Text in leichter SpracheSterbe·geld·versicherung

Wir sind die ÖSA Versicherungen. Als Abkürzung nutzen wir das Wort "ÖSA".

Das ist der Zusammenschluss der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt. 

Wir sind der Re­gio­nal­ver­si­che­rer in Sachsen-​An­halt.

Diese Versicherung heißt: Sterbe·geld·versicherung

Dieses Blatt zeigt Ihnen:

was ist am wichtigsten

für Ihre Versicherung.

Hier steht aber nicht alles.

Wichtige Regeln stehen auch im:

     Versicherungs·antrag

     Versicherungs·schein

     Versicherungs·bedingungen

Bitte lesen Sie alles.

Sie können hier im Internet
eine Versicherung machen.
Das geht schnell
und ohne Beratung.

Dazu müssen Sie alle Felder mit Sternchen * ausfüllen.
Sie müssen alle Fragen ehrlich beantworten.

Das Gesetz sagt:
Wir müssen Sie eigentlich beraten.
Und wir müssen aufschreiben
was wir mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie die Versicherung im Internet machen
geht das nicht.
Dann sagen Sie:
Es ist in Ordnung
dass Sie keine Beratung bekommen.

Wichtig:
Das kann schlecht für Sie sein.

Zum Beispiel:
Sie können später nicht sagen
"Warum wurde ich nicht besser beraten!"

Wenn Sie sich nicht sicher sind:
Dann kaufen Sie die Versicherung nicht im Internet.
Dann lassen Sie sich beraten.
Unsere Berater helfen Ihnen gerne.
Hier finden Sie einen Berater:
www.oesa.de/beratersuche

Wann brauchen Sie diese Versicherung?

Die Versicherung bezahlt

wenn die versicherte Person stirbt.

Das Geld hilft zum Beispiel

die Beerdigung zu bezahlen.

Was ist versichert?

Tod nach mindestens 4 Jahren Versicherung:

Wir bezahlen den Betrag 
der im Vertrag steht.

Tod nach 1 bis 4 Jahren Versicherung:

Wir bezahlen so viel
wie bisher eingezahlt wurde.

Aber nicht mehr als den Betrag 
der im Vertrag steht.

Tod durch Unfall:

Dann bezahlen wir immer den Betrag, der im Vertrag steht.
Auch in den ersten 4 Jahren.

Mehr Geld wenn wir Gewinn machen:

Vielleicht verdient unsere Firma gut.
Einen Teil davon geben wir Ihnen.

Dann bekommen Sie mehr als den Betrag der im Vertrag steht.
Das können wir aber nicht versprechen.

 Was ist nicht versichert?

X Lüge oder wenn Sie uns etwas nicht sagen.

Ihr Versicherungs·schutz kann weg sein.

Ganz oder nur ein Teil.

Wenn:

     Sie uns falsche Sachen sagen.

     Sie uns etwas Wichtiges nicht sagen.

     Sie nicht rechtzeitig bezahlen.

X Wenn Sie sich mit Absicht selbst töten.
In den ersten 3 Jahren nach dem Vertrag.

X Krieg und ähnliche Kämpfe

 

X Einsatz von Massen·vernichtungs·waffen

X Bestimmte Unfälle.

Wenn Sie einen Unfall haben

während Sie:

     Eine Straftat machen.

     Nicht klar denken können.

     Bei Motor·sport mitmachen.

Wo gilt die Versicherung?

Überall auf der ganzen Welt.

Was sind Ihre Aufgaben?

Sie haben ein paar Pflichten.

Zum Beispiel:

     Sie müssen alle Fragen richtig beantworten.

     Sie müssen immer rechtzeitig bezahlen.
Wenn Sie zu spät bezahlen

sind Sie vielleicht nicht mehr versichert.

     Sie müssen uns sagen
wenn Sie umziehen
oder Ihren Namen ändern.

Und nach dem Tod:

     Man muss uns das sofort sagen.

     Man muss uns die Sterbe·urkunde zeigen.
Und ein Papier vom Arzt oder Amt
auf dem steht:
Warum ist die Person gestorben.

     Wir können auch sagen:
Zeigen Sie uns den Versicherungs·schein.

Wann und wie bezahlen Sie?

Den ersten Beitrag bezahlen Sie
spätestens 2 Wochen

nachdem Sie den Vertrag gemacht haben.

Danach bezahlen Sie jeden Monat.

Immer am ersten Tag vom Monat.

Sie können überweisen.

Oder Sie erlauben uns die Lastschrift:

Dann buchen wir das Geld

von Ihrem Konto ab.

Ab wann gilt die Versicherung?

Die Versicherung beginnt

wenn wir Ihnen schreiben

dass wir den Vertrag machen.

Bis wann gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt immer weiter.

Bis die versicherte Person stirbt.

Wie können Sie kündigen?

Sie können die Versicherung kündigen.

Dazu schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail.

Dann bekommen Sie vielleicht Geld zurück.

Das nennen wir: Rück·kaufs·wert.

Was kostet die Versicherung?

Sie müssten im Monat
den Betrag bezahlen
der im Vertrag steht.