Ihr Privat-Rechtsschutz

ÖRAG Rechtsschutzversicherung
Ihr Privat-Rechtsschutz

Ärger mit dem Finanzamt, dem Online-Shop oder dem Reiseunternehmen? Wir bieten Ihnen Sicherheit in sämtlichen Bereichen Ihres privaten Lebens. Servicepaket inklusive: Profitieren Sie ab dem ersten Baustein von attraktiven Serviceleistungen (RadMobilSchutz, digitale Testamentsgestaltung u. v. m.)! Weitere Informationen finden Sie unter meinrecht.de.

Unser Tipp: Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.

Versicherte Personen
01

Versicherungsnehmer*in


02

Ehepartner*in¹


03

Lebenspartner*in im selben Haushalt¹


04

Minderjährige Kinder¹ und Minderjährige Enkelkinder in Obhut¹


05

Volljährige Kinder und Enkelkinder (unverheiratet, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebend, bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)¹


06

Familienangehörige, die im selben Haushalt oder in der Einliegerwohnung leben¹


07

Eltern in einem Pflegeheim¹

Beispiele für Ihren Privat-Rechtsschutz

Ihr Privat-Rechtsschutz schützt Sie zum Beispiel in folgenden Fällen:

    Geld zurückfordern

    Sie erwerben in einem Online-Shop ein Tablet. Trotz Zahlung erfolgt keine Lieferung. Sie möchten Ihr Geld zurückfordern.

    Klage vorm Finanzgericht

    Das Finanzamt hat bestimmte private Sonderausgaben nicht anerkannt. Sie wollen Einspruch einlegen und wenn nötig vor dem Finanzgericht klagen.

    Mobbing Soziale Netzwerke

    Ihr minderjähriges Kind wird in einem sozialen Netzwerk gemobbt. Da die Gegenseite nicht reagiert, benötigen Sie anwaltliche Hilfe, um die diskriminierenden Inhalte löschen zu lassen.

    Anspruch auf Kita-Platz

    Ihr Antrag auf einen Kita-Platz für Ihr Kind wurde abgelehnt. Da Sie die Betreuung Ihres Kindes nicht anderweitig sicherstellen können, klagen Sie auf Zuweisung eines Kita-Platzes.

    Angeblicher Filmdownload

    Sie sollen im Internet unerlaubt Filme heruntergeladen oder verbreitet haben und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Wir übernehmen die Anwaltskosten bis zu 1.000 €.

    Schadenersatzanspruch

    Nach einem Sportunfall haben Sie bleibende Gesundheitsschäden. Sie möchten von Ihrer Unfallversicherung die Invaliditätssumme ausgezahlt erhalten, die Ihrer Ansicht nach Ihrem Verletzungsgrad entspricht. Da die Unfallversicherung dies ablehnt, möchten Sie Ihre Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzen.

    Was zahlt Ihr Privat-Rechtsschutz?

    Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Sie die Kosten für Anwalt oder Anwältin, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen oder Zeuginnen – und das mit unbegrenzter Versicherungssumme.

    Leistungen im Überblick

    Unseren Rechtsschutz können Sie nach Ihren Bedürfnissen aus den Lebensbereichen Privat, Verkehr, Haus und Wohnung sowie Beruf flexibel kombinieren. Der Grafik können Sie entnehmen, welche Leistungen für den jeweiligen Lebensbereich enthalten sind. Alle Einzelbausteine erhalten Sie auch besonders günstig im Komplettpaket.

    Tarife im Vergleich
    Privat-Rechtsschutz
    Verkehrs-Rechtsschutz
    Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz
    Berufs-Rechtsschutz

    Rechtsschutz für telefonische Erstberatung

    Beispiel: Für Sie als Kunde der ÖRAG beginnt Rechtsschutz nicht erst im Schadenfall. Schon wenn Sie eine rechtliche Alltagsfrage klären möchten, erhalten Sie bei MEINRECHT erstklassige Unterstützung. Die telefonische Erstberatung ist bereits ab einem versicherten Rechtsschutz- Baustein in der Versicherungsprämie enthalten (Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist).

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    Steuer-Rechtsschutz

    Beispiel: Das Finanzamt hat bestimmte private Sonderausgaben nicht anerkannt. Sie wollen Einspruch einlegen und wenn nötig vor dem
    Finanzgericht klagen.

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    Straf-Rechtsschutz

    Beispiel: Sie erhalten einen Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung. Dagegen wollen
    Sie sich wehren.

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    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Beispiel: Sie sollen eine auf Rot geschaltete Ampel passiert haben. Sie und Ihre Beifahrerin sind aber anderer Meinung. Sie wehren sich gegen den Vorwurf.

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    Schadenersatz-Rechtsschutz

    Beispiel: Bei einem Fußballspiel erleidet Ihr Sohn durch die extrem unangemessene Härte eines Gegenspielers einen Sehnenabriss. Sie fordern Schmerzensgeld.

