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  • Bild junge Fahrerin am Lenkrad

    Begleitetes Fahren ab 17: Richtig abgesichert?

13.12.2019
Es ist oft eines der aufregendsten Kapitel im Leben: Der Erwerb des Führerscheins. Er bedeutet das erste Stück Unabhängigkeit, die erste Eigenverantwortung und ist auch der erste große Schritt ins Erwachsensein.
Kein Wunder also, dass sich der Führerschein trotz steigender Alternativen zum Autofahren immer noch großer Beliebtheit erfreut: Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldet, absolvieren nach wie vor rund 80 Prozent aller Deutschen eine Pkw-Führerscheinausbildung vor dem 25. Geburtstag.
Besonders beliebt unter den jüngsten Führerscheinerwerber*innen ist dabei der „Führerschein mit 17“ – ein 2004 eingeführtes Führerschein-Modell, in dem Fahranfänger*innen bereits mit 17 ihre Fahrerlaubnis erwerben können. Im Anschluss darf dann mit der Unterstützung von Begleitpersonen bis zum 18. Lebensjahr das selbstständige Autofahren im Straßenverkehr „übend“ praktiziert werden. Die Initiative wird deshalb auch „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17) genannt.

Warum den Führerschein mit 17 machen?

Seinen Führerschein mit 17 zu machen, hat mehrere Vorteile. Einerseits erhalten Fahranfänger*innen durch das zusätzliche Übungsjahr Sicherheit im Umgang mit dem eigenen Auto oder mit dem Auto der Eltern. Andererseits senkt sich mit zunehmender Erfahrung das Unfallrisiko – und das ist sogar statistisch erwiesen. Demnach werden im Vergleich zu „regulären“ Fahranfänger*innen 20 Prozent weniger Unfälle von Fahranfänger*innen verursacht, die am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilgenommen haben.

Wie sind BF17-Fahrer*innen versichert?

Selbstverständlich kommen beim Thema BF17 einige Fragen zu Tage: Wenn ich bereits mit 17 meinen Führerschein machen darf – bin ich zu dieser Zeit dann überhaupt versichert? Und wenn ja, wie?
Grundsätzlich können sich BF17-Fahrer*innen über zwei Wege versichern: Entweder über eine eigene Versicherung oder über die Kfz-Haftpflichtversicherung der Eltern.


Eigene Versicherung

Natürlich werden bei vielen Lesenden jetzt die Alarmglocken schrillen: Mit 17 eine eigene Versicherung abschließen? Ohne jegliche Geschäftsfähigkeit?
Ja, das geht! Denn bei der ÖSA können Fahranfänger*innen auch schon mit 17 eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, egal ob Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Warum kann das von Vorteil sein?
Indem sich junge Fahranfänger*innen schon mit 17 eigens versichern, können sie sich bereits im Übungsjahr den sogenannten „Schadenfreiheitsrabatt“ erfahren. Dieser Rabatt ist besonders wichtig für den Beitrag, denn: Wer jährlich schadenfrei Auto fährt, erlangt eine gewisse Anzahl an Prozenten, die den Beitrag für die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung mindern.
Darüber hinaus müssen junge Fahranfänger*innen bei einem eigenen Versicherungsabschluss nicht mit teuren Zuschlägen rechnen, da die ÖSA die Initiative „Begleitetes Fahren ab 17“ unterstützt.
Auf diese Weise werden jungen Fahranfänger*innen keine Steine in den (Versicherungs-)Weg gelegt, sodass sie sorgenfrei in die Mobilität starten können.


Versicherung über die Eltern

Möchten Fahranfänger*innen noch keine eigene Versicherung abschließen, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich erst einmal über die Eltern zu versichern. Hier lautet das Stichwort: Fahrzeug-Nutzerkreis. Aber was genau ist das?
Der Fahrzeug-Nutzerkreis kommt insbesondere dann ins Spiel, wenn ein Fahrzeug von mehr als einer Person benutzt wird. Ist das Familien-Fahrzeug beispielsweise mit einer Teilkaskoversicherung auf den Vater zugelassen, kann dieser seine*n Partner*in sowie seine Kinder – insofern diese im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind – im Nutzerkreis ergänzen. Die Versicherung läuft dann weiterhin über ihn. Zusätzlich dürfen jedoch alle eingetragenen Familienmitglieder das Auto nutzen und den Schutz der Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, falls es zu einem Unfall kommt.
Mit genau diesem Prinzip können sich auch BF17-Fahrer*innen über ihre Eltern versichern lassen – und das, zumindest bei der ÖSA, ohne Beitragserhöhungen.
Wichtig beim Fahrzeug-Nutzerkreis: Unabhängig davon, welche Art des Führerscheins erworben wird oder wie lange der Führerschein bereits im Besitz ist, empfehlen wir eine regelmäßige Prüfung Ihrer eingetragenen Personen. Denn verursachen nicht eingetragene Fahrzeugnutzer*innen einen Unfall, erhalten diese keinen Versicherungsschutz und müssen Folge-Kosten selbst tragen.
Ein letzter Tipp für alle Fahranfänger*innen: Egal, für welche Form der Versicherung ihr euch am Ende entscheidet – ob nun die Versicherung des eigenen Fahrzeugs oder die Variante des Fahrzeug-Nutzerkreises – es ist immer wichtig, darauf zu achten, euch alle bisher erfahrenen Jahre anrechnen zu lassen!
Wir wünschen eine schadenfreie Übungszeit!


Weitere Informationen zum „Begleiteten Fahren ab 17“?

… gibt’s auf www.bf17.de oder in unserem Podcast alleswasmuss – auf Spotify oder unter alleswasmuss.de/podcast.

Bildnachweis:
Titelbild: © gstockstudio – stock.adobe.com
Autor Janina Ullrich

Autorin

Janina Ullrich
Online Marketing

Hi! Ich bin Janina, studierte Journalistin und verantwortlich für viele Themen rund um die Online-Kommunikation der ÖSA. Sei es die Planung und Umsetzung von Kampagnen für Social Media, das Management des Blogs oder die Betreuung unseres Podcasts alleswasmuss: Wo Content ist, bin auch ich!

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