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    Rollerspaß - nicht alles ist erlaubt

14.10.2019
In München, Berlin und Hamburg machen sie die Straßen unsicher. In Magdeburg und Halle sieht man sie hin und wieder. Im ländlichen Raum eher selten. Gemeint sind elektrisch angetriebene Tretroller oder E-Scooter. Bei ihrer Zulassung für den Straßenverkehr in diesem Sommer wurden sie zum angesagtesten, weil scheinbar umweltfreundlichsten Verkehrsmittel (v)erklärt. Doch einfach aufsteigen und losfahren kann kritisch und teuer werden, sofern man sich nicht an die für Elektrokleinstfahrzeuge vorgeschriebenen Verkehrsregeln hält.
Das beginnt mit der vorgeschriebenen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), die der Hersteller mitliefert. Ältere Modelle haben die ABE oft nicht. Für eventuelle Polizeikontrollen sollte man sie immer dabei haben, sonst sind 70 Euro Bußgeld fällig. Auch wer ohne gültige Versicherungsplakette unterwegs ist, kann zur Kasse gebeten werden: 40 Euro. Die Haftpflichtversicherung ist für alle E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h gesetzlich vorgeschrieben.
Wer dann noch auf dem Fußweg rollert und gestoppt wird, bezahlt zwischen 20 Euro für die Nutzung nicht zugelassener Verkehrswege bis zu 30 Euro, wenn er dadurch einen Unfall verursacht. Fehlt am Fahrzeug vielleicht noch die vorgeschriebene Beleuchtung, sind für diese Ordnungswidrigkeit nochmals 20 Euro fällig. Und wenn Man(n) sich eine nette Beifahrerin auf den Roller holt, wird er von der Polizei nicht nur gestoppt, sondern ist weitere 10 Euro los.
Rechnen wir mal: Wer sich um keine Regeln schert, wird in der Summe mit 170 Euro bestraft. Das mag manchem sein rollendes Freiheitsgefühl wert sein. Aber es ist nur der geringste Teil der Gesamtrechnung, sofern es zum Unfall kommt. Wer ohne Versicherungsplakette, für die wiederum eine Betriebserlaubnis  für den Scooter erforderlich ist, unterwegs ist und einen Zusammenstoß verursacht, zahlt alle daraus entstehenden Kosten aus eigener Tasche: für die Beule an einem gestreiften Auto ebenso wie für womöglich verletzte Personen.
Es gibt eine Rechnung, wonach der Aufprall eines E-Scooters die Wucht von sechs Zementsäcken hat. Wenn der angefahrene Fußgänger oder Radfahrer dadurch so schwer stürzt, dass er zeitlebens eine Behinderung zurückbehält, etwa durch eine Querschnittslähmung berufsunfähig wird, wird das ohne eine Haftpflichtversicherungsschutz richtig teuer. Denn der schuldige Rollerfahrer zahlt dann ein Leben lang für sein Unfallopfer. Aber auch kurzzeitige Behandlungskosten und Schmerzensgeld gehen schon in die Tausende.
Bildnachweis:
Titelbild: © luna-stock.adobe.com
Autor Ute Semkat

Autorin

Ute Semkat
Unternehmenskommunikation bis März 2021

Liebe Leser*innen, als diplomierte Journalistin habe ich meine Texte viele Jahre für gedrucktes Papier geschrieben. Mit dem ÖSA-Blog konnte ich eine neue, größere Zielgruppe mit Interesse an gut erzählten wahren Fakten erreichen.

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