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    Sozial-Rechtsschutz

    Beispiel: Das Sozialamt hat den Grad Ihrer Schwerbehinderung gekürzt, obwohl die Beschwerden schlimmer geworden sind. Sie klagen vor dem Sozialgericht.

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    Opfer-Rechtsschutz 

    Beispiel: Sie werden auf einem Volksfest zusammengeschlagen und ausgeraubt. Im Strafverfahren möchten Sie als Nebenkläger Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen.

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    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

    Beispiel: Sie erwerben im Internet eine Digitalkamera für 350 €. Die Firma hat ihren Sitz in Großbritannien. Obwohl Sie das Geld überwiesen haben, erfolgt keine Lieferung. Sie müssen die Rückzahlung des Geldes einklagen.

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    Disziplinar-/Standes-Rechtsschutz

    Beispiel: Gegen Ihren Sohn, der gerade seinen freiwilligen Wehrdienst ableistet, wird ein Disziplinarverfahren wegen eines angeblichen Dienstvergehens eingeleitet. Er möchte sich gegen die Vorwürfe wehren.

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    Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten

    Beispiel: Ihr Sohn ist mit seinem Zeugnis unzufrieden: Nichtversetzung. Sie fordern vor dem Verwaltungsgericht eine Änderung.

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    Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (Kostenübernahme bis 1.000 €)

    Beispiel: Nach der Trennung vom Ehepartner wollen Sie wissen, wer bis zur Scheidung in der Wohnung bleiben darf, wer die vorläufige Sorge für die Kinder hat und wie der Haushalt aufzuteilen ist.

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    Spezial-Straf-Rechtsschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten

    Beispiel: Als ehrenamtlicher Vorsitzender eines Fußballclubs bezichtigt man Sie der Unterschlagung von Vereinsgeldern. Sie möchten sich gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Wehr setzen.

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    Rechtsschutz als Arbeitgeber von Hauspersonal

    Beispiel: Sie kündigen Ihrer Putzhilfe. Diese möchte weiter bei Ihnen beschäftigt sein und klagt.

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    Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Betreuungsrecht (Kostenübernahme bis 1.000 €)

    Für Ihren Ehepartner wird durch einen Betreuungsverein eine Betreuun angeordnet, da er Alzheimer hat. Sie möchten Ihren Partner lieber selber versorgen und gehen rechtlich gegen die Betreuungsanordnung vor.

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    Cyber-Rechtsschutz inklusive: 

    Rechtsschutz im Vertragsrecht
    Schadenersatz-Rechtsschutz
    Urheber-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)
    Aktiver Straf-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)

    Beispiel: Ihre minderjährige Tochter wird in einem sozialen Netzwerk gemobbt. Sie möchten die diskrimminierenden Inhalte löschen lassen und Unterlassungsansprüche geltend machen.

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    Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

    Beispiel: Die Verwaltungsbehörde weigert sich, Ihnen die entzogene Fahrerlaubnis wieder zu erteilen. Hiergegen möchten Sie sich wehren.

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    Arbeits-Rechtsschutz

    Beispiel: Ohne wichtigen Grund kündigt Ihr Arbeitgeber Ihnen schriftlich. Dies akzeptieren Sie nicht und müssen binnen drei Wochen
    Klage erheben.

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    Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen Bereich 

    Beispiel: Sie arbeiten in einem Altenheim. Eine der zu pflegenden Personen beschuldigt Sie zu Unrecht des Diebstahls. Ihr Anwalt vertritt
    Sie im Strafverfahren.

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    Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz für Arbeitnehmer (Kostenübernahme bis 1.000 €)

    Beispiel: Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen.
    Sie möchten eine höhere Abfindung aushandeln und beauftragen einen
    Rechtsanwalt.

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    Arbeitgeberinsolvenz-Rechtsschutz (Kostenübernahme bis 1.000 €)

    Beispiel: Ihr Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Sie erhalten zwar weiterhin pünktlich Ihren Lohn zu 100%, möchten sich aber dennoch beraten lassen, was Sie wegen der Insolvenz zu beachten haben.

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    SB-Bonus mit Zufriedenheitsgarantie

    ¹ Im Single-Rechtsschutz ist nur der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin versichert.
    ² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwält*innen für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

    Ihre Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall reduziert sich um 150 €, wenn Sie sich für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden.
    Sollten Sie dort nicht zufrieden sein, können Sie zu einem Anwalt oder einer Anwältin Ihrer Wahl wechseln. Wir tragen einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

    Mehr zum Privat-Rechtsschutz erfahren Sie in unserem Film

    Unser Rechts­schutz­versicherer ist die ÖRAG Rechts­schutz­versicherungs-AG

    Hansaallee 199
    40549 Düsseldorf

    Website: www.oerag.de
    E-Mail: info@oerag.de
    Registergericht Düsseldorf: HRB 12073

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