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Gehst du noch, oder rollst du schon?
06.08.2019
Es hat sich seit einigen Monaten angedeutet, doch jetzt ist es endgültig so weit: Die Diskussion um die Erlaubnis von E-Scootern hat ein Ende gefunden. So sind sie nun offiziell als „Elektrokleinstfahrzeuge“ zugelassen.
Was die einen freudig jubeln lässt, ist für die anderen ein Grund zur Verunsicherung: Darf man die elektrischen Tretroller schon im Straßenverkehr benutzen? Was muss mein E-Scooter alles an Ausstattung besitzen? Und, wie sieht es versicherungstechnisch aus?
Wir haben uns für Sie auf die Spuren der beliebten Roller begeben:
E-Scooter – alles legal?
Grundsätzlich gilt: Jeder E-Scooter muss eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen. Diese ABE können die Hersteller der Scooter beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie sichert die ordnungsgemäße Zulassung der Roller im Straßenverkehr. Wer mit einem E-Scooter ohne ABE unterwegs sei, mache sich strafbar, so der Verband öffentlicher Versicherer.
Fahrer von E-Scootern müssen keinen Führerschein besitzen, sollten aber mindestens 14 Jahre alt sein. Die E-Scooter dürfen sowohl auf Radwegen, Radfahrsteifen oder Fahrradstraßen benutzt werden – beim Fehlen dieser drei Optionen darf jedoch auch auf die Straße ausgewichen werden. Fußwege und Fußgängerzonen sind allerdings tabu!
Auch eine Helmpflicht besteht nicht. Dennoch empfehlen wir Ihnen, zu Ihrem eigenen Schutz (ebenso wie bei Fahrrädern) einen Helm aufzusetzen. Durch ihre kleineren Räder sind E-Scooter anfälliger für Kanten und Schienen, was schnell zum Sturz führen kann.
Auch eine Helmpflicht besteht nicht. Dennoch empfehlen wir Ihnen, zu Ihrem eigenen Schutz (ebenso wie bei Fahrrädern) einen Helm aufzusetzen. Durch ihre kleineren Räder sind E-Scooter anfälliger für Kanten und Schienen, was schnell zum Sturz führen kann.
Wie muss mein E-Scooter ausgestattet sein?
Die wichtigste Frage bleibt jedoch: Was brauche ich alles, damit mein E-Scooter der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV) entspricht?
Wir haben eine kleine Checkliste für Sie zusammengestellt. Ihr E-Scooter sollte…
- eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde einhalten.
- Abmessungen von maximal 70 Zentimeter Breite und maximal 1,40 Meter Höhe haben.
- eine Lenk- oder Haltestange besitzen.
- mechanische Bremsen verbaut haben.
- mit Beleuchtung ausgestattet sein.
- eine Klingel oder Glocke besitzen.
… und was ist mit einer Versicherung?
Seit der Zulassung ist für jeden E-Scooter eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Für eine ordnungsgemäße Versicherung muss außerdem ein Nachweis am Fahrzeug selbst angebracht werden. Wie auch bei Mopeds wird fortan ein Versicherungskennzeichen verlangt. Für die E-Scooter wird sich dies allerdings in Form eines Aufklebers äußern, welcher auf dem Blech angebracht werden kann. Die Farbe bleibt dabei die gleiche wie bei den Mopedkennzeichen – in diesem Jahr grün, wie die ÖSA.
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