Text in leichter SpracheGlas·versicherung

Wir sind: Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt.

Diese Versicherung heißt: ÖSA Glasversicherung

Dieses Blatt zeigt Ihnen:

was ist am wichtigsten

für Ihre Versicherung.

Hier steht aber nicht alles.

Wichtige Regeln stehen auch im:

     Versicherungs·antrag

     Versicherungs·schein

     Versicherungs·bedingungen

Bitte lesen Sie alles.

Sie können hier im Internet
eine Versicherung machen.
Das geht schnell
und ohne Beratung.

Dazu müssen Sie alle Felder mit Sternchen * ausfüllen.
Sie müssen alle Fragen ehrlich beantworten.

Das Gesetz sagt:
Wir müssen Sie eigentlich beraten.
Und wir müssen aufschreiben
was wir mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie die Versicherung im Internet machen
geht das nicht.
Dann sagen Sie:
Es ist in Ordnung
dass Sie keine Beratung bekommen.

Wichtig:
Das kann schlecht für Sie sein.

Zum Beispiel:
Sie können später nicht sagen
"Warum wurde ich nicht besser beraten!"

Wenn Sie sich nicht sicher sind:
Dann kaufen Sie die Versicherung nicht im Internet.
Dann lassen Sie sich beraten.
Unsere Berater helfen Ihnen gerne.
Hier finden Sie einen Berater:
www.oesa.de/beratersuche

 

Wann brauchen Sie diese Versicherung?

Wenn bei Ihnen zu Hause

eine Glas·scheibe kaputt·geht

kann die Reparatur teuer sein.

Diese Versicherung hilft Ihnen.

Was ist versichert?

Die Versicherung bezahlt

wenn eine versicherte Sache kaputt·geht

durch eine versicherte Gefahr.

Versicherte Gefahren:

Das Glas zerbricht.

Zum Beispiel wegen:

     Fliegende Äste bei einem Sturm.

     Ein Fehler im Glas.

     Stein·wurf von spielenden Kindern.

Versicherte Sachen:

Die versicherten Sachen sind:

     Scheiben und Platten und Spiegel aus Glas.
Normal oder von Künstlern schön gemacht.

     Scheiben und Platten aus Plastik.

     Glas von Schwimmbad·abdeckung und Gewächs·häusern.

Die Scheiben können hier sein:

     Bilder

     Schränke

     Elektro·geräte

     Aquarium

Sie können auch Gebäude·scheiben mit versichern.

Dann ist auch versichert:

     Fenster

     Glas·türen

     Balkon·scheiben

     Winter·garten

     Dusch·kabine

Versicherte Folge·kosten:

 

Neben der Scheibe bezahlen wir auch:

     Kosten um den Schaden klein·zu·halten.

     Kosten zum Aufräumen.

     Kosten um schnell das Loch zuzumachen.

     Kosten um die Schäden zu reparieren
an den Wänden neben der Scheibe.

     Kosten um Gitter und Markisen
abzumachen und wieder anzubauen.

     Kosten wenn eine Behörde sagt:
Die neue Scheibe muss eine bestimmte Art sein.

     Kosten für Scheiben
die Heizung sparen.

Was ist nicht versichert?

X Gläser zum Trinken oder Essen.

X Lampen

X Hand·spiegel

X Sachen zum sich Waschen.
   Wie Wasch·becken.

X Glas zum Durch·sehen.
    Wie Brillen und Fern·gläser.

X Bildschirme und Fernseher.

X Sonnen·strom·platten.

X Dinge die schon kaputt sind.

X Schäden durch Krieg und ähnliche Kämpfe

X Schäden durch Atom·kraft·werke

X Kleine Schäden an der Oberfläche oder an Ecken.

X Wenn mehrere Scheiben zusammen·geklebt sind
    und die Ränder nicht mehr dicht sind.

X Schäden die Sie mit Absicht machen.

 

Wo gilt die Versicherung?

In der Wohnung oder Haus
das im Vertrag steht.

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie haben ein paar Pflichten.

     Sie müssen alle Fragen im Antrag
richtig und vollständig beantworten.
Auch die Fragen
nach früheren Glas·versicherungen.

     Sie müssen immer rechtzeitig bezahlen.

     Wenn etwas passiert
müssen Sie uns alle Informationen geben.

     Sagen Sie uns
wenn sich etwas ändert.

     Sie müssen die Kosten möglichst klein halten.

Wann und wie bezahlen Sie?

Den ersten Beitrag bezahlen Sie

gleich nach dem Beginn der Versicherung.

Der steht im Versicherungs·schein.

Im Versicherungs·schein steht 

wann Sie die nächsten Beiträge zahlen müssen. 

Zum Beispiel: 

● Alle 3 Monate 

● oder alle 6 Monate 

● oder einmal im Jahr 

Sie können überweisen.

Oder Sie erlauben uns die Lastschrift:

Dann buchen wir das Geld

von Ihrem Konto ab.

Ab wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

ab wann die Versicherung gilt.

Sie gilt aber nur

wenn Sie pünktlich bezahlt haben.

Sonst gilt die Versicherung erst

wenn wir das Geld haben.

Bis wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

bis wann die Versicherung gilt.

Wenn sie mindestens 1 Jahr gilt:

dann hört sie danach nicht auf!

Die Laufzeit wird einfach verlängert.

Und die Versicherung gilt weiter.

Sie müssen dafür nichts tun.

Wie können Sie kündigen?

Sie können die Versicherung kündigen.

Das können wir auch.

Spätestens 3 Monate

vor dem Ende

von einem Versicherungs·jahr.

Sie und wir

können die Versicherung

auch vorher kündigen.

Wenn bestimmte Dinge passieren.

Zum Beispiel:

Es gab einen Schaden.