Text in leichter SpracheKfz·versicherung mit Versicherungs·kennzeichen oder Versicherungs·plakette. (Moped-Versicherung)

Wir sind die ÖSA Versicherungen. Als Abkürzung nutzen wir das Wort "ÖSA".

Das ist der Zusammenschluss der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt. 

Wir sind der Re­gio­nal­ver­si­che­rer in Sachsen-​An­halt.

Diese Versicherung heißt genau: ÖSA Mopedversicherung

Dieses Blatt zeigt Ihnen:

was ist am wichtigsten

für Ihre Versicherung.

Hier steht aber nicht alles.

Wichtige Regeln stehen auch im:

     Versicherungs·antrag

     Versicherungs·schein

     Versicherungs·bedingungen

Bitte lesen Sie alles.

Sie können hier im Internet
eine Versicherung machen.
Das geht schnell
und ohne Beratung.

Dazu müssen Sie alle Felder mit Sternchen * ausfüllen.
Sie müssen alle Fragen ehrlich beantworten.

Das Gesetz sagt:
Wir müssen Sie eigentlich beraten.
Und wir müssen aufschreiben
was wir mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie die Versicherung im Internet machen
geht das nicht.
Dann sagen Sie:
Es ist in Ordnung
dass Sie keine Beratung bekommen.

Wichtig:
Das kann schlecht für Sie sein.

Zum Beispiel:
Sie können später nicht sagen
"Warum wurde ich nicht besser beraten!"

Wenn Sie sich nicht sicher sind:
Dann kaufen Sie die Versicherung nicht im Internet.
Dann lassen Sie sich beraten.
Unsere Berater helfen Ihnen gerne.
Hier finden Sie einen Berater:
www.oesa.de/beratersuche


Wann brauchen Sie diese Versicherung?

Das ist eine Versicherung

für kleine Fahrzeuge

mit Versicherungs·kennzeichen

oder Versicherungs·plakette.

Am häufigsten braucht man diese Versicherung für:

Kleine Motorräder wie Mopeds.

Diese Versicherung brauchen Sie wenn:

     Sie mit dem Fahrzeug etwas kaputt machen.

     Ihr Fahrzeug geklaut wird.

     Oder etwas an Ihrem Kfz kaputt gemacht wird.

Eigentlich müssen Sie dann immer
selbst bezahlen.

Diese Versicherung hilft Ihnen aber.

Was ist versichert?

Die Versicherung hat 2 Teile:

Teil 1 heißt: Haftpflicht·versicherung.

Diese Versicherung müssen Sie haben.

Die bezahlt
wenn Sie etwas kaputt machen
oder jemanden verletzen.

Wenn jemand Geld von Ihnen will
und damit Unrecht hat
dann klären wir das.

Teil 2 heißt: Teil·kasko.

Diese Versicherung ist freiwillig.
Sie entscheiden ob Sie das wollen.


Diese Versicherung bezahlt
wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird.


Sie bezahlt auch manche Schäden an Ihrem Fahrzeug.

Zum Beispiel Hagel und Sturm und Glas·bruch.

Wie viel bezahlen wir?

Das steht im Versicherungs·antrag
und im Versicherungs·schein.

Was ist nicht versichert?

X In der Haftpflicht·versicherung ist nicht versichert:

Wenn etwas an Ihrem Fahrzeug kaputt ist.

X In der Teil·kasko·versicherung ist nicht versichert:

Wenn etwas an Ihrem Fahrzeug kaputt ist
weil Sie einen Unfall hatten.

Oder weil jemand es mit Absicht getan hat.

Und nicht alle Schäden sind versichert.

Wir bezahlen nicht:

X Wenn der Schaden mit Absicht war.

X Wenn Sie an einem Rennen mitmachen.

X Wenn die Ladung kaputt·geht.

   Zum Beispiel Koffer oder Umzugs·kisten.

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt:

     In ganz Europa.

     In der ganzen Europäischen Union.

     Wenn Sie eine internationale Versicherungs·karte (grüne Karte)
von uns haben:
Dann auch in allen Ländern
die auf der Karte stehen
und nicht durchgestrichen sind.

     Damit gilt die Versicherung auch in Deutschland.

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie haben ein paar Pflichten.

Zum Beispiel:

     Alles im Versicherungs·antrag muss stimmen.
Und Sie dürfen nichts verschweigen.

     Wenn sich etwas ändert
an den Antworten im Versicherungs·antrag
dann sagen Sie uns das.

     Sie dürfen nicht fahren
wenn Sie Alkohol getrunken haben
oder Drogen genommen haben.

     Sie dürfen nur fahren
wenn Sie einen Führerschein haben.

     Wenn es einen Schaden gibt

sagen Sie uns das sofort.
Und helfen Sie uns
den Schaden zu verstehen und auszurechnen.

Wann und wie bezahlen Sie?

Im Versicherungs·schein steht

wie viel Sie bezahlen müssen.

Das bezahlen Sie einmal

wenn wir Ihnen das Versicherungs·kennzeichen geben.

Oder die Versicherungs·plakette.

Ab wann gilt die Versicherung?

Im Versicherungs·schein steht

ab wann die Versicherung gilt.

Bis wann gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt

bis Ende Februar

im nächsten Jahr.

Am 1. März gilt sie nicht mehr.

Wie können Sie kündigen?

Die Versicherung endet von allein.

Dafür müssen Sie nicht kündigen.

Sie können die Versicherung vorher kündigen.

Und wir auch.

Wenn bestimmte Dinge passieren.

Zum Beispiel:

Es gab einen Schaden.