändert
müssen Sie uns das sagen.
Vielleicht müssen wir dann den Vertrag ändern.

Wann und wie bezahlen Sie?

Den ersten Beitrag bezahlen Sie

gleich nach dem Start der Versicherung.

Im Versicherungs·schein steht

wann das ist.

Im Versicherungs·schein steht auch

ob und wann

Sie die nächsten Beiträge zahlen müssen.

Zum Beispiel:

● Alle 3 Monate

● oder alle 6 Monate

● oder einmal im Jahr

Sie können überweisen.

Oder Sie erlauben uns die Lastschrift:

Dann buchen wir das Geld

von Ihrem Konto ab.

Ab wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

ab wann die Versicherung gilt.

Sie gilt aber nur

wenn Sie pünktlich bezahlt haben.

Sonst gilt die Versicherung erst

wenn wir das Geld haben.

Bis wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

bis wann die Versicherung gilt.

Wenn die Versicherung mindestens 1 Jahr lang geht:

Dann hört die Versicherung danach nicht auf!

Die Laufzeit wird einfach verlängert.

Und die Versicherung gilt weiter.

Sie müssen dafür nichts tun.

Wie können Sie kündigen?

Sie dürfen kündigen.

Wir dürfen auch kündigen.

Spätestens 1 Monat

vor dem Ende

von der Laufzeit.

Sie können die Versicherung vorher kündigen.

Und wir auch.

Wenn bestimmte Dinge passieren.

Zum Beispiel:

Es gab einen Schaden.